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Volksinitiative · Bund (CH)

Feuerwerksinitiative

Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk», eingereicht am 3. November 2023 mit 137 193 gültigen Unterschriften. Sie will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, in einem neuen Artikel 74a der Bundesverfassung verbieten; für Anlässe von überregionaler Bedeutung könnten die Kantone Ausnahmen bewilligen. Der Bundesrat hat dazu weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet und empfiehlt die Ablehnung; die Bundesversammlung empfiehlt mit Beschluss vom 19. Juni 2026 ebenfalls die Ablehnung. Einen indirekten Gegenvorschlag aus dem Parlament, eine Änderung des Sprengstoffgesetzes (Geschäft 25.402), lehnte der Nationalrat in der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2026 mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab; der Ständerat stimmte ihm mit 35 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Initiative kommt deshalb ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung. Für die Annahme braucht es Volk und Stände.

Status
Abstimmung angesetzt
Volksabstimmung
29.11.2026
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Wirtschaft, Umwelt & Klima, Gesellschaft
Geschäft
24.080
Nr. der Bundeskanzlei
525

Die Resultate erscheinen am Abstimmungssonntag, 29.11.2026, ab etwa 12 Uhr – laufend, so wie das Bundesamt für Statistik sie veröffentlicht.

  1. Vorprüfung vomBBl 2022 1027
  2. Sammelbeginn
  3. Ablauf Sammelfrist
  4. Eingereicht am
  5. Zustandegekommen amBBl 2023 2747
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2024 2686
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2024 2685
  8. Beschluss des ParlamentsBBl 2026 1760

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme6

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag rechnet mit Bruttoumsatz, nicht netto: Ein Teil der Nachfrage dürfte auf lärmarme Artikel (Vulkane, Bengalhölzer, Tischfeuerwerk) ausweichen, die die vier Schweizer Hersteller produzieren, und auf Alternativen wie Licht- oder Drohnenshows. Der Wertschöpfungsverlust wäre damit kleiner als der Wegfall des heutigen Knallsortiments. Eigene Einschätzung, gestützt auf die Angaben der Botschaft zu den Schweizer Herstellern.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Importeure, Fachhandel und Feuerwerksfirmen stark betroffen, Gesamtwirtschaft kaum · Gutachter 24.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag betont den Traditionsverlust, erwähnt aber nicht, dass Höhenfeuerwerk ohne Knalleffekt, Lichteffekte und Drohnenshows weiterhin möglich blieben. Die Initiative verbietet nach dem Text nur lärmerzeugende Körper; «keine grossen Buketts mehr» ist eine Auslegung, die davon abhängt, wie der Gesetzgeber «Lärm erzeugend» definiert – und diese Definition steht laut Botschaft noch offen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Private Feuerwerke nur noch lärmarm, grosse Feuerwerke nur an überregionalen Anlässen · Gutachter 24.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag stellt den aufwendigsten Weg in den Vordergrund. Die Botschaft nennt den Emissionsgrenzwert mit Messmethode und Neukennzeichnung ausdrücklich nur als eine mögliche Variante («falls … festgelegt werden würde»). Eine Anknüpfung an Artikelkategorien und -typen – Knallkörper, Raketen mit Knalleffekt – wäre ohne Messsystem vollziehbar. Eigene Einschätzung auf Basis des Botschaftstexts.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neue Kontrollen für die Kantone, Aufwand hängt von der Definition ab · Gutachter 24.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Relativierung «zeitlich und örtlich begrenzt» wird unkommentiert übernommen. Die Initiantinnen stören sich gerade daran, dass auch Tage vor und nach den Feiertagen und an privaten Festen geknallt wird; die Belastung trifft dieselben Personen und Tiere wiederholt. Eine Angabe zur Häufigkeit der Störereignisse fehlt auf beiden Seiten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere · Gutachter 24.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag setzt kantonale Verwendungsbeschränkungen mit einem Verkaufsverbot gleich. Die genannten Städte schränken überwiegend die Verwendung ein; ein flächendeckendes Verkaufsverbot für lärmerzeugende Artikel besteht heute nirgends landesweit. Der «beschränkte Zusatznutzen» gilt deshalb vor allem für die Verwendung, nicht für die Verfügbarkeit der Ware.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Was schon heute gilt · Gutachter 27.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Verweis auf zunehmenden Onlineimport ist einseitig: Pyrotechnik unterliegt schon heute gefahrgut- und einfuhrrechtlichen Beschränkungen, der Versand an Private ist nicht frei. Ein Anstieg illegaler Bestellungen ist deshalb nicht der Normalfall, sondern eine Möglichkeit, die im Eintrag ohne Grössenordnung als Vollzugsrisiko aufgeführt wird. Eigene Einschätzung auf Basis der Botschaft.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neue Kontrollen für die Kantone, Aufwand hängt von der Definition ab · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen Annahme7

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht abgebildet ist die Kehrseite der Vereinheitlichung: Gemeinden wie Davos haben in einer Abstimmung selbst entschieden; ein Bundesverbot nimmt anderen Gemeinden die Möglichkeit, bewusst anders zu entscheiden. Der Eintrag beschreibt die bestehende Kompetenzordnung, nicht den Verlust an lokalem Entscheidungsspielraum.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Was schon heute gilt · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht abgebildet ist die Infrastruktur hinter dem Handel: Importeure unterhalten bewilligte Sprengstofflager, Transportlogistik und ausgebildetes Fachpersonal. Bricht das Knallsortiment als Umsatzträger weg, kann diese Struktur auch für die weiterhin erlaubten Grossfeuerwerke an überregionalen Anlässen unrentabel werden – deren Durchführung würde teurer oder wäre von wenigen Anbietern abhängig.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Importeure, Fachhandel und Feuerwerksfirmen stark betroffen, Gesamtwirtschaft kaum · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Das Verbot erfasst nach dem Initiativtext auch die Verwendung im privaten Rahmen – Hochzeiten, Geburtstage, Feiern auf privatem Grund. Der Eintrag beschreibt nur das Konsumangebot, nicht die Durchsetzungsseite: Ein Verwendungsverbot auf Privatgrund verlangt Kontrollen oder Anzeigen in einem sensiblen Bereich.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Private Feuerwerke nur noch lärmarm, grosse Feuerwerke nur an überregionalen Anlässen · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Wenn die Kontrolle bei den Kantonen liegt und der Aufwand stark von kantonalen Vorregelungen abhängt, entsteht ein absehbares Vollzugsgefälle: In Kantonen mit knappen Kontrollressourcen bliebe das Verbot weitgehend auf dem Papier. Der Eintrag nennt die Aufwandsfrage, nicht die Folge ungleicher Durchsetzung für Rechtsgleichheit und Akzeptanz.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neue Kontrollen für die Kantone, Aufwand hängt von der Definition ab · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

In Grenzregionen – Basel, Genf, Tessin, Bodenseeraum – wirkt der Knall vom Silvester- und Neujahrsfeuerwerk jenseits der Grenze weiter. Für Tiere und lärmempfindliche Menschen dort bliebe die Belastung an den Hauptterminen bestehen; der Eintrag unterstellt implizit eine landesweit gleichmässige Entlastung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Knalllärm für Menschen und Tiere · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Brandrisiko und Feinstaub entstehen vor allem durch Funkenflug und Treibsätze. Vulkane, Bengalhölzer und Tischfeuerwerk bleiben erlaubt und sind brandtechnisch nicht harmlos; zugleich bleiben die emissionsstärksten Grossfeuerwerke an überregionalen Anlässen zulässig. Der Rückgang bei Bränden und Feinstaub fiele darum deutlich kleiner aus als der Rückgang der verkauften Knallartikel.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Unfälle, Brände und Feinstaub – ausser bei grossen Anlässen · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

I4 behandelt den Vollzug nur als Ressourcenfrage; die Sanktionsfolgen für Private und das Risiko einer schlecht durchsetzbaren Strafnorm sind ein eigener Effekt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Bisher legales Verhalten wird strafbar: Bussen, Anzeigen und Akzeptanzrisiko · Gutachter 27.09.2026

Belege anzeigen
stützt

2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760)

Ambivalent8

AmbivalentMethodik

Die Kodierung ist inkonsistent: «quantifiability» steht auf QUALITATIVE_ONLY, obwohl Umsatz-, Anteils- und Beschäftigtenzahlen genannt werden; PARTIALLY_QUANTIFIABLE wäre stimmiger. Zudem fehlt ein Zeitpfad – die Regelung tritt erst zwei Jahre nach Annahme in Kraft, die Anpassung der Firmen verteilt sich also über mehrere Jahre.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Importeure, Fachhandel und Feuerwerksfirmen stark betroffen, Gesamtwirtschaft kaum · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Nur die Aufwandseite ist kodiert (INCREASE). Gegenzurechnen wären Entlastungen: weniger Bewilligungsverfahren für private Feuerwerke, weniger Lärmklagen und Polizeieinsätze in Gemeinden, die heute einzeln regeln. Ohne diese Gegenposten ist die Richtung einseitig gesetzt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neue Kontrollen für die Kantone, Aufwand hängt von der Definition ab · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Geografie ist pauschal auf CH gesetzt. Das Brandrisiko ist regional sehr ungleich verteilt – in Trockenperioden verhängen Kantone in Berg- und Südregionen Feuerverbote, die Feuerwerk ohnehin untersagen. Eine regionale Differenzierung würde zeigen, wo das Verbot zusätzlich wirkt und wo es bestehende Verbote nur verstetigt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Unfälle, Brände und Feinstaub – ausser bei grossen Anlässen · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag mischt drei Ebenen: betriebliche Betroffenheit (ECONOMIC), gesamtwirtschaftliche Relevanz und eine rechtliche Würdigung (Wirtschaftsfreiheit). Der Typ ist ECONOMIC gesetzt, die Grundrechtsfrage gehörte in einen eigenen Eintrag mit Typ LEGAL. So steht ein rechtliches Argument des Bundesrats als Beleg für einen wirtschaftlichen Effekt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Importeure, Fachhandel und Feuerwerksfirmen stark betroffen, Gesamtwirtschaft kaum · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Betroffenheit bleibt unbeziffert, obwohl Anhaltspunkte bestehen (Absatzmengen, Zahl der bewilligten Anlässe, Umfragen zur Feuerwerksnutzung). QUALITATIVE_ONLY ist damit eher eine Folge fehlender Recherche als eine Eigenschaft des Effekts; PARTIALLY_QUANTIFIABLE wäre ehrlicher.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Private Feuerwerke nur noch lärmarm, grosse Feuerwerke nur an überregionalen Anlässen · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Typ ist INSTITUTIONAL, der zitierte Kern («beträchtliche personelle und finanzielle Folgen») ist fiskalisch. Zudem fehlt die Bundesebene: Zulassung, Identifikation und eine allfällige neue Lärmkennzeichnung sind Bundesaufgaben, Reiseverkehrskontrollen laufen über das Zollwesen. Ein Eintrag zu den Bundesfinanzen fehlt, obwohl die Evidenz darauf verweist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neue Kontrollen für die Kantone, Aufwand hängt von der Definition ab · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag bündelt drei verschiedene Wirkungen – Personenschäden, Sachschäden an Gebäuden und Luft-/Bodenbelastung – unter dem Typ HEALTH. Feinstaub und Bodeneintrag wären ENVIRONMENTAL, Brandschäden eher ECONOMIC. Zudem steht die quantifiability auf QUALITATIVE_ONLY, obwohl drei belegte Kennzahlen genannt werden.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Weniger Unfälle, Brände und Feinstaub – ausser bei grossen Anlässen · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Liste enthält keinen Eintrag zur Regelungsstufe, obwohl Verfassungsrang mit Zweijahresfrist die spätere Anpassbarkeit deutlich verändert – ein institutioneller Effekt unabhängig vom Sachziel.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Verbotsnorm für ein einzelnes Konsumprodukt auf Verfassungsstufe · Gutachter 27.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Mit 114 zu 79 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte die grosse Kammer im letzten Moment Nein zum Gegenentwurf. Damit ist die Vorlage gescheitert.

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 12.10.2026. Wie das Gutachten entsteht

Weg durch die Räte: 24.080, 25.402

Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.

Nationalrat

11.12.25E25.40211.12.25D25.40211.12.25D25.40211.12.25D25.40211.12.25D25.40211.12.25G25.40219.06.26S24.08019.06.26S25.402
RatJa96:87Ja95:92Ja127:62Nein90:99Ja126:63Ja97:85Ja131:50Nein79:114
GrüneJa 100Ja 100Nein 100Ja 100Nein 100Ja 100Nein 100Nein 100
SPJa 100Ja 100Nein 100Ja 100Nein 100Ja 100gespaltenJa 85
GLPJa 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 82Ja 100
MitteJa 93Ja 80Ja 93Ja 67Ja 93Ja 87Ja 90Ja 100
FDPNein 92Nein 96Ja 100Nein 100Ja 100Nein 92Ja 93Nein 82
SVPNein 100Nein 100Ja 100Nein 100Ja 98Nein 97Ja 100Nein 97

Kurswechsel Ja ↔ Nein zwischen Gesamt- und Schlussabstimmung: SP 3, Grüne 20, SVP 1.

Ständerat

03.06.26E25.40203.06.26D25.40203.06.26D25.40203.06.26G25.40219.06.26S24.08019.06.26S25.402
RatJa39:5Ja36:9Nein6:34Ja39:5Ja40:3Ja35:7
GrüneJa 67Nein 67Ja 67Ja 67gespaltenNein 100
SPJa 100Nein 88gespaltenJa 100Ja 86Ja 86
GLPJa 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100Ja 100
MitteJa 100Ja 100Nein 93Ja 100Ja 100Ja 86
FDPJa 83Ja 100Nein 100Ja 83Ja 100Ja 100
SVPJa 71Ja 100Nein 100Ja 71Ja 100Ja 67

Kurswechsel Ja ↔ Nein zwischen Gesamt- und Schlussabstimmung: FDP 2, Grüne 2, SVP 1, Fraktionslos 1, SP 1.

massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln

Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

Die massgeblichen Abstimmungen

Schlussabstimmung · Nationalrat · 19.06.2026 · 24.080

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

131 Ja50 Nein18 Enthaltungen

Ja hiess: den Bundesbeschluss annehmen und damit Volk und Ständen empfehlen, die Initiative abzulehnen.

In den Daten: «Adopter le projet (recommandation de rejeter l'initiative)»

  • Grüne0 · 23 · 0
  • SP3 · 25 · 13
  • GLP9 · 0 · 2
  • Mitte28 · 2 · 1
  • FDP25 · 0 · 2
  • SVP66 · 0 · 0 · 1

JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt

Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss zur Initiative. Er enthält die Abstimmungsempfehlung des Parlaments.

Alle 200 Stimmen

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

Schlussabstimmung · Ständerat · 19.06.2026 · 24.080

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

40 Ja3 Nein1 Enthaltung

Ja hiess: den Bundesbeschluss annehmen und damit Volk und Ständen empfehlen, die Initiative abzulehnen.

In den Daten: «Annahme des Bundesbeschlusses»

  • Grüne1 · 1 · 1
  • SP6 · 1 · 0
  • GLP1 · 0 · 0
  • Mitte14 · 0 · 0 · 1
  • FDP12 · 0 · 0
  • SVP6 · 0 · 0 · 1
  • Fraktionslos0 · 1 · 0

JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt

Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss zur Initiative. Er enthält die Abstimmungsempfehlung des Parlaments.

Alle 46 Stimmen

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

Gegenvorschlag · Nationalrat · 19.06.2026 · 25.402

Bundesgesetz über Sprengstoff (Sprengstoffgesetz, SprstG)

79 Ja114 Nein6 Enthaltungen

Ja hiess: die Änderung des Sprengstoffgesetzes annehmen, den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative.

In den Daten: «Adopter le projet»

  • Grüne0 · 23 · 0
  • SP35 · 5 · 1
  • GLP11 · 0 · 0
  • Mitte31 · 0 · 0
  • FDP1 · 22 · 4
  • SVP1 · 64 · 1 · 1

JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt

Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den indirekten Gegenvorschlag (Geschäft 25.402). Er ist gescheitert, weil der Nationalrat ihn ablehnte.

Alle 200 Stimmen

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

Gegenvorschlag · Ständerat · 19.06.2026 · 25.402

Bundesgesetz über Sprengstoff (Sprengstoffgesetz, SprstG)

35 Ja7 Nein2 Enthaltungen

Ja hiess: die Änderung des Sprengstoffgesetzes annehmen, den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative.

In den Daten: «Annahme des Bundesgesetzes»

  • Grüne0 · 3 · 0
  • SP6 · 1 · 0
  • GLP1 · 0 · 0
  • Mitte12 · 0 · 2 · 1
  • FDP12 · 0 · 0
  • SVP4 · 2 · 0 · 1
  • Fraktionslos0 · 1 · 0

JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt

Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den indirekten Gegenvorschlag (Geschäft 25.402). Er ist gescheitert, weil der Nationalrat ihn ablehnte.

Alle 46 Stimmen

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.

Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.

  1. Nationalrat

    Eintreten

    96 Ja, 87 Nein, 3 Enthaltungen

  2. Nationalrat

    Gesamtabstimmung

    97 Ja, 85 Nein, 7 Enthaltungen

  3. Ständerat

    Eintreten

    39 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltungen

  4. Ständerat

    Gesamtabstimmung

    39 Ja, 5 Nein, 0 Enthaltungen

  5. Ständerat

    Schlussabstimmung

    40 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung

  6. Ständerat

    Schlussabstimmung

    35 Ja, 7 Nein, 2 Enthaltungen

  7. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    131 Ja, 50 Nein, 18 Enthaltungen

  8. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    79 Ja, 114 Nein, 6 Enthaltungen

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