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Федеральна рада / Хроніка

Хроніка

Що повідомила Федеральна рада, за засіданнями. Заголовок і лід – з News Service Bund; повний текст – на admin.ch.

Набрання чинності та виконання законів і рішень, концесії та дозволи.

Засідання 30.04.2025

  1. Die Patentverordnung soll an das revidierte Patentgesetz angepasst und modernisiert werden

    Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Patentverordnung eröffnet. Diese ist notwendig, weil die Eidgenössischen Räte im März 2024 eine Teilrevision des Patentgesetzes beschlossen haben. Der Bundesrat nimmt dies zum Anlass, die seit 1978 in Kraft stehende Verordnung vollständig zu überarbeiten und zu modernisieren. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2025.

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  2. TARDOC und ambulante Pauschalen: Der Bundesrat genehmigt das neue Gesamt-Tarifsystem

    Die seit rund 20 Jahren unveränderte Tarifstruktur TARMED wird per 1. Januar 2026 durch die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine Tarifstruktur mit ambulanten Pauschalen ersetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 das neue Gesamt-Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt. Die Genehmigung ist bis am 31. Dezember 2028 befristet, damit die nach der Einführung des neuen Systems noch notwendigen Anpassungen vorgenommen werden können.

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Повідомлення від 16.04.2025

  1. Bundesrat verschiebt die Aktualisierung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer

    Am 16. April 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Inkrafttreten der Aktualisierung des Systems einseitiger Zollpräferenzen der Schweiz zugunsten der Entwicklungsländer auf den 1. April 2026 zu verschieben. Mit diesem Beschluss erhalten die Wirtschaftsakteure mehr Zeit, um die nötigen Anpassungen vorzunehmen.

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Засідання 09.04.2025

  1. Schweiz-EU: Bundesrat heisst EU-Programmabkommen gut

    An seiner Sitzung vom 9. April 2025 hat der Bundesrat das EU-Programmabkommen (EUPA) und die dazugehörigen Protokolle in den Bereichen Bildung, Forschung, Innovation und Gesundheit gutgeheissen. Ausserdem hat er Bundesrat Guy Parmelin ermächtigt, dieses Abkommen zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung wird eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 an Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme ermöglichen. Das Abkommen tritt mit der Ratifizierung des Pakets Schweiz-EU in Kraft.

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Засідання 02.04.2025

  1. Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 die revidierte CO2-Verordnung teilweise rückwirkend auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Diese legt die Reduktionsziele für den Treibhausgas-Ausstoss der verschiedenen Sektoren bis 2030 fest. Zudem konkretisiert sie die Massnahmen, die das Parlament mit der Revision des CO2-Gesetzes im März 2024 beschlossen hat. Die CO2-Verordnung regelt unter anderem die neue Bundes-Unterstützung von Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie Fördermassnahmen für Unternehmen, die klimafreundliche Technologien einsetzen.

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  2. Assistenzsysteme bei Lastwagen: Ziel der Initiative für den Bundesrat bereits erfüllt

    Die Standesinitiative «Sicherere Strassen jetzt!» fordert Assistenzsysteme für schwere Motorwagen auf den Alpentransitstrecken. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sowie der fortgeschrittenen Modernisierung der Fahrzeuge hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 beschlossen, auf die Inkraftsetzung zu verzichten.

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  3. Bundesrat harmonisiert Dual-Use-Exportkontrollen: Anpassung der Güterkontrollverordnung

    Der Bundesrat hat am 2. April 2025 eine Anpassung der Güterkontrollverordnung beschlossen und neue Exportkontrollen für Dual-Use-Güter im Bereich der neuen Technologien erlassen. Damit reagiert die Schweiz auf die Blockade der multilateralen Exportkontrollen und harmonisiert die schweizerische Exportkontrolle wieder mit den Exportkontrollen ihrer wichtigsten Handelspartner. Die Änderung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

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  4. Covid-19-Härtefallhilfen: Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden vom Dividendenverbot ausgenommen

    Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen werden nicht mehr zu einer Rückforderung von Härtefallhilfen durch den Bund bei den Kantonen führen. An seiner Sitzung vom 2. April 2025 hat der Bundesrat die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Härtefallverordnungen 2020 und 2022 gutgeheissen. Sie treten am 1. Mai 2025 in Kraft.

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  5. Bundesrat setzt die Änderungen des Jugendstrafgesetzes auf den 1. Juli 2025 in Kraft

    Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, sollen künftig im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden können. Die vom Parlament im Juni 2024 beschlossenen Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG) treten auf den 1. Juli 2025 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 entschieden.

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Засідання 21.03.2025

  1. AHV-Beiträge: Der Bundesrat verabschiedet Verbesserungen für Geringverdienende und Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben

    Der Bundesrat stärkt die Altersvorsorge für Personen mit tiefen Löhnen und verbessert die Situation von Selbstständigerwerbenden, die ihre Tätigkeit einstellen. Im Kultur- und Medienbereich, in dem kurze Arbeitseinsätze und geringfügige Löhne verbreitet sind, wird die Befreiung von der AHV-Beitragspflicht aufgehoben. Das führt für diese Erwerbstätige zu einer besseren Vorsorge. Mit einer zweiten Änderung werden ungerechtfertigte Verzugszinsen vermieden, wenn Selbständigerwerbende ihr Unternehmen liquidieren und dabei einen Gewinn erzielen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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  2. Sanktionen gegen ISIL, Al-Qaida, und die Taliban: Die Schweiz teilt Sanktionsregime auf

    Der Bundesrat hat am 21. März 2025 2025 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban in zwei separate Verordnungen aufgeteilt. Damit hat er mehreren Beschlüssen des UNO-Sicherheitsrats Rechnung getragen. Die Verordnungen treten am 15. Mai 2025 in Kraft.

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  3. Für mehr Transparenz im Mietrecht: Bundesrat ändert Verordnung

    Der Bundesrat hat am 21. März 2025 eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) verabschiedet. Die Änderung betrifft die Erweiterung des Formulars für die Mitteilung des Anfangsmietzinses. Für den bisherigen Mietzins müssen neu die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und für die Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise LIK) angegeben werden. Die Änderung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.

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  4. Bundesrat genehmigt die Teilnahme der Schweiz an der NSPA PATRIOT Support Partnership

    Um die Sicherheit der Schweiz weiter zu stärken und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für die bodengestützte Luftverteidigung zu erhöhen, hat der Bundesrat die Teilnahme der Schweiz an der NATO Support and Procurement Agency PATRIOT Support Partnership (NSPA PATRIOT SP) genehmigt. Weitere Aspekte dieser Partnerschaft sind die Unterstützung in der Instandhaltung sowie Supportleistungen in der Munitionsüberwachung und bei Technik und Konfiguration, Beschaffungen, Ausbildung und Transport.

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  5. Der Bundesrat verbessert die Organisation des Koordinierten Sanitätsdiensts

    An seiner Sitzung vom 21. März 2025 hat der Bundesrat die Verordnung über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts (VKSD) gutgeheissen. Diese tritt per 1. Mai 2025 in Kraft. Ziel dieser Änderung ist, die organisatorischen Grundlagen mit Blick auf die angestrebte Neuausrichtung zu schaffen und den koordinierten Sanitätsdienst effizienter sowie effektiver auf Krisensituationen vorzubereiten.

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Засідання 14.03.2025

  1. Durchführung von Personensicherheitsprüfungen: Bundesrat präzisiert Zuständigkeiten

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 eine Änderung der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP) gutgeheissen und per 15. April 2025 in Kraft gesetzt. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Zuständigkeiten für die Einleitung und Durchführung der Prüfungen. Zudem wird die Praxis bei der mehrmaligen Verwendung einer Erklärung präzisiert.

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  2. Bundesrat setzt Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz teilweise in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. März 2025 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) und die Aufhebung zweier Verordnungen per 1. April 2025 beschlossen. Er will damit die Altlastensanierung vorantreiben. Weitere Anpassungen im USG betreffen Lenkungsabgaben, die Strafverfolgung im Umweltbereich sowie Informations- und Dokumentationssysteme.

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Засідання 07.03.2025

  1. Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen gilt ab 1. April

    An seiner Sitzung vom 7. März 2025 hat der Bundesrat die Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen per 1. April in Kraft gesetzt. Die Betreiberinnen und Betreiber von kritischen Infrastrukturen werden verpflichtet, dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) Cyberangriffe 24 Stunden nach deren Entdeckung zu melden. Diese Meldungen werden dem BACS ermöglichen, Betroffene bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen und Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen frühzeitig zu warnen.

    ВиконанняБезпекамовою: НімецькаПовний текст на admin.ch ↗

  2. Bundesrat setzt Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Aluminiumproduzenten in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Verordnung über die Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl und Aluminiumproduzenten von strategischer Bedeutung gutgeheissen und rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Die Verordnung gilt bis Ende 2028. Die beschlossenen Massnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft der Schweiz stärken und Arbeitsplätze erhalten.

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Засідання 26.02.2025

Повідомлення: News Service Bund Федеральної канцелярії, перевірено 26.09.2026, 03:20.

До якого завдання належить повідомлення, визначають сталі правила за заголовком і лідом. Повідомлення може належати до кількох завдань, деякі – до жодного. Це розподіл schwur.ch, а не Федеральної ради.

Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.