Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative tritt am 1. Januar 2026 in Kraft
Der Bundesrat setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» per 1. Januar 2026 in Kraft. Um die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen, wird er Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum im Zeitraum 2028 bis 2031 festlegen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat zudem die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) eingesetzt, die ihre Arbeit am 1. Januar 2026 aufnehmen wird. Die Kommission soll die Kostenentwicklung der Leistungsbereiche überwachen und Massnahmen zur Einhaltung der Ziele empfehlen.
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