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Parlement / Objets / 26.4372

26.4372InterpellationUVEKen cours

PFAS-Altlasten: Wer trägt die Kosten, wenn das Verursacherprinzip versagt?

déposé le 30.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (30.09.2026)

WirtschaftUmweltLandwirtschaftGesundheit

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Der Berner Regierungsrat machte Ende 2025 eine Rückstellung von 390 Millionen Franken für PFAS-Sanierungen, in Erwartung sogenannter Ausfallkosten bei belasteten Standorten, die im 2026 anfallen könnten. Erwartet wurden Kosten, die weder vom Verursacher der PFAS-Belastung noch vom Eigentümer der Parzelle getragen werden können. In den Medien wurde der zuständige Abteilungsleiter mit den Worten zitiert: «Diese Kosten werden vom Kanton als zuständigem Gemeinwesen übernommen, wenn der Pflichtige zahlungsunfähig ist oder nicht ermittelt werden kann.» Die Festlegung der Höhe der Rückstellung stützte sich auf eine Umfrage bei Gemeinden und auf Schätzungen des Bundes.

Ein vom BAFU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hält fest, dass das Verursacherprinzip bei Stoffen mit diffusen Eintragspfaden wie PFAS, Mikroplastik oder Pestiziden kaum durchsetzbar ist.

Eine aktuelle Studie in «Environmental Science: Processes & Impacts» zeigt, dass eine Sanierung von PFAS-Belastungen technisch und finanziell heute kaum zu bewältigen ist: Selbst mit massiven Investitionen könne nur ein Bruchteil der Kontamination beseitigt werden.

Ich bitte den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

• Wie beurteilt er, dass Kantone wie Bern Rückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe bilden müssen, weil das Verursacherprinzip bei PFAS offensichtlich nicht greift bzw. Eigentümer von belasteten Parzellen zahlungsunfähig sind? Wie viele Kantone haben bereits solche Rückstellungen gemacht?

• Plant er rechtliche Anpassungen um die Situation bei problematischen Stoffen wie PFAS so zu regeln, dass allfällige Sanierungskosten künftig nicht mehr der Allgemeinheit aufgebürdet werden? Wenn ja, wie und bis wann? Wenn nein, warum nicht?

• Angesichts der immensen Kosten und der Erkenntnis, dass selbst mit massiven Investitionen nur ein Bruchteil der PFAS-Kontamination beseitig werden kann: Wie konkret fällt seine Interessenabwägung aus, zwischen einer raschen Vermeidung von PFAS an der Quelle und einem Zuwarten, mit allen Konsequenzen für Wirtschaft, Bevölkerung und Umwelt? Wann wird er seine Interessenabwägung offenlegen?

• Wie hoch schätzt der Bund die schweizweiten Kosten für aktuelle und künftige PFAS-Sanierungen ein, bei verschiedenen Szenarien für Massnahmen an der Quelle und wie sieht der Kostenteiler zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten aus?

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 26.10.2026. Données brutes

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