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Федеральна рада / Хроніка

Хроніка

Що повідомила Федеральна рада, за засіданнями. Заголовок і лід – з News Service Bund; повний текст – на admin.ch.

Консультації, послання парламенту, власні постанови.

Засідання 05.12.2025

  1. Publikationshinweis: Anpassung Vernehmlassungsfrist zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung auf den 19. März 2026

    Der Versand der offiziellen Vernehmlassungseinladungen für die am 29. Oktober 2025 eröffnete Vernehmlassung (betrifft Medienmitteilung «Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung» vom 29.10.2025) ist noch ausstehend. Daher hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Vernehmlassungsfrist angepasst. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. März 2026.

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  2. 1e-Vorsorge auf Freizügigkeitseinrichtungen übertragen: Bundesrat verabschiedet Botschaft

    Arbeitnehmende, die in der 2. Säule in einem sogenannten 1e-Vorsorgeplan mit wählbarem Anlagerisiko versichert sind, sollen ihr Vorsorgeguthaben bei einem Stellenwechsel vorübergehend auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen können. Dies gilt, wenn das Guthaben andernfalls in eine Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müsste, die keine Wahl der Anlagestrategie zulässt. Zudem soll generell sichergestellt werden, dass Vorsorgeguthaben nicht auf Freizügigkeitseinrichtungen verbleiben, obwohl die Versicherten diese Guthaben wieder in eine Pensionskasse einbringen müssten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

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  3. Strommangellage: Aktualisierte Massnahmen und neue Branchenlösung für zentrale Abwasserreinigungsanlagen

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 die überarbeiteten verbrauchslenkenden Massnahmen im Fall einer Strommangellage zur Kenntnis genommen. Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat er die ausgewertete Vernehmlassung zur vorderhand letzten Branchenlösung: die Ausnahmeregelungen für zentrale Abwasserreinigungsanlagen.

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  4. Der Bundesrat genehmigt die Stärkung des Mechanismus zur vorübergehenden Wiedereinführung der Visumpflicht für Drittstaaten

    Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens hat die Schweiz die Übernahme einer Änderung der EU-Verordnung beschlossen, mit der unter bestimmten Umständen die Visumpflicht für Drittstaaten wiedereingeführt werden kann. Dies ist etwa bei der Überschreitung von Grenzwerten im Asylbereich, bei einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder bei Menschenrechtsverletzungen angezeigt.

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  5. Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

    Die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) wird um drei Jahre verlängert. Dies hat der Bundesrat am 5. Dezember 2025 beschlossen. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne erhöht. Die Verlängerung und die Erhöhung der Mindestlöhne treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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  6. Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes

    An seiner Sitzung vom 5. Dezember hat der Bundesrat Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage soll hauptsächlich zwei parlamentarische Vorstösse umsetzen: die Ausweitung der Plattformbesteuerung auf elektronische Dienstleistungen (Motion WAK-S 23.3012) und die Anpassungen bei der Besteuerung von Leistungskombinationen (Motion Engler 18.3235).

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  7. Bundesrat will das Erwachsenenschutzrecht punktuell anpassen

    Der Bundesrat will Selbstbestimmung und Familiensolidarität im Erwachsenenschutzrecht weiter stärken. Er schlägt dazu punktuelle Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Zudem hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Abschaffung der umfassenden Beistandschaft auszuarbeiten. Diese markiert den nächsten Schritt zu weiteren Reformen im Kindes- und Erwachsenenschutz.

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  8. Bundesgerichtsgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft

    Der Bundesrat will die fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Aspekte aus der gescheiterten Revision zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) aus dem Jahr 2018 umsetzen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken. An seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

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Засідання 26.11.2025

  1. Verarbeitete tierische Proteine: Bundesrat passt Gesetzgebung an und gewährleistet weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau

    Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Revision der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) sowie die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger (VVTNP). Als tierische Nebenprodukte gelten alle Teile von Tieren, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Mit den Änderungen ist es ab dem 1. Januar 2026 wieder möglich, bestimmte verarbeitete tierische Proteine unter sehr strengen Auflagen an Schweine und Geflügel zu verfüttern. Damit können Nebenprodukte von gesunden Tieren besser verwertet werden. Das Verbot, tierische Proteine in Futtermitteln für Wiederkäuer zu verwenden, bleibt bestehen. Diese Änderungen haben keine direkten Auswirkungen auf Lebensmittel. Deren Sicherheit ist gewährleistet, ebenso wie der Gesundheitsschutz.

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  2. Umsetzung Kostendämpfungspaket 2: Neue Regeln zu Referenztarifen, Laboratorien und Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns

    Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament im März 2025 verschiedene Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) beschlossen. Die nötigen Ausführungsbestimmungen erfolgen in drei separaten Verordnungsänderungen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) eröffnet. Darin enthalten sind Anpassungen bei den Referenztarifen für eine schweizweit freie Spitalwahl, bei den Anforderungen an die Laboratorien sowie bei der Bestimmung des Beginns einer Schwangerschaft.

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  3. Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

    Der Bundesrat setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» per 1. Januar 2026 in Kraft. Um die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen, wird er Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum im Zeitraum 2028 bis 2031 festlegen. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat der Bundesrat zudem die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring (EKKQ) eingesetzt, die ihre Arbeit am 1. Januar 2026 aufnehmen wird. Die Kommission soll die Kostenentwicklung der Leistungsbereiche überwachen und Massnahmen zur Einhaltung der Ziele empfehlen.

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  4. Neue Rechtsform für RUAG MRO: Vernehmlassung zu Überführung in spezialgesetzliche Aktiengesellschaft

    Der Bundesrat will die RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft (AG) des öffentlichen Rechts überführen und hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Vernehmlassung eröffnet. Die neue Rechtsform trägt den veränderten sicherheitspolitischen Bedürfnissen besser Rechnung als die heutige privatrechtliche AG. Zudem verfügt der Bund so über wirksamere und präziser umschriebene Steuerungsinstrumente. Damit schafft der Bundesrat Rechtssicherheit und berücksichtigt im Parlament geäusserte Kritikpunkte.

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  5. Bundesrat genehmigt Änderung des automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. November 2025 die Änderung der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) genehmigt. Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Beide Erlasse sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

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  6. Bundesrat will Mittel für Schutz der Schengen-Aussengrenzen aufstocken

    Der Bundesrat will bei der Aufstockung des europäischen Grenzverwaltungs-Fonds mitmachen. Das hat er an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft an das Parlament auszuarbeiten. Die Aufstockung des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI-Fonds) hatte die Europäische Kommission beschlossen.

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  7. Bundesrat genehmigt Anpassungen von Verordnungen im Energiebereich

    Der Bundesrat hat am 26. November 2025 Teilrevisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung genehmigt. Es geht dabei unter anderem um die Zwischenziele für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz bis 2030 und die Einführung eines Winterstrombonus für grosse Photovoltaikanlagen. Zusätzliche Anpassungen erfolgen in der Stromversorgungsverordnung und der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft. Diese regeln den Zugang zu Mess- und Stammdaten, die für die Versorgungssicherheit notwendig sind. Die revidierten Verordnungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.

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  8. Unterstützung für unwettergeschädigte Kantone: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

    Am 26. November hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Gesetz eröffnet, das die finanzielle Unterstützung jener Gemeinden der Kantone Tessin, Wallis und Graubünden regelt, die von den Unwettern im Juni 2024 besonders betroffen waren. Der Bundesrat hatte dieses Gesetz bereits am 21. Mai 2025 im Grundsatz beschlossen. Ziel ist es, die Belastung dieser Gemeinden durch ausserordentliche Schäden auf ein zumutbares Mass zu begrenzen.

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  9. Rückgewinnung von Metallen aus Aschen: Bundesrat passt Verordnung an

    Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Revision der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) genehmigt. Mit dieser Anpassung werden zwei Fristen bei der Entsorgung von Altholz-Filteraschen und der Behandlung der Filteraschen aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen verlängert. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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  10. Investitionspflicht: Der Bundesrat gibt den Streamingdiensten und Fernsehanbietern mehr Spielraum

    An seiner Sitzung vom 26.11.2025 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen verabschiedet. Damit wird der Handlungsspielraum für investitionspflichtige Unternehmen erweitert: Neu können sie nicht mehr nur Investitionen in die Herstellung von Filmen anrechnen lassen, sondern auch solche, die in die Entwicklung von Projekten fliessen.

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  11. Der Bundesrat ändert die Verordnung über den freien Personenverkehr, um unberechtigte Sozialleistungsbezüge zu verhindern

    Der Bundesrat ergreift Massnahmen gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und Sozialleistungsbezüge. Im Rahmen der Begleitmassnahmen zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» hat er eine Änderung der VFP betreffend die Bewilligungserteilung an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Personalverleih angestellt sind, verabschiedet. Diese Massnahme verhindert die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen B bei unterjähriger Beschäftigung und den unberechtigten Bezug von Sozialleistungen.

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  12. Bundesrat lehnt «Kompass-Initiative» ab

    Der Bundesrat wird dem Parlament die «Kompass-Initiative» ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 26. November 2025 entschieden. Sowohl die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger als auch das Parlament haben das Kernanliegen der Volksinitiative, das obligatorische Staatsvertragsreferendum auszuweiten, in der Vergangenheit mehrfach abgelehnt.

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Повідомлення: News Service Bund Федеральної канцелярії, перевірено 25.09.2026, 03:20.

До якого завдання належить повідомлення, визначають сталі правила за заголовком і лідом. Повідомлення може належати до кількох завдань, деякі – до жодного. Це розподіл schwur.ch, а не Федеральної ради.

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