Spricht für Annahme5
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Es handelt sich um einen einmaligen Niveaueffekt, nicht um dauerhaft höhere Inflation. Die letzte Erhöhung des Normalsatzes von 7,7 auf 8,1 Prozent per 1. Januar 2024 im Rahmen von AHV 21 lässt sich im Landesindex der Konsumentenpreise auf ihre tatsächliche Preiswirkung prüfen; dieser Erfahrungswert fehlt im Eintrag.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Höhere Preise – je nachdem, wie viel die Unternehmen weitergeben · Gutachter 24.09.2026
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relativiertDie Konsumentenpreise sind im Januar um 0,2% gestiegen – Landesindex der Konsumentenpreise im Januar 2024
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Der Umstellungsaufwand ist einmalig und dürfte geringer sein als dargestellt: Die meisten Unternehmen haben ihre Systeme per 1. Januar 2024 bereits auf neue Sätze umgestellt, die Abläufe und die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Satzänderungen sind eingespielt. Der Eintrag nennt den Aufwand, aber nicht seine Einmaligkeit.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Mehr Aufwand für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, Exporte nicht betroffen · Gutachter 24.09.2026
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relativiertAb dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die Anleitung erklärt, worauf bei der Deklaration zu achten ist.
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Nicht erwähnt ist, dass die Mehrwertsteuer auch Konsum aus Vermögen sowie den Konsum von Touristinnen und Touristen und von Grenzgängern erfasst, während Lohnbeiträge allein die Erwerbseinkommen belasten würden. Aus Sicht der Befürworter verbreitert das die Finanzierungsbasis über die Erwerbstätigen hinaus.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Wer die 13. Altersrente bezahlt: alle, die konsumieren – auch die Rentnerinnen und Rentner · Gutachter 24.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Nicht erwähnt ist die Alternative: Eine Finanzierung über Lohnbeiträge hätte die Arbeitskosten erhöht. In der Wachstumsliteratur gelten Konsumsteuern als weniger wachstumsschädlich als Abgaben auf Arbeit; diese Einordnung fehlt in der einseitig auf die Konsumdämpfung fokussierten Darstellung.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Möglicherweise etwas gedämpftes Wirtschaftswachstum · Gutachter 24.09.2026
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter
Die Liste beschreibt nur die Folgen einer Annahme. Das Nein-Szenario mit seiner Fondsentwicklung und der Verschiebung des Entscheids ist der eigentliche Vergleichsfall und fehlt als eigener Eintrag.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Bei Ablehnung: 13. Rente wird trotzdem ausbezahlt, der Fonds zehrt sich aus · Gutachter 24.09.2026
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Spricht gegen Annahme5
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Eintrag erwähnt nur die unvollständige Überwälzung, nicht die Dauerhaftigkeit: Preise werden nach einer Satzerhöhung praktisch nie wieder gesenkt, die Kaufkraftminderung ist faktisch irreversibel. Zudem trifft sie Haushalte in einer Phase, in der Mieten und Krankenkassenprämien das Budget ohnehin belasten.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Höhere Preise – je nachdem, wie viel die Unternehmen weitergeben · Gutachter 24.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die «taxe occulte» wird erwähnt, aber nicht gewichtet: Banken, Versicherungen, Spitäler, Heime, Bildungseinrichtungen und nicht steuerpflichtige Kleinbetriebe tragen die Mehrbelastung auf Vorleistungen definitiv selbst und geben sie in Prämien, Tarifen oder Preisen weiter. Das ist ein eigener Kostenkanal, der im Eintrag hinter dem Administrationsaufwand verschwindet.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Mehr Aufwand für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen, Exporte nicht betroffen · Gutachter 24.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Mehrbelastung der öffentlichen Hand als Käuferin bleibt unbeziffert. Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich in Milliardenhöhe Bau- und Dienstleistungen und können bei hoheitlicher Tätigkeit keine Vorsteuer abziehen; die Mehrkosten belasten kantonale und kommunale Budgets, die an der AHV-Finanzierung nicht beteiligt sind. Eine Grössenordnung liesse sich aus den Finanzstatistiken ableiten.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Bund, Kantone und Gemeinden: Ertrag fliesst durch, Einkäufe werden teurer · Gutachter 24.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Der Eintrag vergleicht nur mit einem Status quo ohne Kosten. Bei Ablehnung schrumpft der AHV-Fonds; ein Abbau der Reserven bzw. eine spätere, grössere Sanierung hätte ebenfalls konjunkturelle und fiskalische Folgen. Ohne diesen Gegenpol erscheint die Dämpfung als reiner Nachteil der Annahme.
Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Möglicherweise etwas gedämpftes Wirtschaftswachstum · Gutachter 24.09.2026
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner
Die Liste zeigt die Mehreinnahmen, nicht aber den Teil der Kosten, der ungedeckt bleibt. Für die Beurteilung von Annahme gegen Status quo ist gerade die Restlücke entscheidend.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Auch bei Annahme bleibt eine Finanzierungslücke der AHV · Gutachter 24.09.2026
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Ambivalent6
AmbivalentMethodik
Die Zahlengrundlage ist der Stand vom 30. September 2024. Das Bundesamt für Sozialversicherungen aktualisiert die Finanzperspektiven der AHV regelmässig; für eine Abstimmung im November 2026 sollte geprüft werden, ob Umlageergebnis, Fondsstand und Kostenschätzung noch gelten. Zudem ist «quantifiability: QUALITATIVE_ONLY» unpassend, da die Grösse grundsätzlich quantifizierbar ist und nur die konkrete Schätzung für 0,4 Prozentpunkte fehlt.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Mehr Mehrwertsteuer-Einnahmen für den AHV-Ausgleichsfonds · Gutachter 24.09.2026
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relativiertFinanzperspektiven der AHV
AmbivalentMethodik
Der Preiseffekt bleibt völlig unbeziffert. Er lässt sich eingrenzen: 0,4 Punkte auf einem Normalsatz von 8,1 Prozent entsprechen bei vollständiger Überwälzung rund 0,37 Prozent höheren Preisen bei normalsatzbesteuerten Gütern; da Mieten, Gesundheitsleistungen und Lebensmittel im Landesindex stark gewichtet, aber nicht oder reduziert belastet sind, fällt der Effekt auf den Gesamtindex deutlich kleiner aus. Diese Eingrenzung ist eigene Ableitung aus der Indexstruktur.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Höhere Preise – je nachdem, wie viel die Unternehmen weitergeben · Gutachter 24.09.2026
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relativiertLandesindex der Konsumentenpreise (LIK): Warenkorb und Gewichte
AmbivalentSicht Gegner
Die Liste behandelt die Beherbergung nur als Randnotiz und den Auslandbezug nur über die Exportbefreiung. Der Wettbewerb an der Grenze und in der Hotellerie ist ein eigener, in den betroffenen Regionen spürbarer Kanal.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Beherbergung, Grenzregionen und Einkaufstourismus · Gutachter 24.09.2026
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stütztBeherbergungsstatistik | Bundesamt für Statistik - BFS
AmbivalentMethodik
Die Liste nennt den Aufwand der Unternehmen, aber nicht die Terminlogik. Ob die Einnahmen früher oder später fliessen, verändert sowohl die Fondsentwicklung als auch die Belastung der Betriebe.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Umsetzungsfrist zwischen Abstimmung und Inkrafttreten · Gutachter 24.09.2026
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AmbivalentMethodik
Der Effekt schmälert den Nettoertrag der Vorlage und erhöht gleichzeitig die Sozialausgaben. Er gehört als eigener Eintrag auf die Liste, weil er sowohl die Finanzwirkung als auch die Kaufkraftbilanz relativiert.
2 Belege, von schwur.ch geprüft · Zweitrundeneffekte über die Teuerung: Renten, Ergänzungsleistungen, Löhne · Gutachter 24.09.2026
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AmbivalentSicht Gegner
Die Debatte in der Vernehmlassung drehte sich genau um diese Reihenfolge – jetzt finanzieren oder erst mit der nächsten Reform. Die Liste bildet die institutionelle Seite dieser Frage bisher nicht ab.
1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Verengter Spielraum für künftige Erhöhungen der Mehrwertsteuer · Gutachter 24.09.2026
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