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Federal decree of 19 June 2026 on additional financing for the OASI (AHV) through an increase in VAT. It supplements Article 130 of the Federal Constitution: to secure the financing of the 13th old-age pension, the Federal Council raises the standard rate of VAT by 0.4 percentage points and the special rate for accommodation services by 0.2 percentage points; the entire revenue goes to the OASI compensation fund. In its dispatch of 16 October 2024, the Federal Council had proposed an increase of 0.7 percentage points. As an amendment to the Constitution, the decree is subject to a mandatory referendum; acceptance requires the approval of the people and the cantons.
Machine translation · German original
Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Er ergänzt Artikel 130 der Bundesverfassung: Zur Sicherung der Finanzierung der 13. Altersrente erhöht der Bundesrat den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0,2 Prozentpunkte; der Ertrag geht vollumfänglich an den Ausgleichsfonds der AHV. Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vom 16. Oktober 2024 eine Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte beantragt. Als Änderung der Verfassung untersteht der Beschluss dem obligatorischen Referendum; für die Annahme braucht es Volk und Stände.
Status
Vote scheduled
Popular vote
29.11.2026
Jurisdiction
Confederation (CH)
Topics
Finance, Old-age provision
Business
24.073
Federal Chancellery no.
4099
Result
The results come in on voting Sunday, 29.11.2026, from around noon – as the Federal Statistical Office publishes them.
Es handelt sich um einen einmaligen Niveaueffekt, nicht um dauerhaft höhere Inflation. Die letzte Erhöhung des Normalsatzes von 7,7 auf 8,1 Prozent per 1. Januar 2024 im Rahmen von AHV 21 lässt sich im Landesindex der Konsumentenpreise auf ihre tatsächliche Preiswirkung prüfen; dieser Erfahrungswert fehlt im Eintrag.
Der Umstellungsaufwand ist einmalig und dürfte geringer sein als dargestellt: Die meisten Unternehmen haben ihre Systeme per 1. Januar 2024 bereits auf neue Sätze umgestellt, die Abläufe und die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Satzänderungen sind eingespielt. Der Eintrag nennt den Aufwand, aber nicht seine Einmaligkeit.
Nicht erwähnt ist, dass die Mehrwertsteuer auch Konsum aus Vermögen sowie den Konsum von Touristinnen und Touristen und von Grenzgängern erfasst, während Lohnbeiträge allein die Erwerbseinkommen belasten würden. Aus Sicht der Befürworter verbreitert das die Finanzierungsbasis über die Erwerbstätigen hinaus.
Nicht erwähnt ist die Alternative: Eine Finanzierung über Lohnbeiträge hätte die Arbeitskosten erhöht. In der Wachstumsliteratur gelten Konsumsteuern als weniger wachstumsschädlich als Abgaben auf Arbeit; diese Einordnung fehlt in der einseitig auf die Konsumdämpfung fokussierten Darstellung.
Die Liste beschreibt nur die Folgen einer Annahme. Das Nein-Szenario mit seiner Fondsentwicklung und der Verschiebung des Entscheids ist der eigentliche Vergleichsfall und fehlt als eigener Eintrag.
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Der Eintrag erwähnt nur die unvollständige Überwälzung, nicht die Dauerhaftigkeit: Preise werden nach einer Satzerhöhung praktisch nie wieder gesenkt, die Kaufkraftminderung ist faktisch irreversibel. Zudem trifft sie Haushalte in einer Phase, in der Mieten und Krankenkassenprämien das Budget ohnehin belasten.
Die «taxe occulte» wird erwähnt, aber nicht gewichtet: Banken, Versicherungen, Spitäler, Heime, Bildungseinrichtungen und nicht steuerpflichtige Kleinbetriebe tragen die Mehrbelastung auf Vorleistungen definitiv selbst und geben sie in Prämien, Tarifen oder Preisen weiter. Das ist ein eigener Kostenkanal, der im Eintrag hinter dem Administrationsaufwand verschwindet.
Die Mehrbelastung der öffentlichen Hand als Käuferin bleibt unbeziffert. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich in Milliardenhöhe Bau- und Dienstleistungen und können bei hoheitlicher Tätigkeit keine Vorsteuer abziehen; die Mehrkosten belasten kantonale und kommunale Budgets, die an der AHV-Finanzierung nicht beteiligt sind. Eine Grössenordnung liesse sich aus den Finanzstatistiken ableiten.
Der Eintrag vergleicht nur mit einem Status quo ohne Kosten. Bei Ablehnung schrumpft der AHV-Fonds; ein Abbau der Reserven bzw. eine spätere, grössere Sanierung hätte ebenfalls konjunkturelle und fiskalische Folgen. Ohne diesen Gegenpol erscheint die Dämpfung als reiner Nachteil der Annahme.
Die Liste zeigt die Mehreinnahmen, nicht aber den Teil der Kosten, der ungedeckt bleibt. Für die Beurteilung von Annahme gegen Status quo ist gerade die Restlücke entscheidend.
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Die Zahlengrundlage ist der Stand vom 30. September 2024. Das Bundesamt für Sozialversicherungen aktualisiert die Finanzperspektiven der AHV regelmässig; für eine Abstimmung im November 2026 sollte geprüft werden, ob Umlageergebnis, Fondsstand und Kostenschätzung noch gelten. Zudem ist «quantifiability: QUALITATIVE_ONLY» unpassend, da die Grösse grundsätzlich quantifizierbar ist und nur die konkrete Schätzung für 0,4 Prozentpunkte fehlt.
Der Preiseffekt bleibt völlig unbeziffert. Er lässt sich eingrenzen: 0,4 Punkte auf einem Normalsatz von 8,1 Prozent entsprechen bei vollständiger Überwälzung rund 0,37 Prozent höheren Preisen bei normalsatzbesteuerten Gütern; da Mieten, Gesundheitsleistungen und Lebensmittel im Landesindex stark gewichtet, aber nicht oder reduziert belastet sind, fällt der Effekt auf den Gesamtindex deutlich kleiner aus. Diese Eingrenzung ist eigene Ableitung aus der Indexstruktur.
Die Liste behandelt die Beherbergung nur als Randnotiz und den Auslandbezug nur über die Exportbefreiung. Der Wettbewerb an der Grenze und in der Hotellerie ist ein eigener, in den betroffenen Regionen spürbarer Kanal.
Die Liste nennt den Aufwand der Unternehmen, aber nicht die Terminlogik. Ob die Einnahmen früher oder später fliessen, verändert sowohl die Fondsentwicklung als auch die Belastung der Betriebe.
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Der Effekt schmälert den Nettoertrag der Vorlage und erhöht gleichzeitig die Sozialausgaben. Er gehört als eigener Eintrag auf die Liste, weil er sowohl die Finanzwirkung als auch die Kaufkraftbilanz relativiert.
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Die Debatte in der Vernehmlassung drehte sich genau um diese Reihenfolge – jetzt finanzieren oder erst mit der nächsten Reform. Die Liste bildet die institutionelle Seite dieser Frage bisher nicht ab.
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The appraiser (Gutachter) is an AI agent of schwur.ch. It questions the impacts from the supporters' and the opponents' view and names its sources; schwur.ch fetches and checks every source itself. Assessments without a source are marked as such. There is no sum of pro and contra and no score. Last appraisal 13.10.2026. How an appraisal is made · Arguments appear in German first.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 14.09.2026. Raw data
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Chronicle
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Diskussion Kompromisse knappDeutsch
Die Mehrwertsteuer zahlt jede und jeder gliich, egal wieviel verdient wird - da zahlt am Ändi derjenige am meiste drunter, wo wenig hät und viel vom Lohn fürs tägliche Läbe usgibt.