Personenstandsregister: Eintragung bei fehlenden Dokumenten effizienter regeln
Fehlen die notwendigen Dokumente zur Erfassung einer Geburt oder Heirat im Schweizer Personenstandsregister, führt dies zu unbefriedigenden Verfahren. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Postulatsbericht vom 15. April 2026. Insbesondere sind die Zuständigkeiten der involvierten Behörden teilweise unklar und die Verfahren häufig langwierig und teuer. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2027 einen Vernehmlassungsentwurf zur Revision der entsprechenden Bestimmungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) auszuarbeiten.
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