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Parlement / Objets / 26.4152

26.4152Motionen cours

Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung für eine effektive Förderung von Massnahmen zur Bewässerung und Entwässerung aufgrund zunehmender Hitze und Trockenperioden sowie Starkniederschlägen

déposé le 16.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (16.09.2026)

UmweltLandwirtschaft

Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.

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Artikel 21 der SVV vom 2. November 2022 wird so weit angepasst, dass als Bedingung für Finanzhilfen des Bundes gemäss SVV Art.14 und Art. 17, Massnahmen zur Bewässerung oder Entwässerung eine Gesamtabwägung bedingen, welche die Auswirkungen aufgrund von zunehmender Hitze und Trockenperioden sowie Starkniederschlägen mitberücksichtigt. Gleichzeitig soll der zukünftigen Ausgangslage der Betriebe für die Produktion in Berg-, Hügel- oder Sömmerungsgebiet Rechnung getragen werden bei der Gewährung von Finanzhilfen nach Art. 22 SVV.

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Die Auswirkungen des Klimawandels sind definitiv in der Schweiz angekommen, mit gravierenden negativen Auswirkungen für die Schweizer Landwirtschaft. Extreme Hitze, wochenlange Dürreperioden sowie Extremniederschläge haben der einheimischen Produktion stark zugesetzt. Entscheidender Faktor war die Verfügbarkeit von Wasser. Zu wenig oder zu viel Wasser schadet den Kulturen und der Produktion. Zukünftig wird eine effektive und effiziente Verfügbarmachung der Ressource Wasser matchentscheidend sein. Bewässerungs- und Entwässerungsmassnahmen müssen intelligent erfolgen und zunehmende Hitze, Dürre oder Extremniederschläge mitberücksichtigen. Der Bund und die Kantone gewähren gemäss Strukturverbesserungsverordnung Finanzhilfen für Entwässerung, Bewässerung und Wassersysteme sowie deren Unterhalt und Erneuerung. Heute ist in der Schweiz ein Fünftel der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche drainiert und viele Drainagen kommen ans Ende ihrer Lebensdauer. Zahlen von 2017 gingen von rund 1,7 Milliarden Franken aus, welche in den kommenden 10 bis 15 Jahren notwendig sind zur Sanierung; Kosten, die in der Regel Bund und Kantone je zu einem Viertel tragen, die Gemeinde zu 20 Prozent und der Eigentümer zu 30 Prozent. Aufgrund der klimatischen Veränderungen und Adaption der Landwirtschaft daran, braucht es eine Evaluation von Drainage- und oder Bewässerungssystemen. Eine Subventionierung soll deshalb auf Basis einer transparenten Interessenabwägung erfolgen. Gleichzeitig können so negative volkswirtschaftliche Kosten und klimaschädliche Wirkungen vermieden werden. Wasserverfügbarkeit und Rückhalt ist ein zentraler Baustein der Klimaanpassung. Betriebe für die Produktion in Berg-, Hügel- oder Sömmerungsgebieten stehen vor besonderer Herausforderung bei der Finanzierung der Wasserversorgung, diesen soll ebenfalls Rechnung getragen werden.

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 18.09.2026. Données brutes

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