Berichte, Antworten auf Vorstösse, Botschaften zu Volksinitiativen, Abstimmungen.
Vorstösse: Antrag und Antwort des BundesratesArt. 121–125 ParlG
Zu Motionen und Postulaten stellt der Bundesrat Antrag, Interpellationen und Anfragen beantwortet er. Das Parlamentsgesetz nennt dafür Fristen, die «in der Regel» gelten; schwur.ch berechnet sie aus den Sessionen. Erfasst sind die Geschäfte, die seit dem 01.03.2026 eingereicht oder beraten wurden.
fristgerecht
verspätet
beantwortet
überfällig
noch nicht fällig
Motionen
1023
43
19
6
246
Postulate
361
12
8
1
63
Interpellationen und Anfragen
0
0
994
1
312
Anträge des Bundesrates
Motionen Annahme 237 · Ablehnung 838 · teilweise Annahme 10
Postulate Annahme 151 · Ablehnung 223 · teilweise Annahme 7
253 Motionen hat mindestens ein Rat angenommen, obwohl der Bundesrat Ablehnung beantragte.
205 überwiesene Motionen und Postulate liegen beim Bundesrat.
Motioneingereicht 14.09.2026VBSfällig zu Beginn der nächsten Session; deren Datum ist noch nicht veröffentlicht · Art. 121 Abs. 1 ParlG
Seit über zwei Jahren überwiesen
Ist eine Motion oder ein Postulat nach zwei Jahren nicht erfüllt, berichtet der Bundesrat jährlich, was er unternommen hat. Das ist eine Berichtspflicht, keine Frist zur Erfüllung.
Aus Fedlex, der amtlichen Publikationsplattform, seit 01.01.2025: Botschaften an das Parlament, Verordnungen und bilaterale Staatsverträge. Das Beschlussdatum ist der Tag der Bundesratssitzung.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 seine Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 3. September 2026 betreffend die parlamentarische Initiative (21.426) «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben» gutheissen.
Der Bundesrat hat die Relevanz einer Statistik über Menschen mit Behinderungen und herausfordernden Verhaltensweisen im Detail geprüft. Nach eingehender Analyse der Rechtsgrundlagen und der Kosten sieht er die Voraussetzungen für die Erstellung einer solchen Statistik nicht gegeben. Zum einen steht das angestrebte Ziel nicht im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Ressourcen, zum anderen liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen. Zu diesen Schlüssen kommt der in Erfüllung eines Postulats erarbeitete Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 verabschiedet hat.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 die Botschaft zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes (WRG) gutgeheissen. Damit wird ein einheitlicher Bestandesschutz für ehehafte Wasserrechte bis Ende 2054 eingeführt. Die betroffenen Wasserkraftwerke können somit im Rahmen einer Konzession und unter Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Vorgaben weiterhin Strom produzieren. Hintergrund der Gesetzesrevision ist die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) eingereichte Motion 23.3498 «Ehehafte Wasserrechte schützen und einen klaren Rahmen für die Anwendung der Restwasserbestimmungen schaffen».
Der Bundesrat sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei der alternierenden Obhut, weil die geltende Gesetzgebung ausreicht. Daher beantragt er dem Parlament in seiner Stellungnahme vom 28. Oktober 2026, auf eine entsprechende Vorlage nicht einzutreten. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt in Erfüllung einer parlamentarischen Initiative vor, dass die alternierende Obhut gefördert und daher auch in strittigen Fällen häufiger angeordnet wird, wenn sie dem Kindeswohl am besten entspricht. Die RK-N hat dazu einen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) vorgelegt.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 die Änderung der Verordnung über Informationssysteme des BLV für die Lebensmittelkette (ISLK-V) verabschiedet. Mit der Revision wird die finanzielle Beteiligung der Kantone auf diejenigen Informationssysteme ausgeweitet, die hauptsächlich der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
An seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Analysebericht über den «Aktionsplan zur Förderung innovativer und klimaneutraler Mobilitätsangebote» verabschiedet. Er setzt damit eine Motion aus dem Nationalrat um.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zum Bericht «Fixpreis F-35A» der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) verabschiedet. Er nimmt sechs der sieben Empfehlungen vollständig und eine teilweise an, wobei diese zum Teil bereits umgesetzt sind. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS hat in der Vergangenheit bereits Verbesserungen im Beschaffungsprozess eingeleitet oder prüft weitere Massnahmen. Im Fokus stehen eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Parlament, ein verbessertes Risikomanagement und mehr Transparenz bei grossen Rüstungsbeschaffungen.
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 seine Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative «Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen» verabschiedet. Mit diesem System sollen Unterschiede in den CO2-Kosten der Zementproduktion zwischen der Schweiz und Drittstaaten mit weniger ambitionierter Klimapolitik ausgeglichen werden. Dies trägt dazu bei, die Verlagerung der Zementproduktion und ihrer Emissionen in Drittstaaten zu verhindern. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dem Entwurf der UREK-N zum «Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren» zuzustimmen. Aufgrund der aussenwirtschaftlichen Signalwirkung eines solchen Systems empfiehlt er einen Auslösemechanismus vorzusehen.
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 das Verhandlungsmandat für das 38. Treffen der Vertragsparteien des Montrealer Protokolls (MOP38) genehmigt. Das Treffen findet vom 2. bis 6. November 2026 in Kigali (Ruanda) statt. Das Abkommen dient der internationalen Zusammenarbeit für die Wiederherstellung der Ozonschicht.
Die Europäische Union plant die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises bis im Jahr 2028. Ein Postulat verlangte vom Bundesrat, zu prüfen, wie ein solcher Ausweis für Menschen mit Behinderungen auch in der Schweiz eingeführt werden könnte. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Postulatsbericht verabschiedet. Darin zeigt er drei mögliche Optionen zur Einführung auf.
Der Bundesrat hat am 14. Oktober 2026 die vom Kanton Wallis eingereichte Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) für das SBB-Konzessionsprojekt Vernayaz genehmigt. Für die Energieproduktion ist diese SNP vorteilhaft, da sie bei diesem Wasserkraftwerk eine Verbesserung der Durchflussmengen ermöglicht, die im Winter gespeichert und zur Stromerzeugung genutzt werden können. Gleichzeitig werden natürliche Lebensräume aufgewertet und der Schutz von Tieren und Pflanzen wird gesichert.
Mitteilungen: News Service Bund der Bundeskanzlei, zuletzt abgefragt 06.11.2026, 03:20.
Welcher Aufgabe eine Mitteilung angehört, lesen feste Regeln aus Titel und Lead. Eine Mitteilung kann zu mehreren Aufgaben gehören, manche zu keiner. Die Zuordnung ist die von schwur.ch, nicht die des Bundesrates.
Titel und Lead stehen unverändert so da, wie der News Service Bund sie veröffentlicht. Keine amtliche Publikation.