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Федеральна рада / Хроніка

Хроніка

Що повідомила Федеральна рада, за засіданнями. Заголовок і лід – з News Service Bund; повний текст – на admin.ch.

Набрання чинності та виконання законів і рішень, концесії та дозволи.

Засідання 18.09.2026

  1. Rechtliche Verstetigung von praxisintegrierten Fachhochschul-Bachelorstudiengängen

    Der Bundesrat hat am 18. September 2026 das Inkrafttreten von Änderungen im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) per 1. Januar 2027 beschlossen. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Schaffung einer verstetigten Grundlage für praxisintegrierte Studiengänge an Fachhochschulen im Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).

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Засідання 09.09.2026

  1. Bundesrat schliesst sich EU-Sanktionen gegen Handel mit sudanesischem Gold an

    Der Bundesrat verbietet den Kauf und die Einfuhr von Gold sudanesischer Herkunft. Ebenfalls verboten wird der Verkauf bestimmter Güter in den Sudan, welche in der Goldgewinnung genutzt werden. Damit schliesst sich der Bundesrat den gleichlautenden Sanktionen der EU an. Die Massnahmen treten am 10. September in Kraft.

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Засідання 02.09.2026

  1. Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Neuenburg

    An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Neuenburg eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 29. November 2026.

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  2. Freihandelsabkommen mit Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft

    Das Freihandelsabkommen zwischen den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Republik Kosovo tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die notwendigen Verordnungsänderungen zur Umsetzung der im Abkommen vereinbarten Zollkonzessionen beschlossen.

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Засідання 26.08.2026

  1. Vergütung von Leistungen für Hilfe und Betreuung für zeitweise zu Hause lebende Personen

    Ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen, die zeitweise im Heim oder Spital und zu Hause leben, haben ebenfalls Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause. Die Leistungen werden als anteilsmässige Pauschale ausbezahlt, die sich nach der tatsächlich zu Hause verbrachten Zeit richtet. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat der Bundesrat die Verordnung zu den Einzelheiten der Leistungsberechnung verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2028 festgelegt.

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  2. Revision der Ausweisverordnung: Verabschiedung durch den Bundesrat

    Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet, welche die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte schafft. Die revidierte Verordnung wird am 1. November 2026 in Kraft treten. Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger, wenn sie dies möchten, die neue Identitätskarte beantragen.

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  3. Bundesrat genehmigt Schweizer Beitrag an den IWF zur Stärkung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen

    Der Bundesrat hat am 26. August 2026 einen Beitrag von 40 Millionen Franken für eine neue Partnerschaft des SECO mit dem IWF 2026–2030 genehmigt. Das Programm stärkt die wirtschaftlichen Institutionen ausgewählter Partnerländer und fördert stabile, transparente Rahmenbedingungen. Davon profitieren auch Schweizer Unternehmen und Investoren.

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  4. Unfallversicherung wird für Selbstständige leichter zugänglich

    Der Bundesrat senkt die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung, um einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden diesen Versicherungsschutz zu ermöglichen. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat er eine entsprechende Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) verabschiedet und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2027 angesetzt.

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  5. Bundesrat passt Baubeiträge für Erziehungseinrichtungen an

    Um den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Straf- und Massnahmenvollzug besser gerecht zu werden, passt der Bundesrat die Baubeiträge für Erziehungseinrichtungen an. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat er die entsprechende Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.

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  6. Neue Ausschreibungskategorie im Schengener Informationssystem zur verstärkten Sicherheitszusammenarbeit

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 die Inkraftsetzung der Änderungen des Bundesgesetzes über polizeiliche Informationssysteme des Bundes (BPI) sowie Anpassungen der Verordnungen N-SIS und RIPOL beschlossen. Ab Oktober 2026 kann die Schweiz im Schengener Informationssystem Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen auf Vorschlag von Europol und nach eigener Prüfung erfassen. Damit wird die europäische Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität weiter verstärkt.

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  7. Angleichung der Erwerbsersatzleistungen für Eltern: Bundesrat setzt Änderungen per 1. Juli 2027 in Kraft

    Das Parlament hat eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes gutgeheissen, mit der die Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) für die verschiedenen Anspruchsgruppen vereinheitlicht werden. Die Änderungen sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 beschlossen. Damit haben Eltern, die einen über die EO entschädigten Urlaub beziehen, neu Anspruch auf verschiedene Leistungen, die bisher Dienstleistenden der Armee, des Zivilschutzes oder des Zivildienstes vorbehalten waren.

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Засідання 19.08.2026

  1. Ukraine: Der Bundesrat setzt das 20. Sanktionspaket gemäss bisheriger Praxis um

    Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, sich den weiteren Massnahmen des 20. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland gemäss bisheriger Praxis anzuschliessen. Die neuen Massnahmen treten am 20. August 2026 in Kraft. Bereits am 22. Mai 2026 hatte die Schweiz 115 natürliche Personen und Organisation in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen.

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  2. Bundesrat setzt Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. August 2026 beschlossen, das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) per 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Er schafft damit die gesetzliche Grundlage für den Austausch von Informationen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat.

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Засідання 12.08.2026

  1. Bundesrat ratifiziert Abkommen mit Liechtenstein zur Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen

    Der Bundesrat hat am 12. August 2026 die Unterzeichnung eines Abkommens mit Liechtenstein genehmigt, das die gegenseitige Anerkennung von Berufsmaturitätszeugnissen ermöglicht. Es ergänzt das Abkommen von 2014 über die Anerkennung von Lehrabschlüssen. Das neue Abkommen soll demnächst unterzeichnet werden und am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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Засідання 24.06.2026

  1. Massnahmen für die höhere Berufsbildung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft

    Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes sowie die entsprechenden Anpassungen der Berufsbildungsverordnung werden auf den 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt. Dies hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 beschlossen. Eingeführt werden namentlich die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Damit wird die höhere Berufsbildung innerhalb der Tertiärstufe klarer positioniert und ihre Bekanntheit erhöht.

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  2. Der Bundesrat bewilligt den Einsatz von E-Voting im Kanton Luzern

    An seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dem Kanton Luzern eine Grundbewilligung für Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen zu erteilen. Die Grundbewilligung gilt für ein limitiertes Elektorat bis und mit der Abstimmung vom 26. November 2028. Gleichzeitig erteilt die Bundeskanzlei die Zulassung für die Abstimmung vom 27. September 2026.

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Засідання 19.06.2026

  1. Umsetzung der Rüstungspolitik auf Kurs – Bundesrat nimmt ersten Jahresbericht zur Kenntnis

    Der Jahresbericht zur Rüstungspolitischen Strategie 2025/2026 zeigt auf, dass die Umsetzung insgesamt auf Kurs ist. Einige Massnahmen wurden bereits umgesetzt, für alle anderen wurde die Umsetzung angestossen. Eine Herausforderung bleiben die rechtlichen Grundlagen für die Exporte von Rüstungsmaterial sowie die angespannte Situation auf dem Rüstungsmarkt. Der Bundesrat hat den Bericht in seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 zur Kenntnis genommen.

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  2. Bundesrat genehmigt Allgemeinverbindlichkeit für Rahmenmietvertrag Waadt

    Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 die kantonale Allgemeinverbindlicherklärung des Rahmenmietvertrags für die Waadt genehmigt. Mit diesem Beschluss kann der Rahmenmietvertrag auf den 1. Juli 2026 in Kraft treten. Er umfasst auch Bestimmungen, die in gewissen Punkten von zwingenden Artikeln des Obligationenrechts abweichen. Diese Abweichungen hatte der Bundesrat bereits am 22. April 2026 bewilligt.

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  3. Verordnungen im Zivildienstrecht angepasst

    Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 den Änderungen der Zivildienstverordnung (ZDV) und der Verordnung über die Datenbearbeitung im automatisierten Informationssystem des Zivildiensts zugestimmt. Damit können ein neues Ausbildungskonzept für Zivildienstpflichtige eingeführt und die dafür nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die Abgaben der Einsatzbetriebe werden auf dem Grundtarif um 7,5 Prozent pro Diensttag erhöht. Im Vollzug des Zivildienstes gelten künftig strengere Anforderungen. Zudem werden gezielte Optimierungen vorgenommen. Die Änderungen treten per 1. Januar 2027 in Kraft.

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  4. Bundesrat genehmigt Schutz- und Nutzungsplanungen für drei Wasserkraftprojekte

    Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 den Schutz- und Nutzungsplanungen für drei Wasserkraftprojekte zugestimmt. Dabei geht es um die Vergrösserung des Grimselsees (BE) und um Nutzungen der Flüsse Muota (SZ) und Morobbia (TI). Mit diesen Schutz- und Nutzungsplanungen kann mehr Strom produziert werden. Gleichzeitig wird der Schutz von Tieren und Pflanzen gesichert.

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Повідомлення: News Service Bund Федеральної канцелярії, перевірено 24.09.2026, 03:20.

До якого завдання належить повідомлення, визначають сталі правила за заголовком і лідом. Повідомлення може належати до кількох завдань, деякі – до жодного. Це розподіл schwur.ch, а не Федеральної ради.

Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.