Bundesrat / Chronik

Chronik

Was der Bundesrat mitgeteilt hat, nach Sitzung geordnet. Titel und Lead stammen aus dem News Service Bund, den Volltext gibt es auf admin.ch.

Gesetze und Beschlüsse in Kraft setzen und umsetzen, Konzessionen und Bewilligungen.

Sitzung vom 20.03.2026

Sitzung vom 06.03.2026

Sitzung vom 25.02.2026

  1. Ukraine: Bundesrat setzt 19. Sanktionspaket um

    Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 beschlossen, die weiteren Massnahmen des 19. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland zu übernehmen. Die neuen Massnahmen treten am 26. Februar 2026 in Kraft. Bereits am 12. Dezember 2025 hatte der Bundesrat 64 natürliche Personen und Organisation in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen und erste Massnahmen des 19. Sanktionspakets übernommen.

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Sitzung vom 18.02.2026

  1. Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2: Eröffnung der Vernehmlassung zum Arzneimittelbereich

    Das aus zwei Paketen bestehende Kostendämpfungsprogramm soll den Anstieg der Gesundheitskosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bremsen und so die Prämienzahlenden entlasten. Das Massnahmenpaket 2, das vom Parlament im März 2025 verabschiedet wurde, umfasst mehrere Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. An seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu den entsprechenden Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) eröffnet. Mit diesen Änderungen sollen der Zugang zu innovativen Therapien gefördert und gleichzeitig die Versorgung mit Arzneimitteln verbessert sowie Einsparungen erzielt werden.

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Sitzung vom 11.02.2026

Sitzung vom 28.01.2026

  1. Stromabkommen Schweiz-EU: Bundesrat legt Schwelle für die Grundversorgung fest

    Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Schwelle für die Grundversorgung bei der Umsetzung des Stromabkommens festgelegt. Sie liegt bei einem Stromverbrauch von 50 Megawattstunden pro Jahr und Haushalt oder Verbrauchsstätte. Zusätzlich schafft er die Möglichkeit eines Opt-In (Wahlmöglichkeit) für Kleinstunternehmen mit einem Stromverbrauch zwischen 50 und 100 MWh pro Jahr. Dieses Opt-In ist auf zehn Jahre nach Inkrafttreten des Stromabkommens begrenzt.

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Mitteilungen vom 14.01.2026

  1. Rechtliche Stellung von Grundstückbesitzern bei Hausbesetzungen wird ab Juli 2026 gestärkt

    Ab Mitte 2026 haben Grundstückbesitzerinnen und Grundstückbesitzer neue Möglichkeiten, um rascher und effizienter gegen eine Hausbesetzung vorzugehen. Namentlich wird das Selbsthilferecht gestärkt. Ausserdem wird es mit dem neuen Instrument der gerichtlichen Verfügung künftig einfacher, gegen einen unbekannten Personenkreis vorzugehen. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf den 1. Juli 2026 in Kraft zu setzen.

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Sitzung vom 12.12.2025

  1. Umsetzung von Open Finance in der Schweiz

    Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) über die neusten Entwicklungen von Open Finance in der Schweiz informieren lassen. Um die 2022 festgelegten Ziele zu erreichen, will das EFD die weiteren Fortschritte der Banken- und Versicherungsbranche mit präzisen Indikatoren überprüfen. Auf regulatorische Anforderungen für offene Datenschnittstellen wird vorerst weiterhin verzichtet. Open Finance soll die digitale Selbstbestimmung der Kundschaft sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors stärken.

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  2. Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

    Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 beschlossen, die Iran-Sanktionen dem Stand von vor dem Abschluss des Wiener Abkommens über das iranische Atomprogramm anzupassen. Dazu hat er die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran einer Totalrevision unterzogen. Die neue Verordnung tritt am 12. Dezember 2025 um 23.00 Uhr in Kraft.

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Sitzung vom 05.12.2025

  1. Tabak und Nikotin: Ein weiterer Schritt zur Einführung der vom Volk gewünschten Werbeeinschränkungen

    An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf der Tabakprodukteverordnung (TabPV) eröffnet. Mit dieser Vorlage sollen die Werbeeinschränkungen verschärft werden. Damit wird das revidierte Tabakproduktegesetz (TabPG) umgesetzt, das vom Parlament infolge der Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» verabschiedet wurde. Es ist vorgesehen, die neuen Bestimmungen Anfang 2027 in Kraft zu setzen.

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  2. Neuer Verpflichtungskredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung

    Der Bundesrat will das Bürgschaftsinstrument in der Wohnraumförderung weiterführen. Dies hat er am 5. Dezember 2025 entschieden. Er beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit über 1,92 Milliarden Franken für die Jahre 2027 bis 2033. Damit sollen vor allem Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) verbürgt werden. Die Mittel führen nur dann zu Ausgaben, wenn tatsächlich eine Bürgschaft eingelöst werden müsste – was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 noch nie der Fall war.

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  3. Der Bundesrat genehmigt die Stärkung des Mechanismus zur vorübergehenden Wiedereinführung der Visumpflicht für Drittstaaten

    Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens hat die Schweiz die Übernahme einer Änderung der EU-Verordnung beschlossen, mit der unter bestimmten Umständen die Visumpflicht für Drittstaaten wiedereingeführt werden kann. Dies ist etwa bei der Überschreitung von Grenzwerten im Asylbereich, bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder bei Menschenrechtsverletzungen angezeigt.

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Sitzung vom 26.11.2025

  1. Umsetzung Kostendämpfungspaket 2: Neue Regeln zu Referenztarifen, Laboratorien und Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns

    Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament im März 2025 verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Die nötigen Ausführungsbestimmungen erfolgen in drei separaten Verordnungsänderungen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Darin enthalten sind Anpassungen bei den Referenztarifen für eine schweizweit freie Spitalwahl, bei den Anforderungen an die Laboratorien sowie bei der Bestimmung des Beginns einer Schwangerschaft.

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  2. Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

    Der Bundesrat setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» per 1. Januar 2026 in Kraft. Um die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen, wird er Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum im Zeitraum 2028 bis 2031 festlegen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat zudem die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) eingesetzt, die ihre Arbeit am 1. Januar 2026 aufnehmen wird. Die Kommission soll die Kostenentwicklung der Leistungsbereiche überwachen und Massnahmen zur Einhaltung der Ziele empfehlen.

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  3. Bundesrat genehmigt Änderung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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  4. Bundesrat genehmigt Anpassungen von Verordnungen im Energiebereich

    Der Bundesrat hat am 26. November 2025 Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung genehmigt. Es geht dabei unter anderem um die Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz bis 2030 und die Einführung eines Winterstrombonus für grosse Photovoltaikanlagen. Zusätzliche Anpassungen erfolgen in der Stromversorgungsverordnung und der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft. Diese regeln den Zugang zu Mess- und Stammdaten, die für die Versorgungssicherheit notwendig sind. Die revidierten Verordnungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.

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Mitteilungen: News Service Bund der Bundeskanzlei, zuletzt abgefragt 24.09.2026, 03:20.

Welcher Aufgabe eine Mitteilung angehört, lesen feste Regeln aus Titel und Lead. Eine Mitteilung kann zu mehreren Aufgaben gehören, manche zu keiner. Die Zuordnung ist die von schwur.ch, nicht die des Bundesrates.

Titel und Lead stehen unverändert so da, wie der News Service Bund sie veröffentlicht. Keine amtliche Publikation.