Bundesrat legt Bericht über Zuwanderungsabgabe vor
Der Bundesrat hat in einem Bericht drei Modelle für eine mögliche Zuwanderungsabgabe geprüft. Eine solche wäre nur als Lenkungsabgabe ohne Verfassungsänderung umsetzbar, sofern die Erträge vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt würden. Bei Personen aus der EU/EFTA wäre eine Abgabe nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar. Der Bericht, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet und an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 gutgeheissen hat, zeigt erhebliche rechtliche Hürden und keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen auf.
