EU-Verträge: Für die Personenfreizügigkeit braucht es eine Verfassungsänderung
Die Änderung des Freizügigkeitsabkommens übernimmt die Unionsbürgerrichtlinie und schafft damit einen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt. Das steht im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung, der die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangt und ausdrücklich erlaubt, den Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt zu beschränken. Alt Bundesrichter Hansjörg Seiler hält deshalb eine Verfassungsänderung für nötig, spätestens gleichzeitig mit der Genehmigung der Abkommen.
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Auf schwur.ch
- VorlageBilaterale III
- VorlageEidgenössische Volksinitiative 'Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)'
- GremiumStaatspolitische Kommission Ständerat
- GremiumEidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
- fehltHansjörg Seiler, alt Bundesrichter
- fehltBundesamt für Justiz
- fehltMasseneinwanderungsinitiative
- fehltBundesgericht
