EU-Verträge: Für die Personenfreizügigkeit braucht es eine Verfassungsänderung
Die Änderung des Freizügigkeitsabkommens übernimmt die Unionsbürgerrichtlinie und schafft damit einen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt. Das steht im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung, der die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangt und ausdrücklich erlaubt, den Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt zu beschränken. Alt Bundesrichter Hansjörg Seiler hält deshalb eine Verfassungsänderung für nötig, spätestens gleichzeitig mit der Genehmigung der Abkommen.
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On schwur.ch
- ProposalBilaterale III
- ProposalEidgenössische Volksinitiative 'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)'
- BodyStaatspolitische Kommission Ständerat
- BodyEidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- missingHansjörg Seiler, alt Bundesrichter
- missingBundesamt für Justiz
- missingMasseneinwanderungsinitiative
- missingBundesgericht
