Die Liste führt Kooperation nur militärisch (I6, I15, I17). Der nicht-militärische Strang hat einen anderen Betroffenenkreis (zivile Behörden, Infrastrukturbetreiber) und eine andere Rechtsgrundlage.
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Für Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz stellen Cyberangriffe eine bedeutende Bedrohung dar. Sabotage durch staatliche Cyberakteure wurde in der Schweiz bislang nicht beobachtet.
- SourceSicherheit Schweiz 2025 – Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes · Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
- Versionconsulté le 27.09.2026 · sha256 9a3454…76a99a99
