Kann mit einer Neuorganisation der Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgericht die Effizienz erhöht werden?
déposé le 30.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil des ÉtatsEingereicht (30.09.2026)
Parcours dans les conseils
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Texte déposé
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgericht neu zu organisieren sind. Es ist zu prüfen, ob die Bildung zusätzlicher Asylabteilungen oder die Neuorganisation der Asylabteilungen in regionalen Gerichtskreisen nach dem Vorbild kantonaler Gerichtsorganisationen zur Verbesserung der Verfahrensführung, der Effizienz und der organisatorischen Steuerbarkeit beitragen kann.
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Développement
Das Bundesverwaltungsgericht nahm seine Tätigkeit im Jahr 2007 im Rahmen der Justizreform des Bundes auf. Mit der Schaffung eines zentralen Verwaltungsgerichts sollten insbesondere das Bundesgericht entlastet, der Rechtsschutz im Bundesverwaltungsrecht gestärkt sowie die zuvor auf verschiedene Rekurs- und Beschwerdeinstanzen verteilte Rechtsprechung gebündelt werden. Die damalige Organisationsform beruhte auf den Erwartungen und Rahmenbedingungen jener Zeit.
Nach beinahe zwanzig Jahren praktischer Erfahrung erscheint es angezeigt, diese organisatorischen Grundannahmen zu überprüfen. Eine solche Evaluation entspricht guter Institutionenpflege. Bedeutende staatliche Reformen sollten in regelmässigen Abständen daraufhin überprüft werden, ob sie die angestrebten Ziele erreicht haben und ob alternative Organisationsformen unter veränderten Rahmenbedingungen Vorteile bieten könnten.
Besonderen Anlass zu einer solchen Überprüfung gibt die Situation im Bereich der Asylrechtsprechung. Die hohen Fallzahlen und die teilweise langen Verfahrensdauern stellen die zuständigen Abteilungen seit Jahren vor erhebliche Herausforderungen. Das Bundesgericht stellte im Rahmen seiner administrativen Aufsicht fest, dass Ende November 2025 insgesamt 144 Asylverfahren seit mehr als 50 Monaten pendent waren. Es kritisierte dabei insbesondere die Priorisierung von Altfällen, die Behandlungsstrategie sowie die Ressourcensteuerung und hielt fest, dass diese Situation auf strukturelle Probleme hindeute. Das Bundesverwaltungsgericht wurde aufgefordert, eine Strategie zum Abbau dieser Altlasten vorzulegen.
Die politische Diskussion konzentriert sich häufig auf die Frage zusätzlicher personeller oder finanzieller Ressourcen. Weniger Beachtung findet hingegen die Frage, ob die heutige Organisation der Asylrechtsprechung selbst noch zweckmässig ist. Gerade bei sehr grossen Organisationseinheiten nehmen Führungs-, Koordinations- und Steuerungsaufgaben an Komplexität zu. Deshalb sollte auch geprüft werden, ob organisatorische Anpassungen zu einer nachhaltigeren Verbesserung beitragen könnten.
Auffällig ist, dass zahlreiche mittlere und grössere Kantone ihre Gerichte seit jeher in Bezirks- oder Gerichtskreise gliedern. Dieses Modell hat sich bewährt. Kleinere Organisationseinheiten ermöglichen klare Führungsverantwortlichkeiten, erleichtern die organisatorische Steuerung und erlauben einen Vergleich der Leistungsfähigkeit verschiedener Gerichte. Erfolgreiche Arbeitsweisen und organisatorische Innovationen können dadurch leichter erkannt und übernommen werden.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob eine stärkere organisatorische Gliederung auch im Bereich der Asylrechtsprechung des Bundes Vorteile bieten könnte. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Bildung zusätzlicher Asylabteilungen oder die Schaffung mehrerer regionaler Gerichtskreise für Asylsachen in verschiedenen Landesteilen zu einer besseren Steuerbarkeit der Organisation, einem wirksameren Pendenzenabbau, einer höheren Anpassungsfähigkeit an schwankende Geschäftslasten und letztlich zu kürzeren Verfahrensdauern beitragen könnte.
Der Bericht soll die heutige Organisationsform mit alternativen Modellen vergleichen und deren Auswirkungen auf Effizienz, Qualität der Rechtsprechung, Verfahrensdauer, Pendenzenentwicklung und Ressourceneinsatz aufzeigen. Ziel ist eine ergebnisoffene Prüfung, ob die bei der Gründung des Bundesverwaltungsgerichts gewählte Struktur den heutigen Anforderungen weiterhin optimal gerecht wird.
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Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 23.10.2026. Données brutes
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