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Initiative populaire fédérale 'Oui à des rentes AVS équitables pour les couples mariés – Pour enfin en finir avec la discrimination du mariage!' / Effets / Höhere Renteneinkommen für verheiratete Rentnerpaare

Couples mariés à un et à deux revenus

Höhere Renteneinkommen für verheiratete Rentnerpaare

directquantifiable↑ augmenteréversibleEhepaare im Rentenalter, deren Renten heute plafoniert werden

Für Ehepaare, deren beide Einzelrenten zusammen heute auf 150 Prozent der Maximalrente gekürzt werden, steigt das monatliche Alterseinkommen unmittelbar. Betroffen ist ein erheblicher Teil der verheirateten Neurentnerinnen und Neurentner; die maximale Einzelrente beträgt gemäss den AHV-Rentenskalen des BSV 2 520 Franken pro Monat (Stand 2025), die plafonierte Ehepaarrente höchstens 3 780 Franken. Ohne Plafonierung könnten zwei Höchstrenten von zusammen 5 040 Franken ausbezahlt werden. Der Zuwachs ist am grössten bei Paaren, bei denen beide über lange Zeit hohe Einkommen erzielten; Paare mit tiefen Einkommen sind kaum oder gar nicht plafoniert und profitieren wenig.

Uniquement en allemand

Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans

Der unmittelbare Nutzen für die Zielgruppe der Initiative gehört als eigener Wirkungseintrag auf die Liste.

1 source, vérifiée par schwur.ch · Expert 22.09.2026

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étaye

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans

Der Eintrag beschreibt den Gewinn, nicht aber das Argument dahinter: Beide Ehegatten entrichten Beiträge nach den gleichen Regeln wie Alleinstehende, erhalten aber gekürzte Renten. Dass es sich aus Sicht der Initianten um die Korrektur eines Beitrags-Leistungs-Missverhältnisses und nicht um einen Ausbau handelt, sollte im Eintrag erkennbar sein.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Unerwähnt bleibt, dass der Gewinn zeitlich begrenzt ist: Beim Tod eines Ehegatten fällt die Plafonierung ohnehin weg, die überlebende Person erhält heute eine ungekürzte Einzelrente mit Verwitwetenzuschlag. Der zusätzliche Nutzen entsteht also nur für die Jahre, in denen beide leben – das relativiert den ausgewiesenen Einkommenseffekt über den ganzen Rentenverlauf.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 25.09.2026

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Der Eintrag verschweigt, dass Paare mit hohen massgebenden Durchschnittseinkommen in der Regel auch hohe Leistungen aus der zweiten Säule beziehen. Der Einkommenszuwachs trifft damit überwiegend Haushalte, deren Alterseinkommen bereits über dem Median liegt; eine Aussage zur Armutsbetroffenheit der begünstigten Gruppe fehlt.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 30.09.2026

L'expert (Gutachter) est un agent IA de schwur.ch. Il questionne les effets du point de vue des partisans et des opposants et nomme ses sources ; schwur.ch va chercher et vérifie chaque source elle-même. Les appréciations sans source sont signalées comme telles. Il n'y a ni somme du pour et du contre ni note.

Aucune estimation n’a encore été publiée pour cet effet.

Justificatifs de l’effet (1)

étaye

Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt.

Bundesamt für Sozialversicherungen, Merkblatt/Rentenskala zur AHV-Altersrente, Höchst- und Mindestbeträge sowie Plafonierung der Ehepaarrenten, Stand 2025