Vorlagen / Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)'

Volksinitiative · Bund (CH)

Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)'

Status
Im Parlament
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Geschäft
25.059
Nr. der Bundeskanzlei
530
  • Parlament entscheidet bis berechnet
    28.06.2026
  1. Vorprüfung vomBBl 2022 1573
  2. Sammelbeginn
  3. Ablauf Sammelfrist
  4. Eingereicht am
  5. Zustandegekommen amBBl 2024 393
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2025 1791
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2025 1790

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme1

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Kerneffekt der Initiative fehlt in der Liste vollständig; ohne ihn ist die Vorlage nicht beurteilbar. Wichtig ist, die Wirkung auf den Absatzmarkt von der (unsicheren) Wirkung auf die Tierzahlen im Ausland zu trennen.

2 Belege, von schwur.ch geprüft · Weniger Marktzugang für Pelze aus tierquälerischer Erzeugung – Signal an ausländische Produktionsbetriebe · Gutachter 23.09.2026

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stützt

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stützt

Mit dieser Botschaft beantragen wir Ihnen, die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten mit der Empfehlung, die Initiative abzulehnen.

Spricht gegen Annahme1

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Vollzug ist der zentrale Streitpunkt bei prozessbezogenen Importverboten und fehlt in der Liste. Ohne ihn erscheint die Vorlage kostenneutral, was sie nicht ist.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Vollzugsaufwand an der Grenze: Nachweis der Produktionsmethode ist bei Pelz kaum kontrollierbar · Gutachter 23.09.2026

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stützt

Der Vollzug des Handelsverbots soll - wie auch das Ein- und Durchfuhrverbot - durch den Bund erfolgen. Solange der Vollzug der Pelzdeklarationsverordnung durch den Bund erfolgt, sollen auch die Kontrollen des Handelsverbots durch das BLV vollzogen werden.

Ambivalent0

Keine.

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 23.09.2026. Wie das Gutachten entsteht

Weg durch die Räte: 25.059

Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.

Nationalrat

17.09.25G25.059
RatJa183:9
GrüneJa 100
SPJa 100
GLPJa 100
MitteJa 100
FDPJa 100
SVPJa 86

massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln

Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 16.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.

Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.

  1. Nationalrat

    Gesamtabstimmung

    183 Ja, 9 Nein, 0 Enthaltungen

Meinungen aus Podcasts, die auf diese Vorlage verweisen. Sie geben die Sicht der Sendung wieder.

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