Bundesrat / Chronik

Chronik

Was der Bundesrat mitgeteilt hat, nach Sitzung geordnet. Titel und Lead stammen aus dem News Service Bund, den Volltext gibt es auf admin.ch.

Vernehmlassungen, Botschaften an das Parlament, eigene Verordnungen.

Sitzung vom 15.10.2025

  1. Bundesrat modernisiert Alarmierung der Bevölkerung – Vernehmlassung der Multikanalstrategie

    Der Bundesrat will die Bevölkerung bei Ereignisfällen mit modernen Kanälen informieren, warnen und alarmieren. Geplant sind im Sinne einer Multikanalstrategie die Einführung der Handyalarmierung («Cell Broadcast»), die Übertragung der Sirenenverantwortung an die Kantone sowie der Rückbau der UKW-basierten Notfallradiosender. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 die Vernehmlassung für Änderungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 2. Februar 2026.

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  2. Der Bundesrat hält die Einführung von gemeinsamen Gutachten in der Invalidenversicherung für unangemessen

    Medizinische Gutachten sind ein zentrales Element der Invalidenversicherung (IV). Sie sind eines der Instrumente, die fundierte Entscheide für oder gegen die Ausrichtung einer Rente ermöglichen. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 gegen einen Gesetzesentwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ausgesprochen. Bei monodisziplinären Gutachten sah die Vorlage der SGK-N ein gemeinsames Gutachten vor, das die von der IV bezeichnete sachverständige Person und die von der versicherten Person ausgewählte sachverständige Person erstellen, wenn vorgängig keine Einigung über die Wahl der Sachverständigen zustande kommt. Der Bundesrat erachtet die von der SGK-N vorgebrachten Anliegen als legitim, ist aber der Ansicht, dass das angestrebte Ziel auch mit dem aktuellen Verfahren erreicht werden kann. Die Vorlage der SGK-N würde im Übrigen die Abläufe erschweren, ohne eine bessere Akzeptanz der Ergebnisse der Gutachten bei den Versicherten zu erzielen.

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  3. Besserer Schutz der AHV bei überhöhten Dividenden

    Mit den 2009 und 2020 eingeführten Unternehmenssteuerreformen wurden Anreize zur Ausrichtung von Dividenden anstelle von Löhnen verstärkt. Dividenden bieten einen Steuervorteil, da sie nur noch teilbesteuert werden. Da sie im Gegensatz zu Löhnen von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit sind, kann dies für die AHV zu Beitragseinbussen führen. Das Ausmass der Problematik lässt sich aufgrund fehlender Daten zu den ausgeschütteten Dividenden nur schwer abschätzen. Gemäss dem Bundesrat weisen die aktuellen Massnahmen zur Bekämpfung überhöhter Dividenden allerdings Lücken auf. Eine mögliche Lösung wird im Rahmen der nächsten AHV-Revision vertieft untersucht. Dies geht aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats Herzog (22.4450) hervor, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 verabschiedet hat.

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Sitzung vom 08.10.2025

  1. SRG und Filmbranche sollen enger zusammenarbeiten

    Die unabhängige audiovisuelle Industrie ist in der Schweiz wichtig für Filmtechnik und Auftragsproduktionen. Der Bundesrat begrüsst deshalb die gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Branche für filmtechnische Dienstleistungen im Sinne der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats. In seiner Stellungnahme vom 8. Oktober 2025 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, auf den Gesetzesentwurf der Kommission einzutreten.

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  2. Bundesrat empfiehlt Ablehnung der Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft»

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zur tierversuchsfreien Zukunft» verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. Die Forderung nach einem Verbot von Tierversuchen geht aus Sicht des Bundesrates zu weit und hätte gravierende Folgen für Forschung, Gesundheit und Bildung in der Schweiz. Der Bundesrat betont jedoch, dass er die Förderung des Tierwohls ernst nimmt und den Ersatz, die Reduktion und die Verbesserung von Tierversuchen (3R-Prinzipien) weiterhin gezielt fördert.

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  3. Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate

    Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Höchtsbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht und damit von einer entsprechenden erweiterten Kompetenz Gebrauch gemacht, die ihm das Parlament vor Kurzem verliehen hat. Mit dieser Erhöhung der Bezugsdauer unterstützt er gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

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Sitzung vom 26.09.2025

  1. Bundesrat legt Varianten zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen vor

    Der Bundesrat will, dass alle Fahrzeuge, unabhängig mit welchem Antrieb, Geld für die Verkehrsinfrastruktur beisteuern. Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen sollen künftig, analog zu den Mineralölsteuern, einen gleichwertigen Beitrag leisten. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die entsprechende Vernehmlassung mit zwei gleichwertigen Varianten eröffnet. Die Besteuerung von Elektrofahrzeugen ist ab 2030 vorgesehen.

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  2. Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit den Anpassungen sollen systemrelevante Banken in der Schweiz künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenmittelanforderung soll über eine Frist von sieben Jahren kontinuierlich ansteigen. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Januar 2026.

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Sitzung vom 19.09.2025

  1. Die Regelung der elterlichen Sorge soll im Einwohnerregister eingetragen werden

    Die Information über die elterliche Sorge muss für Behörden einfach zugänglich sein und soll daher künftig in den Einwohnerregistern geführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Damit die Einwohnerdienste stets über die aktuellen Angaben verfügen, soll für Zivilstandsämter, Zivilgerichte, Kindesschutz- und Migrationsbehörden eine Mitteilungspflicht gesetzlich verankert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Dezember 2025.

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  2. Erneute Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz

    Der Bundesrat hat am 19. September 2025 einen überarbeiteten Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist, die Gasversorgungssicherheit in der Schweiz zu erhöhen und klare Regeln für den Marktzugang der Endverbraucherinnen und -verbraucher zu schaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Dezember 2025.

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  3. Der Bundesrat lässt Vorgaben zum Unterricht der Landessprachen ausarbeiten

    Der Bundesrat ist beunruhigt über die Entscheide von Deutschschweizer Kantonen, den Unterricht der zweiten Landessprache auf die Oberstufe zu verschieben. Diese Entwicklung gefährdet die harmonisierte Schulbildung und den nationalen Zusammenhalt. An seiner Sitzung vom 19. September 2025 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche die Kantone verpflichtet, weiterhin eine zweite Landessprache auf Primarstufe zu unterrichten. Ziel ist es, die Bedeutung der Landessprachen und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu sichern. Diese Regelung soll aber nur greifen, falls der bestehende Sprachenkompromiss scheitert.

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  4. Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 die Botschaft zum Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt verabschiedet. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren die Einnahmen und Ausgaben des Bundes wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es umfasst ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen. Der Ständerat beginnt in der Wintersession mit der parlamentarischen Beratung.

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Sitzung vom 12.09.2025

  1. Publikationshinweis: Ausgleichsfonds bei Grossereignissen

    An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundersrat die Änderung von Artikel 95a der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und den Entwurf des Erlasses über den Ausgleichsfonds bei Grossereignissen verabschiedet. Artikel 95a UVV legt den Prämienzuschlag fest, der bei Schliessung des Fonds zur Deckung der Kosten eines Grossereignisses erhoben wird.

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  2. Verstärkte Digitalisierung von AHV und IV erleichtert den Zugang für Bürgerinnen und Bürger und spart Kosten

    Bürgerinnen und Bürger sollen künftig einfach, schnell und sicher Zugriff auf ihre Daten aus AHV und IV haben. Zudem sollen die Behörden automatisiert und sicher Daten austauschen können. Mit diesen Zielen hat der Bundesrat das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) erarbeitet. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat er die Botschaft dazu verabschiedet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine effiziente und sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie für weitere Sozialversicherungen.

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  3. Die Zentrale Ausgleichsstelle modernisiert ihre Dienstleistungen und verstärkt die Digitalisierung der 1. Säule

    An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 66,1 Millionen Franken für die Jahre 2026–2032 überwiesen. Damit sollen die Organisation und die Informatiksysteme der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) modernisiert werden, insbesondere diejenigen der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) und der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA). Diese digitale Transformation kommt sowohl den Leistungsbeziehenden als auch den Partnerinstitutionen der ZAS in der Schweiz und im Ausland zugute.

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  4. Prämienverbilligung: Gegenvorschlag zur Volksinitiative tritt in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien» beschlossen. Ab 1. Januar 2026 müssen die Kantone einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung leisten. Dadurch wird sichergestellt, dass sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Prämien entwickeln und die finanzielle Belastung für die Haushalte tragbar bleibt. Die Kantone müssen zudem ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.

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  5. Stiefkindadoption soll erleichtert werden

    Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Damit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.

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Mitteilungen: News Service Bund der Bundeskanzlei, zuletzt abgefragt 26.09.2026, 03:20.

Welcher Aufgabe eine Mitteilung angehört, lesen feste Regeln aus Titel und Lead. Eine Mitteilung kann zu mehreren Aufgaben gehören, manche zu keiner. Die Zuordnung ist die von schwur.ch, nicht die des Bundesrates.

Titel und Lead stehen unverändert so da, wie der News Service Bund sie veröffentlicht. Keine amtliche Publikation.