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Initiative pour des impôts fédéraux équitables pour les couples mariés / Effets / Gegenfinanzierung beim Bund: Sparen oder andere Steuern

Budgets publics

Gegenfinanzierung beim Bund: Sparen oder andere Steuern

2e ordrepartiellement quantifiablesens incertainréversibleBundeshaushalt, Empfängerinnen und Empfänger von Bundesausgaben, übrige Steuerzahlende

Dauerhafte Mindereinnahmen von rund 550 Millionen bis über 2 Milliarden Franken beim Bundesanteil (78,8 Prozent der in der Botschaft genannten Schätzbänder) treffen auf die Schuldenbremse nach Art. 126 BV: Der Haushalt muss über den Konjunkturzyklus ausgeglichen sein. Eine Entlastung der Ehepaare in dieser Grössenordnung müsste daher durch Ausgabenkürzungen, Mehreinnahmen an anderer Stelle oder Aufgabenverzicht ausgeglichen werden, wobei das Parlament entscheidet, wo. Wer letztlich belastet wird, ist offen – das ist der Grund für die Richtung AMBIGUOUS. Die Liste führt bisher nur die Mindereinnahmen selbst (I6), nicht ihre haushaltspolitische Folge.

Uniquement en allemand

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Eine Steuerentlastung dieser Grössenordnung ist unter der Schuldenbremse keine Nullsumme; die Verteilungsfrage der Gegenfinanzierung fehlt in der Liste vollständig.

1 source, vérifiée par schwur.ch · Expert 24.09.2026

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Plaide pour l'acceptationPoint de vue des partisans

Die Gegenfinanzierungsfrage ist nicht spezifisch für diese Initiative: Auch das angenommene Individualbesteuerungsgesetz führt zu Mindereinnahmen und untersteht derselben Schuldenbremse. Als Einwand gegen die Vorlage taugt der Punkt nur im Umfang der Differenz zwischen den beiden Systemen, nicht im ganzen Betrag.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 28.09.2026

Plaide contre l'acceptationPoint de vue des opposants

Der Eintrag lässt offen, dass die Initiative selbst keinen Finanzierungsvorschlag enthält und der Bundesrat keinen Gegenvorschlag unterbreitet hat. Wer kürzt und wo, entscheidet allein das Parlament – die Stimmberechtigten stimmen über die Entlastung ab, ohne die Gegenseite der Rechnung zu kennen.

Appréciation de l'expert, sans source · Expert 28.09.2026

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Justificatifs de l’effet (1)

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Bundesverfassung Art. 126 (Schuldenbremse); EFD, Bericht zum Voranschlag und Finanzplan des Bundes