Parlament / Geschäfte / 26.403
Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht
eingereicht am 23.01.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratBeratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen (01.07.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 22.01.2026SPK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
- 01.07.2026SPK-SKeine Zustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
Eingereichter Text
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Staatspolitische Kommission des Nationalrates folgende Initiative ein:
Art. 18 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG) zur kantonalen und kommunalen Aufenthaltsdauer wird dahingehend geändert, dass - die Frist zwei bis drei Jahre beträgt und - die Kompetenz der Kantone entfällt, zusätzliche kommunale Fristen vorzuschreiben.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
