Parlament / Geschäfte / 25.465
Befristete Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG
eingereicht am 28.08.2025 in der Herbstsession 2025Erstrat: NationalratGeplant für die Schlussabstimmung (21.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Das Geschäft enthält ein Bundesgesetz oder einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 28.08.2025SGK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
- 17.11.2025SGK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
- 17.06.2026NationalratBeschluss abweichend vom Entwurf
- 15.09.2026StänderatAbweichung
- 21.09.2026NationalratZustimmung
Eingereichter Text
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates beschliesst, eine Vorlage auszuarbeiten, um die befristete Ausnahmeregelung zur dreijährigen Tätigkeitspflicht gemäss Artikel 37 Absatz 1 KVG bei nachgewiesener Unterversorgung bis zum 31. Dezember 2032 zu verlängern. Zudem soll die Ausnahmeregelung auf den Weiterbildungstitel «Psychiatrie und Psychotherapie» ausgedehnt werden.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
