Der Eintrag übernimmt die Formel «viele Sanktionen». Der Initiativtext (Art. 54a Abs. 3) verbietet aber nur nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten; Massnahmen gegen nicht kriegführende Staaten (etwa Menschenrechts-, Proliferations- oder Terrorlisten), UNO-Verpflichtungen und Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen blieben ausdrücklich möglich. Die Reichweite ist damit enger, als Titel und Beschreibung nahelegen.
Vorlagen / Sicherheit / Neutralitätsinitiative
Volksinitiative · Bund (CH)
Neutralitätsinitiative
Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», eingereicht am 11. April 2024. Sie will die Neutralität mit festem Inhalt in einem neuen Artikel 54a der Bundesverfassung verankern. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung (Nationalrat 124 zu 65, Ständerat 29 zu 10, je 5 Enthaltungen); einen Gegenvorschlag gibt es nicht. Für die Annahme braucht es Volk und Stände.
Resultat
Vorläufiges amtliches Endergebnis 26 von 26 Kantonen abgeschlossen, 2’117 von 2’117 Gemeinden ausgezählt.
29.8 % Ja
70.2 % Nein
Abgelehnt
- Volk
- 789’082 Ja- und 1’854’861 Nein-Stimmen
- Stände
- 0 Ja, 23 Nein
- Stimmbeteiligung
- 47.1 %
Angenommen ist die Vorlage nur mit dem Volks- und dem Ständemehr.
Kantone
Ja-Anteil je Kanton; je kräftiger die Farbe, desto deutlicher das Resultat. Ein Klick auf einen Kanton zeigt seine Gemeinden.
Als Tabelle
| Kanton | Ja | Nein | Stimmbeteiligung | Stand |
|---|---|---|---|---|
| Zürich ↗ | 25.5 % | 74.5 % | 48.4 % | abgeschlossen |
| Bern ↗ | 26.6 % | 73.4 % | 47.1 % | abgeschlossen |
| Luzern ↗ | 28.2 % | 71.8 % | 49.8 % | abgeschlossen |
| Uri ↗ | 37.0 % | 63.0 % | 43.4 % | abgeschlossen |
| Schwyz ↗ | 42.1 % | 57.9 % | 52.6 % | abgeschlossen |
| Obwalden ↗ | 35.9 % | 64.1 % | 52.0 % | abgeschlossen |
| Nidwalden ↗ | 33.0 % | 67.0 % | 52.5 % | abgeschlossen |
| Glarus ↗ | 37.6 % | 62.4 % | 42.5 % | abgeschlossen |
| Zug ↗ | 28.6 % | 71.4 % | 55.5 % | abgeschlossen |
| Freiburg ↗ | 28.9 % | 71.1 % | 42.2 % | abgeschlossen |
| Solothurn ↗ | 27.5 % | 72.5 % | 44.8 % | abgeschlossen |
| Basel-Stadt ↗ | 20.1 % | 79.9 % | 49.7 % | abgeschlossen |
| Basel-Landschaft ↗ | 26.1 % | 73.9 % | 43.5 % | abgeschlossen |
| Schaffhausen ↗ | 36.3 % | 63.7 % | 67.6 % | abgeschlossen |
| Appenzell Ausserrhoden ↗ | 34.7 % | 65.3 % | 53.3 % | abgeschlossen |
| Appenzell Innerrhoden ↗ | 40.3 % | 59.7 % | 47.6 % | abgeschlossen |
| St. Gallen ↗ | 35.0 % | 65.0 % | 47.9 % | abgeschlossen |
| Graubünden ↗ | 33.4 % | 66.6 % | 46.2 % | abgeschlossen |
| Aargau ↗ | 29.6 % | 70.4 % | 45.5 % | abgeschlossen |
| Thurgau ↗ | 35.6 % | 64.4 % | 48.1 % | abgeschlossen |
| Tessin ↗ | 48.3 % | 51.7 % | 46.0 % | abgeschlossen |
| Waadt ↗ | 27.0 % | 73.0 % | 48.7 % | abgeschlossen |
| Wallis ↗ | 32.9 % | 67.1 % | 42.6 % | abgeschlossen |
| Neuenburg ↗ | 24.4 % | 75.6 % | 39.6 % | abgeschlossen |
| Genf ↗ | 33.4 % | 66.6 % | 44.4 % | abgeschlossen |
| Jura ↗ | 28.2 % | 71.8 % | 39.5 % | abgeschlossen |
Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, abgerufen am 01.10.2026, 06:10. Datensatz auf opendata.swiss
Das Ergebnis gilt als vorläufig, bis der Bundesrat es erwahrt hat.
Im Register der Bundeskanzlei
Stationen
- Vorprüfung vomBBl 2022 2694
- Sammelbeginn
- Eingereicht am
- Ablauf Sammelfrist
- Zustandegekommen amBBl 2024 1206
- Entwurf BundesbeschlussBBl 2024 3137
- Botschaft des BundesratsBBl 2024 3136
- Beschluss des ParlamentsBBl 2026 799
- Abgestimmt am
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Umsetzung & Rechtssicherheit
Fehlende Übergangsbestimmung: Schicksal geltender Sanktionsverordnungen
Gutachter1 Einwand1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Sanktionspolitik
Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO
Gutachter7 Einwände3 Pro1 Kontra3 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch5 Belege - Neutralität & Verfassung
Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung
Gutachter6 Einwände2 Pro3 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch6 Belege - Friedenspolitik & Gute Dienste
Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr
Gutachter6 Einwände3 Pro2 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch4 Belege - Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch6 Belege
- Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
Zusammenarbeit mit Militärbündnissen nur noch bei einem Angriff
Gutachter5 Einwände1 Pro3 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch8 Belege - Parlament & Gewaltenteilung
Auslegungs- und Vollzugsaufwand: unbestimmte Begriffe im neuen Verfassungsartikel
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Exportkontrolle für Kriegsmaterial
Bewilligungspraxis für Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial gegenüber Konfliktparteien
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
Klare Neutralität als Schutz vor Hineinziehen in fremde Konflikte
Gutachter2 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen1 Beleg - Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
Nachrichtendienstliche und Cyber-Kooperation mit Partnerstrukturen
Gutachter1 Kontra
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen1 Beleg - Direkte Demokratie
Neutralitätsfragen werden Sache von Volk und Ständen
Gutachter2 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Bundesfinanzen
Bundesfinanzen: geringere Ausgaben für Auslandeinsätze und internationale Kooperation
Gutachter1 Einwand1 Pro1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Wirtschaftswachstum
Entlastung von Unternehmen: weniger Sanktions-Compliance und offene Handelswege
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra2 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Marktzugang & Rechtssicherheit
Finanzplatz und Exportwirtschaft: Risiko, als Umgehungsplatz wahrgenommen zu werden
Gutachter1 Einwand1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Friedenspolitik & Gute Dienste
Gute Dienste, Schutzmachtmandate und internationales Genf
Gutachter3 Einwände2 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg
- Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
Rüstungsbeschaffung und Interoperabilität laufender Armeeprojekte
Gutachter1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Rüstungsindustrie
Rüstungsindustrie: weniger internationale Zusammenarbeit, Exportregeln unverändert
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch3 Belege - Bundesfinanzen
Vollzugsaufwand beim Bund: weniger Sanktionsübernahme, mehr Umgehungsabwehr
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Institutionelle Zusammenarbeit Schweiz–EU
Zusammenarbeit mit der EU in Sicherheit, Rüstung und Forschung
Gutachter1 Einwand1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen0 Belege - Beschäftigung & Wertschöpfung
Beschäftigung in der Zulieferkette der Sicherheits- und Technologieindustrie
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Forschung & Innovation
Beteiligung an europäischer Verteidigungs- und Dual-Use-Forschung
Gutachter1 Einwand1 Pro1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Regionen & Verteilung
Genf als Gaststaat: Standortwirkung auf internationale Organisationen und Konferenzen
Gutachter2 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen0 Belege - Rüstungsindustrie
Stärkung der inländischen Rüstungs- und Technologiebasis durch mehr Eigenbeschaffung
Gutachter1 Pro
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg
Pro und Kontra · 66 Argumente aus 3 Gutachten
Spricht für Annahme20
«Starr» ist die Wertung des Bundesrats; aus Sicht der Befürworter ist es Rechtssicherheit. Eine Anpassung bleibt möglich – nur eben durch Volk und Stände statt durch wechselnde Praxis. Der Eintrag bildet diese Gegenlesart nur im Nebensatz ab und stellt sie der Einschränkung der Handlungsfähigkeit nicht gleichwertig gegenüber.
Die Einschätzung «verunmöglicht» ist bestritten: Die Kosovotruppe beruht auf einem Mandat des UNO-Sicherheitsrats (Resolution 1244 von 1999), und Art. 54a Abs. 3 behält Verpflichtungen gegenüber der UNO vor. Ob ein von der Nato geführter, aber UNO-mandatierter Einsatz unter das Kooperationsverbot fällt, ist eine Auslegungsfrage; der Eintrag gibt nur die Lesart des Bundesrats wieder.
Der Eintrag sagt nicht, warum die «heute geltende» Praxis strittig ist: Der Bundesrat hat die Neutralitätspolitik 2022 in einem eigenen Bericht neu geordnet und ausgelegt. Gerade die Veränderlichkeit der Praxis ohne Volksentscheid ist das Motiv der Initiative; ohne diesen Hinweis wirkt «Was schon heute gilt» stabiler, als es aus Sicht der Befürworter ist.
Der Wortlaut von Abs. 2 nennt Militär- und Verteidigungsbündnisse. Bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten – gemeinsame Übungen, Ausbildung im Ausland, Luftraumabkommen, Beschaffungskooperationen – wäre davon nicht erfasst. Der Eintrag übernimmt die weite Lesart des Bundesrats, ohne die enge Lesart der Initianten als Alternative auszuweisen.
Die Kette beruht auf einem «könnte» und auf «noch deutlicher in Frage gestellt» – die Zweifel an der Verlässlichkeit stammen aus dem Wiederausfuhrregime des Kriegsmaterialgesetzes, das die Initiative unverändert lässt. Der Eintrag ordnet damit einen bestehenden Befund der Initiative zu, ohne den Zusatzeffekt abzugrenzen.
Die Liste zeigt bei den Sanktionen nur den Verlust an aussenpolitischem Handlungsspielraum; der von Befürwortern genannte wirtschaftliche Entlastungseffekt fehlt und gehört als Gegenstück dazu.
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Wohin die Schweizer Exporte geliefert werden und woher die Importe stammen, wird auf dieser Seite dargestellt. […] Aussenhandel der Schweiz nach Handelspartnern, 2025
- QuelleHandelspartner – Schweizerische Aussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 a66cbb…87775934
I2 beschreibt die Verfassungsverankerung aus Sicht der Behörden als Einschränkung; die Kehrseite – eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Stimmberechtigten – ist ein eigener, in der Liste fehlender Effekt.
Die Liste enthält keinen einzigen fiskalischen Eintrag, obwohl sowohl Einsparungen bei Auslandeinsätzen als auch Mehrkosten bei eigenständiger Beschaffung plausibel sind.
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davon Friedensförderung, humanitäre Hilfe 47 903 516 53 122 400 50 370 772 -2 751 628 -5,2 […] AdA im Friedensförderungsdienst (Anzahl) 264 500 286
- QuelleStaatsrechnung 2024, Band 2, Departement 5 VBS · Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
- Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 e7a946…f7ac9792
I3 behandelt nur die militärische Friedensförderung und stellt die Guten Dienste als unverändert dar; ob Vermittlungsnachfrage und Schutzmachtmandate zu- oder abnehmen, ist ein eigener, umstrittener Effekt.
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Die Schweiz ist traditionell eine Schutzmacht. Die Anzahl solcher Mandate schwankt und ist abhängig vom Stand der Konflikte in der Welt. […] Die Schweiz hat Stand Februar 2026 acht Schutzmachtmandate inne.
- QuelleGute Dienste · Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
- Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 4eaaa3…9e24ce2c
Der Eintrag zeichnet den Status quo als verlässliche Praxis. Tatsächlich ist die Übernahme fremder Sanktionen schon heute ein politischer Ermessensentscheid («Kann-Vorschrift», Art. 1 Abs. 1 Embargogesetz), und die Schweiz hat vor 2022 wiederholt nur Teile von EU-Paketen übernommen. Die Initiative ersetzt damit aus Sicht der Befürworter nicht Verlässlichkeit durch Starre, sondern wechselndes Ermessen durch eine Regel. Diese Vergleichsbasis fehlt in der Beschreibung.
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Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
- QuelleBundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG), SR 946.231 · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
Ein Vergleichsfall fehlt: Österreich hat den Inhalt seiner Neutralität seit 1955 in einem Bundesverfassungsgesetz festgeschrieben und betreibt dennoch Aussen-, Sanktions- und Sicherheitspolitik. Ob eine Festschreibung die Handlungsfähigkeit tatsächlich lähmt, ist damit eine empirische und nicht nur eine Auslegungsfrage; der Eintrag präsentiert nur die Prognose des Bundesrats.
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1 von 1 Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Federal Constitutional Law on the Neutrality of Austria StF: BGBl. Nr. 211/1955 (NR: GP VII RV 520 u. 598 AB 626 S. 80. BR: S. 109.) ⇐ Original Version ⇐ amendment entailing the latest update of the present transl
- QuelleBundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs (BGBl. Nr. 211/1955) · Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Bundeskanzleramt Österreich
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 deb8cd…8916c131
Nicht erwähnt wird, dass Einsätze unter direkter UNO-Führung (Militärbeobachter, Blauhelmmissionen) vom Vorbehalt zugunsten der UNO-Verpflichtungen erfasst bleiben dürften. Betroffen wäre nach dem Wortlaut nur die Zusammenarbeit mit Bündnissen; die Aussage «friedensfördernde Einsätze kaum mehr» ist damit im Titel weiter gefasst als der Text hergibt.
Der Eintrag lässt den konkretesten Beleg für den Wert der Unbeteiligtheit weg: Die Schweiz führt seit Jahrzehnten Schutzmachtmandate zwischen Staaten ohne diplomatische Beziehungen, aktuell acht. Solche Mandate werden gerade deshalb vergeben, weil beide Seiten die Schweiz als nicht mitbeteiligt einstufen – das ist der Kern der Erwartung der Befürworter.
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Die Schweiz hat Stand Februar 2026 acht Schutzmachtmandate inne.
- QuelleGute Dienste · Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 e518b3…9057ddb8
Die Sicherheitsdimension ist in der Liste nur in der Lesart des Bundesrats (Schwächung) erfasst. Die gegenläufige Erwartung der Befürworter ist ein eigenständiger, wenn auch qualitativer Effekt und fehlt als Eintrag.
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Argumente Initiativkomitee – Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab.
- QuelleVolksabstimmung vom 27. September 2026 – Erläuterungen des Bundesrates · Schweizerischer Bundesrat
- Versionabgerufen 13.09.2026 · sha256 6d27a4…089dbc15
Der Eintrag erweckt den Eindruck, gegenüber kriegführenden Staaten bliebe kein Instrument. Kriegsmaterialgesetz und Güterkontrollgesetz gelten unverändert: Ausfuhren von Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern in Konfliktgebiete können weiterhin verweigert werden, weil das Bewilligungs- und keine Zwangsmassnahmen im Sinn des Embargogesetzes sind. Diese Abgrenzung fehlt in der Beschreibung.
Die Einschränkung betrifft nach dem Wortlaut die Zusammenarbeit mit Bündnissen, nicht die Friedensförderung als solche. Der Eintrag beziffert nicht, welcher Anteil des heutigen Engagements bündnisgeführt ist: Neben der Kosovo-Mission stellt die Schweiz Militärbeobachterinnen und -beobachter in UNO-geführten Missionen, die vom Vorbehalt zugunsten der UNO erfasst blieben. Ohne diese Aufteilung wirkt der Rückbau umfassender, als er nach dem Text sein müsste.
Beim Europäischen Verteidigungsfonds ist die Schweiz als Drittstaat ohnehin nicht assoziiert; ein Verlust könnte also nur dort eintreten, wo heute Beteiligung besteht. Der Eintrag nennt weder den heutigen Beteiligungsstand noch die Programme, um die es geht, obwohl das SBFI dazu regelmässig berichtet. Ohne Ausgangswert bleibt die Richtung DECREASE unbelegt.
Die Standortfaktoren des internationalen Genf – Gaststaatgesetz, bestehende Sekretariate, Infrastruktur, Immunitäten – wirken unabhängig von der Neutralitätsformel; Verlagerungen von Sitzabkommen sind langwierig und selten. Der Eintrag räumt dies ein, führt die Wahrnehmung der Gastgeberin aber gleichwohl als treibenden Faktor. Die Gewichtung zwischen harten Standortfaktoren und Wahrnehmung fehlt.
Die Liste führt die Industriefolgen nur negativ (I16, I18, I19). Die von Befürwortern erwartete Gegenrichtung – mehr Inlandanteil, weniger Abhängigkeit von Exportauflagen anderer Staaten – fehlt als eigener Effekt.
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Offset Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN armasuisse Bundesamt für Rüstung armasuisse armasuisse Bundesamt für Rüstung Suche Suche Kontakt Medienstelle Offene Stellen Veröffentlicht am 15. August 2023 Offset Basierend auf den Grundsä
- QuelleOffset (Kompensationsgeschäfte) · armasuisse / VBS
- Versionabgerufen 27.09.2026 · sha256 e96e4e…6eef2f5d
Spricht gegen Annahme25
Der Vorbehalt zugunsten der UNO läuft bei Konflikten mit Beteiligung eines ständigen Sicherheitsratsmitglieds leer: gegen Russland, China oder die USA kann der Sicherheitsrat wegen des Vetos keine Sanktionen beschliessen. Gegenüber den grössten möglichen Kriegsparteien bliebe der Schweiz damit faktisch kein Sanktionsinstrument. Der Eintrag nennt diesen praktischen Kern der Einschränkung nicht.
Unerwähnt bleibt das Verhältnis zu Art. 54 Abs. 2 BV, wonach der Bund sich für die Linderung von Not, die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie einsetzt. Ein neuer Art. 54a mit fixem Neutralitätsinhalt schafft Zielkonflikte auf gleicher Verfassungsstufe, die Bundesrat und Parlament auflösen müssten.
Offen bleibt, was mit laufenden Einsätzen geschähe. Die Swisscoy ist der grösste Auslandeinsatz der Armee mit einem vom Parlament bewilligten Bestand von rund 200 Armeeangehörigen; ein Abbruch hätte personelle, finanzielle und aussenpolitische Folgen, auch gegenüber dem Gastland und den Partnerstaaten. Der Eintrag nennt weder Grössenordnung noch Übergangsfragen.
Das Zitat «Die Initiative tangiert keine völkerrechtlichen Verträge» betrifft den Bestand heutiger Verträge. Für künftige Abkommen – Sicherheits-, Rüstungs- und Kooperationsverträge – zieht Art. 54a sehr wohl Schranken. Der Eintrag verallgemeinert das Zitat zu einer Aussage über die Vertragsfähigkeit insgesamt.
Unerwähnt bleibt der Status bestehender Formate: Partnerschaft für den Frieden, Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat, European Sky Shield Initiative. Ob diese als Bündnis oder als «Zusammenarbeit mit Bündnissen» gelten, entscheidet über ihren Fortbestand. Der Eintrag illustriert die Folgen nur mit dem Kosovo-Beispiel aus I3.
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Schweizerische Europapolitik Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Schweizerische Europapolitik EDA Schweizerische Europapolitik Schweizerische Europapolitik EDA Suche Suche Kontakt Schweizerische Europapolitik In Anbetracht der intensi
- QuelleSchweiz unterzeichnet Beitrittserklärung zur European Sky Shield Initiative (ESSI) · europa.eda.admin.ch
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 a6c942…9ce8da6a
Die Grössenordnung fehlt: Das SECO weist die Kriegsmaterialausfuhren jährlich aus (2023 rund 700 Millionen Franken), dazu kommen Zulieferungen der Tech- und Maschinenindustrie, die statistisch nicht als Kriegsmaterial erfasst werden. Damit wäre der Eintrag mindestens QUANTIFIABLE statt QUALITATIVE_ONLY.
Belege anzeigen
Schweizer Unternehmen haben 2023 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 696,8 Millionen Franken Kriegsmaterial in 58 Länder exportiert.
- QuelleAusfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2023 · Staatssekretariat für Wirtschaft SECO / Der Bundesrat
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 5f061e…7484a642
Die Liste behandelt die Sanktionspolitik nur rechtlich (I1); die wirtschaftliche Rückwirkung auf Finanzplatz und Exporteure – der zentrale Einwand aus der Wirtschaft – fehlt ganz.
I5 behandelt Bündnisse militärisch; die institutionelle Dimension gegenüber der EU – heute der wichtigste Kooperationsraum für Beschaffung und Verteidigungsforschung – fehlt in der Liste vollständig.
I5 nennt die Schwächung der Verteidigungsfähigkeit nur allgemein; die konkrete Betroffenheit laufender Milliardenbeschaffungen ist der greifbarste Teil davon und fehlt in der Liste.
Belege anzeigen
Diese umfassen die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A (6,035 Mrd. CHF) und des bodengestützten Luftverteidigungssystems Patriot (1,987 Mrd. CHF).
- QuelleArmeebotschaft 2022: Beschaffung von F-35A und Patriot-Systemen · Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
- Versionabgerufen 22.09.2026 · sha256 803696…916e4c29
Der Eintrag hebt den «hohen Identifikationswert» als Vorzug hervor, ohne zu sagen, dass der Bundesrat diesen Punkt in derselben Botschaft nur als Nebenerwägung anführt und die Initiative gesamthaft zur Ablehnung empfiehlt. Ein Identifikationsargument ist zudem kein Wirkungsnachweis: Es sagt nichts darüber, ob die festgeschriebene Fassung in einer Krise trägt.
Der Eintrag nennt nur die aussenpolitische Seite. Ein Rückzug aus multinationalen Einsätzen entzieht der Armee auch den einzigen regelmässigen Erfahrungsraum unter realen Bedingungen – Führung, Logistik, Sanität, Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften. Dieser Ausbildungs- und Erfahrungsverlust wirkt auf die Verteidigungsfähigkeit zurück und fehlt in der Beschreibung.
Die Aufzählung des Unveränderten stützt ungewollt ein Gegenargument, das der Eintrag nicht zieht: Wenn immerwährende bewaffnete Neutralität, Bündnisverbot mit Beistandspflicht und UNO-Sanktionen ohnehin gelten, ist der Zusatznutzen der Verfassungsänderung gering, während die abweichenden Teile (Sanktionen, Kooperation) die Risiken tragen. Diese Nutzen-Risiko-Asymmetrie wird nicht benannt.
Der Eintrag zeigt nicht, dass die Initiative über das Neutralitätsrecht hinausgeht: Das Haager Abkommen V von 1907 verbietet dem neutralen Staat Truppendurchmarsch und Unterstützung von Kriegsparteien, nicht aber Übungen, Ausbildung oder Beschaffungskooperation in Friedenszeiten. Die Initiative verbietet damit Dinge, die völkerrechtlich zulässig wären – das ist der eigentliche Kern der Einschränkung.
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Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
- QuelleAbkommen vom 18. Oktober 1907 betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs (SR 0.515.21) · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
Der Mitsprachegewinn ist zeitlich asymmetrisch: Eine Verfassungsrevision braucht Botschaft, Parlamentsberatung und einen Abstimmungstermin und dauert in der Regel Jahre, während sicherheitspolitische Lagen sich in Wochen ändern. Der Eintrag beziffert diesen Zeithorizont nicht und lässt offen, was in der Zwischenzeit gilt.
Die behauptete Entlastung dürfte grösstenteils ausbleiben: Schweizer Firmen und Banken mit EU- oder US-Bezug richten sich ohnehin nach ausländischem Sanktionsrecht, weil Kunden, Korrespondenzbanken und Versicherer es verlangen. Ohne schweizerische Rechtsgrundlage entfällt nicht die Prüfpflicht, sondern die Rechtssicherheit darüber, was erlaubt ist – der Aufwand kann steigen statt sinken.
Die Zahl der Mandate hängt nach der zitierten Quelle selbst vom «Stand der Konflikte in der Welt» ab und nicht von der Verfassungslage. Als Indikator für die Wirkung der Initiative taugt sie deshalb kaum; ein Anstieg oder Rückgang wäre nicht zurechenbar. Der Eintrag schlägt sie dennoch als Verlaufsindikator vor.
Die Liste enthält mit I8 nur eine fiskalische Entlastung. Die gegenläufige Belastung ist aus derselben Wirkungskette abgeleitet und gehört als eigener Eintrag daneben, sonst wirkt die Fiskalseite einseitig entlastend.
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Mit der Armeebotschaft 2026 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten drei Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 3,4 Milliarden Franken
- QuelleArmeebotschaft 2026 · VBS, Gruppe Verteidigung
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 2760a7…4fa72ef1
I14 nennt Forschung nur als Stichwort in einem institutionellen Eintrag. Die Folgen für Hochschulen und Technologiefirmen sind ein eigener wirtschaftlicher Effekt mit anderem Betroffenenkreis als Rüstungsfirmen (I13).
Belege anzeigen
Im Auftrag des Schweizer Parlaments erstellt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) regelmässig umfassende Berichte zur Schweizer Beteiligung an EU-Programmen für Forschung und Innovation und deren Auswirkungen.
- QuelleSchweizer Beteiligung an EU-Programmen für Forschung und Innovation: Zahlen, Fakten und Auswirkungen · Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 c9f812…d87e4134
Der Eintrag nennt keine Grössenordnung, obwohl sie erhebbar ist: Das SECO weist periodisch die Zahl der gelisteten Personen und Unternehmen sowie den Umfang der gesperrten Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Russland-Massnahmen aus. Müssten diese Sperren aufgehoben werden, wären Freigaben faktisch nicht rückholbar – ein irreversibler Zug, den die Beschreibung als blosse Rechtsunsicherheit beschreibt.
Der Eintrag kodiert die Richtung als AMBIGUOUS, beschreibt aber ausschliesslich eine Verengung des Handlungsspielraums plus einen Identifikationswert, der keine institutionelle Wirkung ist. Eine gegenläufige institutionelle Zunahme wird nicht genannt; die Kodierung nivelliert damit einen Befund, den die Botschaft als «Änderungen mit grossen Auswirkungen» bezeichnet.
Nicht genannt ist der Zeitfaktor: Interoperabilität entsteht über Jahre gemeinsamer Ausbildung, Verfahren und Führungssysteme. Selbst wenn die Zusammenarbeit im Angriffs- oder Vorfeldfall erlaubt bliebe, wäre sie ohne vorherige Einübung praktisch nicht abrufbar. Der Eintrag behandelt die Zusammenarbeit als Schalter, nicht als aufgebaute Fähigkeit.
Für den behaupteten Schutzeffekt gibt es keinen Beleg im Eintrag, wohl aber Gegenindizien: Der Nachrichtendienst des Bundes beschreibt in seinen Lageberichten die Schweiz seit Jahren als Ziel von Cyberspionage und Beeinflussungsversuchen, unabhängig von ihrer Neutralitätspraxis. Eine verfassungsrechtliche Statusbekundung ändert daran nichts.
Ein Abbruch laufender Einsätze wäre zunächst teuer: Rückführung von Personal und Material, Vertrags- und Personalfolgen sowie Beiträge an Nachfolgeregelungen fallen an, bevor eine Entlastung eintritt. Der Eintrag zeigt nur den Dauerzustand, nicht die Übergangskosten.
Die behauptete Verfolgbarkeit ist ohne Bezugsgrösse wertlos: Der Eintrag nennt weder die heutige Beschäftigung des internationalen Genf noch die Zahl der ansässigen Organisationen, obwohl Bund und Kanton Genf diese Kennzahlen periodisch erheben. Ohne Ausgangswert lässt sich eine Standortwirkung weder behaupten noch widerlegen.
Die Liste führt Kooperation nur militärisch (I6, I15, I17). Der nicht-militärische Strang hat einen anderen Betroffenenkreis (zivile Behörden, Infrastrukturbetreiber) und eine andere Rechtsgrundlage.
Belege anzeigen
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz stellen Cyberangriffe eine bedeutende Bedrohung dar. Sabotage durch staatliche Cyberakteure wurde in der Schweiz bislang nicht beobachtet.
- QuelleSicherheit Schweiz 2025 – Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes · Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
- Versionabgerufen 27.09.2026 · sha256 9a3454…76a99a99
Ambivalent21
Die Einstufung QUALITATIVE_ONLY ist zu eng. Das SECO weist Zahl und Umfang der gesperrten Vermögenswerte und der gelisteten Personen periodisch aus, das BAZG den Warenhandel mit betroffenen Staaten. Eine Einstufung als PARTIALLY_QUANTIFIABLE mit einer Grössenordnung wäre für die Leserschaft aussagekräftiger.
Neben der offenen Frage der Weiterführung bestehender Massnahmen bleibt ein zweiter Unsicherheitspunkt unerwähnt: Der Initiativtext definiert «kriegführender Staat» nicht. Ob Bürgerkriege, verdeckte Kriegführung oder der angegriffene Staat erfasst sind, entscheidet über die Tragweite und müsste vom Bundesrat im Einzelfall ausgelegt werden. Dieser Auslegungs- und Vollzugsaufwand fehlt in der Beschreibung.
Der Eintrag nennt keinen Umsetzungsmechanismus. Wer prüft künftig die Vereinbarkeit eines Bundesbeschlusses mit Art. 54a, wenn Bundesgesetze für das Bundesgericht massgebend bleiben (Art. 190 BV)? Ohne diese Angabe bleibt offen, ob die Festschreibung rechtlich durchsetzbar oder vor allem politisch bindend wäre.
QUALITATIVE_ONLY ist zu streng: Bestände und Kosten der militärischen Friedensförderung sind im Voranschlag und in der Staatsrechnung des Bundes als eigene Position ausgewiesen. PARTIALLY_QUANTIFIABLE mit Hinweis auf diese Zahlen wäre konsistenter mit der Datenlage.
Der Eintrag bündelt vier verschiedene Elemente (immerwährend/bewaffnet, kein Bündnisbeitritt, UNO-Sanktionen, Völkerrechtsverträge) unter NO_CHANGE. Das kann den Eindruck erzeugen, die Initiative ändere insgesamt wenig, obwohl dieselbe Quelle im selben Abschnitt auf «Änderungen mit grossen Auswirkungen» hinweist. Eine Aufteilung wäre konsistenter mit der Feinkörnigkeit von I1 und I5.
Direction DECREASE bei QUALITATIVE_ONLY bleibt ohne Massstab. Umfang der heutigen Kooperation ist teilweise messbar (Zahl internationaler Übungen, Ausbildungsplätze im Ausland, gemeinsame Beschaffungsprogramme); ohne solche Angaben ist «stark eingeschränkt» für die Leserschaft nicht einordenbar.
Der Eintrag verbindet ein NO_CHANGE-Element (Exportregeln, Nichtwiederausfuhr) mit einem DECREASE-Element (Kooperation) in einem Datensatz. Die Richtung DECREASE bildet nur die zweite Hälfte ab; zwei getrennte Einträge wären klarer und würden die Aussage des Bundesrats, beim Export ändere sich nichts, sichtbarer machen.
Die Liste behandelt Unklarheiten nur punktuell bei den Sanktionen (I1). Der institutionelle Folgeaufwand – Gesetzgebung, Auslegung, Übergangsregeln – ist ein eigenständiger Effekt und betrifft Parlament wie Verwaltung.
Das Komitee-Zitat zur Zivilbevölkerung steht unkommentiert als QUALIFIES-Beleg, obwohl es eine Wirksamkeitsbehauptung ist, keine Rechtsfolge. Die Gegenseite hätte hier die Zielrichtung moderner Finanz- und Listensanktionen (Personen, Banken, Güter) entgegenzuhalten. Als Beleg für die beschriebene Rechtsfolge trägt das Zitat nichts; es gehört in die Argumente, nicht in die Evidenz. Dies ist meine eigene Einschätzung der Belegstruktur.
Der Evidenzbeleg ist die blosse Seitenbeschreibung der Aussenhandelsstatistik und stützt keine der Aussagen des Eintrags. Eine Annäherung wäre möglich, etwa über den Handel mit den betroffenen Partnerländern vor und nach 2022 (BAZG-Aussenhandelsstatistik); solange keine solche Grössenordnung genannt wird, ist die Einstufung PARTIALLY_QUANTIFIABLE nicht eingelöst.
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Wir erstellen, betreuen und veröffentlichen die schweizerische Aussenhandelsstatistik. In dieser Rubrik finden Sie zahlreiche Tabellen, Grafiken und Informationen über die Schweizer Importe und Exporte, abrufbar u.a. nach Ländern, Waren und Verkehrsmitteln.
- QuelleAussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 73e2e7…3806ee1b
Ein Risiko ist keine Wirkung: Die Richtung INCREASE bezieht sich hier auf eine Eintrittswahrscheinlichkeit, während andere Einträge tatsächliche Änderungen kodieren. Konsistenter wäre eine Kennzeichnung als Szenario mit Auslösebedingung (Listung, Auflagen von Korrespondenzbanken) statt als gerichteter Effekt.
Die Dimension «institutional_framework» steht in diesem Katalog für die institutionelle Zusammenarbeit Schweiz–EU im Sinn der Marktzugangsabkommen. Sicherheits- und Rüstungskooperation mit der EU wäre unter «security_cooperation» oder «defence_industry» konsistenter eingeordnet; so entsteht eine Vermischung mit einem anderen Dossier.
Die Übergangsfrage betrifft nicht die künftige Sanktionspolitik (I1), sondern den Bestand geltender Verordnungen und deren Vollzug. Sie hat einen anderen Adressatenkreis und eine unmittelbare zeitliche Wirkung.
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Wie hoch ist der Betrag der in der Schweiz gesperrten russischen Vermögenswerte? Stand 1. Juli 2026 sind in der Schweiz CHF 8,5 Mia. an finanziellen Vermögenswerten, 14 Liegenschaften sowie Sport- und Luxusfahrzeuge, Flugzeuge, Kunstwerke, Möbel und Instrumente sanktionierter Personen gesperrt.
- QuelleFAQ – Sanktionen gegen Russland · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 dc8b3a…8ac961c2
Die Liste erfasst wirtschaftliche Folgen nur auf Unternehmensebene. Beschäftigung und regionale Wertschöpfung sind ein eigener Betroffenenkreis, den die Liste bisher nicht nennt.
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Die Statistiken der letzten Jahre zu den Exporten von Gütern gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung sind nachstehend aufgelistet.
- QuelleStatistiken / Exportzahlen zu Rüstungsgütern · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 769315…b7091c23
Die Liste enthält keinen einzigen regionalen Effekt, obwohl die aussenpolitische Rolle der Schweiz an einem Standort konzentriert messbare Beschäftigung trägt.
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Dies zeigt, welche Bedeutung der Bundesrat dem internationalen Genf als Plattform für globale Gouvernanzfragen zumisst und steht im Einklang mit dem langjährigen Einsatz der Schweiz in ihrer Rolle als Gaststaat.
- QuelleMassnahmen des Bundes für das Internationale Genf · Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 b25481…b5cb16a2
Die einzige Evidenz ist ein Komitee-Zitat aus den Abstimmungserläuterungen, also eine Kampagnenaussage, nicht eine Quelle für Tatsachen. Der Eintrag räumt selbst ein, dass der Wirkungsnachweis nicht zu führen ist – dann sollte auch die Richtung INCREASE als Erwartung und nicht als Effekt gekennzeichnet sein.
Die Initiative ändert keine Volksrechte; Volk und Stände entscheiden nur dann, wenn überhaupt eine Änderung angestrebt wird. Die Kodierung INCREASE unter «Direkte Demokratie» misst damit eine Zuständigkeitsverschiebung, nicht mehr Mitsprachegelegenheiten. Ohne diese Präzisierung wird ein institutioneller Vorbehalt als Ausbau der Volksrechte gelesen.
Titel und Beschreibung sind einseitig als «Entlastung» formuliert, während die Richtung AMBIGUOUS kodiert ist. Entweder wird die Gegenrichtung (Auflagen von Kunden, Korrespondenzbanken und Versicherern) gleichwertig ausgeführt, oder der Titel müsste die Offenheit abbilden; so entsteht ein Gefälle zwischen Überschrift und Kodierung.
Als Quelle ist nur «Gute Dienste» genannt – eine Seitenbezeichnung ohne Herausgeber und Datum, während andere Einträge Botschaft und Staatsrechnung präzise ausweisen. Für einen Eintrag, der die Mandatszahl als Verlaufsindikator vorschlägt, wäre die Angabe der herausgebenden Stelle (EDA) und des Stands nötig.
Die Liste enthält fiskalische Einträge nur zur Armee (I10, I14). Der Verwaltungsvollzug der Sanktionspolitik ist ein eigener Kostenposten mit gegenläufigen Komponenten und gehört dazu.
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MIT INTEGRIERTEM AUFGABEN- UND FINANZPLAN 2027–2029 DER VERWALTUNGSEINHEITEN 7 WBF EIDG. DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG 20 26 VORANSCHLAG BANd 2 IMPRESSUM REDAKTION Eidg. Finanzverwaltung Internet: www.efv.admin.ch VERTRIEB BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bundes
- QuelleVoranschlag 2026 mit IAFP 2027–2029, Band 2 (Begründungen der Verwaltungseinheiten), Departement WBF · Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
- Versionabgerufen 27.09.2026 · sha256 a448ad…4885cf61
I16 stellt die Exportregeln als unverändert dar, ohne die Schnittstelle zwischen Zwangsmassnahmen und Bewilligungspraxis zu prüfen. Diese Abgrenzungsfrage betrifft einen grossen Kreis von Exporteuren und fehlt in der Liste.
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Statistik der Ausfuhrbewilligungen nach Güterkontrollgesetzgebung - SECO Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Staatssekretariat für Wirtschaft Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Suche Suche Kont
- QuelleStatistik der Ausfuhrbewilligungen nach Güterkontrollgesetzgebung · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionabgerufen 27.09.2026 · sha256 998d8b…92a9588b
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 27.09.2026. Wie das Gutachten entsteht
Rechtliche Auswirkungen
- Gesetzesänderung
Kein Beitritt zu Militärbündnissen, Zusammenarbeit nur bei Angriff
BV Art. 54a Abs. 2 · verknüpft mit 2 Auswirkungen
- Gesetzesänderung
Keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten, ausser jenen der UNO
BV Art. 54a Abs. 3 · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Gesetzesänderung
Neutralität als Grundsatz der Aussenpolitik in der Verfassung
BV Art. 54a Abs. 1 · verknüpft mit 2 Auswirkungen
- Auslegungswirkung
Offen: was mit bestehenden Sanktionen geschähe
BV Art. 54a Abs. 3 · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Gesetzesänderung
Vermittlung als Verfassungsziel
BV Art. 54a Abs. 4 · verknüpft mit 1 Auswirkung
Parlament
Weg durch die Räte: 24.092
Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.
J JaN NeinE Enthaltung– nicht teilgenommene entschuldigtP PräsidiumJ anders als die FraktionN Kurswechsel zwischen Gesamt- und Schlussabstimmung· zu der Zeit nicht im Rat
Nach Fraktion geordnet, von links nach rechts, dann nach Name. Nichts ist nach Abweichungen sortiert.
Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Die massgeblichen Abstimmungen
Schlussabstimmung · Nationalrat · 20.03.2026 · 24.092
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
124 Ja65 Nein5 Enthaltungen
Ja hiess: den Bundesbeschluss annehmen und damit Volk und Ständen empfehlen, die Initiative abzulehnen.
In den Daten: «Adopter le projet (recommandation de rejeter l'initiative populaire)»
- Grüne23 · 0 · 0
- SP40 · 0 · 0 · 1
- GLP10 · 0 · 1
- Mitte26 · 0 · 3 · 2
- FDP25 · 0 · 1 · 1
- SVP0 · 65 · 0 · 2
JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt
Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss zur Initiative. Er enthält die Abstimmungsempfehlung des Parlaments.
Alle 200 Stimmen
- Alex Farinelli FDP · TIJa
- Aline Trede Grüne · BEJa
- Alois Huber SVP · AGNein
- Andreas Gafner SVP · BENein
- Andreas Glarner SVP · AGNein
- Andreas Meier Mitte · AGJa
- Andrea Zryd SP · BEJa
- Andri Silberschmidt FDP · ZHJa
- Anna Giacometti FDP · GRJa
- Anna Rosenwasser SP · ZHJa
- Balthasar Glättli Grüne · ZHJa
- Barbara Gysi SP · SGJa
- Barbara Schaffner GLP · ZHJa
- Barbara Steinemann SVP · ZHNein
- Beat Flach GLP · AGJa
- Beat Walti FDP · ZHentschuldigt
- Benjamin Fischer SVP · ZHNein
- Benjamin Giezendanner SVP · AGNein
- Benjamin Roduit Mitte · VSJa
- Benoît Gaillard SP · VDJa
- Bettina Balmer FDP · ZHJa
- Brenda Tuosto SP · VDJa
- Brigitte Crottaz SP · VDJa
- Bruno Storni SP · TIJa
- Bruno Walliser SVP · ZHNein
- Cédric Wermuth SP · AGJa
- Céline Amaudruz SVP · GENein
- Céline Weber GLP · VDJa
- Céline Widmer SP · ZHJa
- Christian Dandrès SP · GEJa
- Christian Glur SVP · AGNein
- Christian Imark SVP · SONein
- Christian Lohr Mitte · TGJa
- Christian Wasserfallen FDP · BEJa
- Christine Badertscher Grüne · BEJa
- Christine Bulliard-Marbach Mitte · FRJa
- Christophe Clivaz Grüne · VSJa
- Christoph Riner SVP · AGNein
- Clarence Chollet Grüne · NEJa
- Claudia Friedl SP · SGJa
- Corina Gredig GLP · ZHJa
- Cyril Aellen FDP · GEJa
- Damien Cottier FDP · NEJa
- Daniela Schneeberger FDP · BLJa
- Daniel Ruch FDP · VDJa
- Daniel Sormanni SVP · GENein
- David Roth SP · LUJa
- Delphine Klopfenstein Broggini Grüne · GEJa
- Diana Gutjahr SVP · TGNein
- Didier Calame SVP · NENein
- Dominik Blunschy Mitte · SZJa
- Edgar Bischof SVP · ARNein
- Elisabeth Schneider-Schneiter Mitte · BLJa
- Emmanuel Amoos SP · VSJa
- Erich Hess SVP · BENein
- Erich Vontobel SVP · ZHNein
- Eric Nussbaumer SP · BLJa
- Ernst Wandfluh SVP · BENein
- Estelle Revaz SP · GEJa
- Fabian Molina SP · ZHJa
- Fabienne Stämpfli GLP · BEJa
- Farah Rumy SP · SOJa
- Felix Wettstein Grüne · SOJa
- Florence Brenzikofer Grüne · BLJa
- Franz Grüter SVP · LUNein
- Franziska Ryser Grüne · SGJa
- Gabriela Suter SP · AGJa
- Gerhard Andrey Grüne · FRJa
- Gerhard Pfister Mitte · ZGJa
- Giorgio Fonio Mitte · TIJa
- Gregor Rutz SVP · ZHNein
- Greta Gysin Grüne · TIJa
- Hans Jörg Rüegsegger SVP · BENein
- Hans-Peter Portmann FDP · ZHEnthaltung
- Hasan Candan SP · LUJa
- Heinz Theiler FDP · SZJa
- Irène Kälin Grüne · AGJa
- Isabelle Chappuis Mitte · VDJa
- Islam Alijaj SP · ZHJa
- Jacqueline Badran SP · ZHJa
- Jacqueline de Quattro FDP · VDJa
- Jacques Nicolet SVP · VDNein
- Jean-Luc Addor SVP · VSNein
- Jean Tschopp SP · VDJa
- Jessica Jaccoud SP · VDJa
- Jon Pult SP · GRJa
- Jürg Grossen GLP · BEJa
- Katharina Prelicz-Huber Grüne · ZHJa
- Kathrin Bertschy GLP · BEJa
- Katja Christ GLP · BSJa
- Katja Stettler-Riem SVP · BENein
- Kilian Baumann Grüne · BEJa
- Kris Vietze FDP · TGJa
- Lars Guggisberg SVP · BENein
- Laurence Fehlmann Rielle SP · GEJa
- Laurent Wehrli FDP · VDJa
- Leo Müller Mitte · LUJa
- Léonore Porchet Grüne · VDJa
- Linda De Ventura SP · SHJa
- Lorenz Hess Mitte · BEJa
- Lorenzo Quadri SVP · TINein
- Lukas Reimann SVP · SGNein
- Magdalena Martullo-Blocher SVP · GRNein
- Maja Riniker FDP · AGJa
- Manfred Bühler SVP · BENein
- Manuela Weichelt Grüne · ZGJa
- Manuel Strupler SVP · TGNein
- Marcel Dettling SVP · SZNein
- Marcel Dobler FDP · SGJa
- Marc Jost Mitte · BEJa
- Marie-France Roth Pasquier Mitte · FRJa
- Marionna Schlatter Grüne · ZHJa
- Markus Ritter Mitte · SGEnthaltung
- Markus Schnyder SVP · GLNein
- Martin Bäumle GLP · ZHEnthaltung
- Martin Candinas Mitte · GRJa
- Martine Docourt SP · NEJa
- Martin Haab SVP · ZHNein
- Martin Hübscher SVP · ZHNein
- Mattea Meyer SP · ZHentschuldigt
- Matthias Samuel Jauslin GLP · AGJa
- Mauro Tuena SVP · ZHNein
- Maya Bally Mitte · AGJa
- Meret Schneider Grüne · ZHJa
- Michaël Buffat SVP · VDNein
- Michael Götte SVP · SGNein
- Michael Graber SVP · VSNein
- Michael Töngi Grüne · LUJa
- Mike Egger SVP · SGNein
- Min Li Marti SP · ZHJa
- Monika Rüegger SVP · OWNein
- Nadine Gobet FDP · FRJa
- Nadine Masshardt SP · BEJa
- Nadja Umbricht Pieren SVP · BENein
- Nicolas Kolly SVP · FRNein
- Nicole Barandun Mitte · ZHJa
- Nicolò Paganini Mitte · SGEnthaltung
- Niklaus-Samuel Gugger Mitte · ZHJa
- Nina Fehr Düsel SVP · ZHNein
- Nina Schläfli SP · TGJa
- Olivier Feller FDP · VDJa
- Paolo Pamini SVP · TINein
- Pascal Schmid SVP · TGNein
- Patricia von Falkenstein FDP · BSJa
- Patrick Hässig GLP · ZHJa
- Peter Schilliger FDP · LUJa
- Philippe Nantermod FDP · VSJa
- Philipp Kutter Mitte · ZHJa
- Philipp Matthias Bregy Mitte · VSJa
- Piero Marchesi SVP · TINein
- Pierre-Alain Fridez SP · JUJa
- Pierre-André Page SVP · FRPräsidium
- Pius Kaufmann Mitte · LUJa
- Priska Seiler Graf SP · ZHJa
- Priska Wismer-Felder Mitte · LUJa
- Raphaël Mahaim Grüne · VDJa
- Regina Durrer-Knobel Mitte · NWJa
- Regine Sauter FDP · ZHJa
- Rémy Wyssmann SVP · SONein
- Reto Nause Mitte · BEJa
- Roger Golay SVP · GENein
- Roland Rino Büchel SVP · SGNein
- Roman Bürgi SVP · SZNein
- Roman Hug SVP · GRNein
- Rudi Berli Grüne · GEJa
- Samira Marti SP · BLJa
- Samuel Bendahan SP · VDJa
- Sandra Sollberger SVP · BLNein
- Sarah Wyss SP · BSJa
- Sibel Arslan Grüne · BSJa
- Sidney Kamerzin Mitte · VSnicht teilgenommen
- Simona Brizzi SP · AGJa
- Simone de Montmollin FDP · GEJa
- Simone Gianini FDP · TIJa
- Simon Michel FDP · SOJa
- Simon Stadler Mitte · URJa
- Sophie Michaud Gigon Grüne · VDJa
- Stefanie Heimgartner SVP · AGNein
- Stefan Müller-Altermatt Mitte · SOentschuldigt
- Susanne Vincenz-Stauffacher FDP · SGJa
- Sylvain Freymond SVP · VDNein
- Tamara Funiciello SP · BEJa
- Therese Schläpfer SVP · ZHNein
- Thomas Aeschi SVP · ZGNein
- Thomas Bläsi SVP · GENein
- Thomas Burgherr SVP · AGentschuldigt
- Thomas de Courten SVP · BLNein
- Thomas Hurter SVP · SHNein
- Thomas Knutti SVP · BENein
- Thomas Matter SVP · ZHNein
- Thomas Rechsteiner Mitte · AIEnthaltung
- Thomas Stettler SVP · JUNein
- Ueli Schmezer SP · BEJa
- Ursula Zybach SP · BEJa
- Valérie Piller Carrard SP · FRJa
- Vincent Maitre Mitte · GEJa
- Vroni Thalmann-Bieri SVP · LUNein
- Walter Gartmann SVP · SGNein
- Yvan Pahud SVP · VDNein
- Yvonne Bürgin Mitte · ZHJa
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Für diese Session haben die Parlamentsdienste keine Namensliste des Ständerats veröffentlicht; seine Stimmen fehlen hier.
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
Chronik
Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.
Im Gespräch
Meinungen aus Podcasts, die auf diese Vorlage verweisen. Sie geben die Sicht der Sendung wieder.
Neutralitätsinitiative: Ein deutliches Nein wäre ein Rückschlag für die Neutralität
F-35-Bericht: Kein Fixpreis, teure externe Mandate und eine offene Verantwortungsfrage
Nach dem F-35-Bericht: Vertrauen in die Sicherheitspolitik wiederherstellen
Neutralitätsinitiative: Auch eine Ablehnung beendet die Debatte über die Neutralität nicht
Sanktionspolitik: Der Bruch mit der Neutralität begann schon im Völkerbund
Diskussion
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Nur well mer Neutralität i Stei meisslet, wird sie no lang nid glaubwürdiger - het sich d'Schwiiz vorher öppe wöge fehlendem Verfassigsartikel nid dranne ghalte?
