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Volksinitiative · Bund (CH)

Neutralitätsinitiative

Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)», eingereicht am 11. April 2024. Sie will die Neutralität mit festem Inhalt in einem neuen Artikel 54a der Bundesverfassung verankern. Bundesrat und Parlament empfehlen die Ablehnung (Nationalrat 124 zu 65, Ständerat 29 zu 10, je 5 Enthaltungen); einen Gegenvorschlag gibt es nicht. Für die Annahme braucht es Volk und Stände.

Status
Abstimmungsreif
Volksabstimmung
27.09.2026
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Sicherheit, Aussenpolitik
Geschäft
24.092
Nr. der Bundeskanzlei
540

Vorläufiges amtliches Endergebnis 26 von 26 Kantonen abgeschlossen, 2’117 von 2’117 Gemeinden ausgezählt.

29.8 % Ja

70.2 % Nein

Abgelehnt

Volk
789’082 Ja- und 1’854’861 Nein-Stimmen
Stände
0 Ja, 23 Nein
Stimmbeteiligung
47.1 %

Angenommen ist die Vorlage nur mit dem Volks- und dem Ständemehr.

Kantone

Ja-Anteil je Kanton; je kräftiger die Farbe, desto deutlicher das Resultat. Ein Klick auf einen Kanton zeigt seine Gemeinden.

Als Tabelle
KantonJaNeinStimmbeteiligungStand
Zürich ↗25.5 %74.5 %48.4 %abgeschlossen
Bern ↗26.6 %73.4 %47.1 %abgeschlossen
Luzern ↗28.2 %71.8 %49.8 %abgeschlossen
Uri ↗37.0 %63.0 %43.4 %abgeschlossen
Schwyz ↗42.1 %57.9 %52.6 %abgeschlossen
Obwalden ↗35.9 %64.1 %52.0 %abgeschlossen
Nidwalden ↗33.0 %67.0 %52.5 %abgeschlossen
Glarus ↗37.6 %62.4 %42.5 %abgeschlossen
Zug ↗28.6 %71.4 %55.5 %abgeschlossen
Freiburg ↗28.9 %71.1 %42.2 %abgeschlossen
Solothurn ↗27.5 %72.5 %44.8 %abgeschlossen
Basel-Stadt ↗20.1 %79.9 %49.7 %abgeschlossen
Basel-Landschaft ↗26.1 %73.9 %43.5 %abgeschlossen
Schaffhausen ↗36.3 %63.7 %67.6 %abgeschlossen
Appenzell Ausserrhoden ↗34.7 %65.3 %53.3 %abgeschlossen
Appenzell Innerrhoden ↗40.3 %59.7 %47.6 %abgeschlossen
St. Gallen ↗35.0 %65.0 %47.9 %abgeschlossen
Graubünden ↗33.4 %66.6 %46.2 %abgeschlossen
Aargau ↗29.6 %70.4 %45.5 %abgeschlossen
Thurgau ↗35.6 %64.4 %48.1 %abgeschlossen
Tessin ↗48.3 %51.7 %46.0 %abgeschlossen
Waadt ↗27.0 %73.0 %48.7 %abgeschlossen
Wallis ↗32.9 %67.1 %42.6 %abgeschlossen
Neuenburg ↗24.4 %75.6 %39.6 %abgeschlossen
Genf ↗33.4 %66.6 %44.4 %abgeschlossen
Jura ↗28.2 %71.8 %39.5 %abgeschlossen

Quelle: Bundesamt für Statistik BFS, abgerufen am 01.10.2026, 06:10. Datensatz auf opendata.swiss

Das Ergebnis gilt als vorläufig, bis der Bundesrat es erwahrt hat.

  1. Vorprüfung vomBBl 2022 2694
  2. Sammelbeginn
  3. Eingereicht am
  4. Ablauf Sammelfrist
  5. Zustandegekommen amBBl 2024 1206
  6. Entwurf BundesbeschlussBBl 2024 3137
  7. Botschaft des BundesratsBBl 2024 3136
  8. Beschluss des ParlamentsBBl 2026 799
  9. Abgestimmt am

Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.

Spricht für Annahme20

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag übernimmt die Formel «viele Sanktionen». Der Initiativtext (Art. 54a Abs. 3) verbietet aber nur nichtmilitärische Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten; Massnahmen gegen nicht kriegführende Staaten (etwa Menschenrechts-, Proliferations- oder Terrorlisten), UNO-Verpflichtungen und Massnahmen gegen die Umgehung fremder Sanktionen blieben ausdrücklich möglich. Die Reichweite ist damit enger, als Titel und Beschreibung nahelegen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

«Starr» ist die Wertung des Bundesrats; aus Sicht der Befürworter ist es Rechtssicherheit. Eine Anpassung bleibt möglich – nur eben durch Volk und Stände statt durch wechselnde Praxis. Der Eintrag bildet diese Gegenlesart nur im Nebensatz ab und stellt sie der Einschränkung der Handlungsfähigkeit nicht gleichwertig gegenüber.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Einschätzung «verunmöglicht» ist bestritten: Die Kosovotruppe beruht auf einem Mandat des UNO-Sicherheitsrats (Resolution 1244 von 1999), und Art. 54a Abs. 3 behält Verpflichtungen gegenüber der UNO vor. Ob ein von der Nato geführter, aber UNO-mandatierter Einsatz unter das Kooperationsverbot fällt, ist eine Auslegungsfrage; der Eintrag gibt nur die Lesart des Bundesrats wieder.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag sagt nicht, warum die «heute geltende» Praxis strittig ist: Der Bundesrat hat die Neutralitätspolitik 2022 in einem eigenen Bericht neu geordnet und ausgelegt. Gerade die Veränderlichkeit der Praxis ohne Volksentscheid ist das Motiv der Initiative; ohne diesen Hinweis wirkt «Was schon heute gilt» stabiler, als es aus Sicht der Befürworter ist.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Was schon heute gilt · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Wortlaut von Abs. 2 nennt Militär- und Verteidigungsbündnisse. Bilaterale Zusammenarbeit mit einzelnen Staaten – gemeinsame Übungen, Ausbildung im Ausland, Luftraumabkommen, Beschaffungskooperationen – wäre davon nicht erfasst. Der Eintrag übernimmt die weite Lesart des Bundesrats, ohne die enge Lesart der Initianten als Alternative auszuweisen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusammenarbeit mit Militärbündnissen nur noch bei einem Angriff · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Kette beruht auf einem «könnte» und auf «noch deutlicher in Frage gestellt» – die Zweifel an der Verlässlichkeit stammen aus dem Wiederausfuhrregime des Kriegsmaterialgesetzes, das die Initiative unverändert lässt. Der Eintrag ordnet damit einen bestehenden Befund der Initiative zu, ohne den Zusatzeffekt abzugrenzen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rüstungsindustrie: weniger internationale Zusammenarbeit, Exportregeln unverändert · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste zeigt bei den Sanktionen nur den Verlust an aussenpolitischem Handlungsspielraum; der von Befürwortern genannte wirtschaftliche Entlastungseffekt fehlt und gehört als Gegenstück dazu.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Entlastung von Unternehmen: weniger Sanktions-Compliance und offene Handelswege · Gutachter 21.09.2026

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stützt

Wohin die Schweizer Exporte geliefert werden und woher die Importe stammen, wird auf dieser Seite dargestellt. […] Aussenhandel der Schweiz nach Handelspartnern, 2025

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

I2 beschreibt die Verfassungsverankerung aus Sicht der Behörden als Einschränkung; die Kehrseite – eine Kompetenzverschiebung zugunsten der Stimmberechtigten – ist ein eigener, in der Liste fehlender Effekt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralitätsfragen werden Sache von Volk und Ständen · Gutachter 21.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste enthält keinen einzigen fiskalischen Eintrag, obwohl sowohl Einsparungen bei Auslandeinsätzen als auch Mehrkosten bei eigenständiger Beschaffung plausibel sind.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Bundesfinanzen: geringere Ausgaben für Auslandeinsätze und internationale Kooperation · Gutachter 21.09.2026

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stützt

davon Friedensförderung, humanitäre Hilfe 47 903 516 53 122 400 50 370 772 -2 751 628 -5,2 […] AdA im Friedensförderungsdienst (Anzahl) 264 500 286

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

I3 behandelt nur die militärische Friedensförderung und stellt die Guten Dienste als unverändert dar; ob Vermittlungsnachfrage und Schutzmachtmandate zu- oder abnehmen, ist ein eigener, umstrittener Effekt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gute Dienste, Schutzmachtmandate und internationales Genf · Gutachter 21.09.2026

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stützt

Die Schweiz ist traditionell eine Schutzmacht. Die Anzahl solcher Mandate schwankt und ist abhängig vom Stand der Konflikte in der Welt. […] Die Schweiz hat Stand Februar 2026 acht Schutzmachtmandate inne.

  • QuelleGute Dienste · Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
  • Versionabgerufen 21.09.2026 · sha256 4eaaa3…9e24ce2c
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag zeichnet den Status quo als verlässliche Praxis. Tatsächlich ist die Übernahme fremder Sanktionen schon heute ein politischer Ermessensentscheid («Kann-Vorschrift», Art. 1 Abs. 1 Embargogesetz), und die Schweiz hat vor 2022 wiederholt nur Teile von EU-Paketen übernommen. Die Initiative ersetzt damit aus Sicht der Befürworter nicht Verlässlichkeit durch Starre, sondern wechselndes Ermessen durch eine Regel. Diese Vergleichsbasis fehlt in der Beschreibung.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 24.09.2026

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relativiert

Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Ein Vergleichsfall fehlt: Österreich hat den Inhalt seiner Neutralität seit 1955 in einem Bundesverfassungsgesetz festgeschrieben und betreibt dennoch Aussen-, Sanktions- und Sicherheitspolitik. Ob eine Festschreibung die Handlungsfähigkeit tatsächlich lähmt, ist damit eine empirische und nicht nur eine Auslegungsfrage; der Eintrag präsentiert nur die Prognose des Bundesrats.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung · Gutachter 24.09.2026

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relativiert

1 von 1 Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Federal Constitutional Law on the Neutrality of Austria StF: BGBl. Nr. 211/1955 (NR: GP VII RV 520 u. 598 AB 626 S. 80. BR: S. 109.) ⇐ Original Version ⇐ amendment entailing the latest update of the present transl

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Nicht erwähnt wird, dass Einsätze unter direkter UNO-Führung (Militärbeobachter, Blauhelmmissionen) vom Vorbehalt zugunsten der UNO-Verpflichtungen erfasst bleiben dürften. Betroffen wäre nach dem Wortlaut nur die Zusammenarbeit mit Bündnissen; die Aussage «friedensfördernde Einsätze kaum mehr» ist damit im Titel weiter gefasst als der Text hergibt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr · Gutachter 24.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag lässt den konkretesten Beleg für den Wert der Unbeteiligtheit weg: Die Schweiz führt seit Jahrzehnten Schutzmachtmandate zwischen Staaten ohne diplomatische Beziehungen, aktuell acht. Solche Mandate werden gerade deshalb vergeben, weil beide Seiten die Schweiz als nicht mitbeteiligt einstufen – das ist der Kern der Erwartung der Befürworter.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Gute Dienste, Schutzmachtmandate und internationales Genf · Gutachter 24.09.2026

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relativiert

Die Schweiz hat Stand Februar 2026 acht Schutzmachtmandate inne.

  • QuelleGute Dienste · Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
  • Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 e518b3…9057ddb8
Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Sicherheitsdimension ist in der Liste nur in der Lesart des Bundesrats (Schwächung) erfasst. Die gegenläufige Erwartung der Befürworter ist ein eigenständiger, wenn auch qualitativer Effekt und fehlt als Eintrag.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Klare Neutralität als Schutz vor Hineinziehen in fremde Konflikte · Gutachter 24.09.2026

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stützt

Argumente Initiativkomitee – Die Neutralität hat die Schweiz über Generationen vor den Schrecken des Krieges bewahrt. Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab.

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Der Eintrag erweckt den Eindruck, gegenüber kriegführenden Staaten bliebe kein Instrument. Kriegsmaterialgesetz und Güterkontrollgesetz gelten unverändert: Ausfuhren von Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern in Konfliktgebiete können weiterhin verweigert werden, weil das Bewilligungs- und keine Zwangsmassnahmen im Sinn des Embargogesetzes sind. Diese Abgrenzung fehlt in der Beschreibung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 27.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Einschränkung betrifft nach dem Wortlaut die Zusammenarbeit mit Bündnissen, nicht die Friedensförderung als solche. Der Eintrag beziffert nicht, welcher Anteil des heutigen Engagements bündnisgeführt ist: Neben der Kosovo-Mission stellt die Schweiz Militärbeobachterinnen und -beobachter in UNO-geführten Missionen, die vom Vorbehalt zugunsten der UNO erfasst blieben. Ohne diese Aufteilung wirkt der Rückbau umfassender, als er nach dem Text sein müsste.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr · Gutachter 27.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Beim Europäischen Verteidigungsfonds ist die Schweiz als Drittstaat ohnehin nicht assoziiert; ein Verlust könnte also nur dort eintreten, wo heute Beteiligung besteht. Der Eintrag nennt weder den heutigen Beteiligungsstand noch die Programme, um die es geht, obwohl das SBFI dazu regelmässig berichtet. Ohne Ausgangswert bleibt die Richtung DECREASE unbelegt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Beteiligung an europäischer Verteidigungs- und Dual-Use-Forschung · Gutachter 27.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Standortfaktoren des internationalen Genf – Gaststaatgesetz, bestehende Sekretariate, Infrastruktur, Immunitäten – wirken unabhängig von der Neutralitätsformel; Verlagerungen von Sitzabkommen sind langwierig und selten. Der Eintrag räumt dies ein, führt die Wahrnehmung der Gastgeberin aber gleichwohl als treibenden Faktor. Die Gewichtung zwischen harten Standortfaktoren und Wahrnehmung fehlt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Genf als Gaststaat: Standortwirkung auf internationale Organisationen und Konferenzen · Gutachter 27.09.2026

Spricht für AnnahmeSicht Befürworter

Die Liste führt die Industriefolgen nur negativ (I16, I18, I19). Die von Befürwortern erwartete Gegenrichtung – mehr Inlandanteil, weniger Abhängigkeit von Exportauflagen anderer Staaten – fehlt als eigener Effekt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Stärkung der inländischen Rüstungs- und Technologiebasis durch mehr Eigenbeschaffung · Gutachter 27.09.2026

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stützt

Offset Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN armasuisse Bundesamt für Rüstung armasuisse armasuisse Bundesamt für Rüstung Suche Suche Kontakt Medienstelle Offene Stellen Veröffentlicht am 15. August 2023 Offset Basierend auf den Grundsä

Spricht gegen Annahme25

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Vorbehalt zugunsten der UNO läuft bei Konflikten mit Beteiligung eines ständigen Sicherheitsratsmitglieds leer: gegen Russland, China oder die USA kann der Sicherheitsrat wegen des Vetos keine Sanktionen beschliessen. Gegenüber den grössten möglichen Kriegsparteien bliebe der Schweiz damit faktisch kein Sanktionsinstrument. Der Eintrag nennt diesen praktischen Kern der Einschränkung nicht.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 21.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Unerwähnt bleibt das Verhältnis zu Art. 54 Abs. 2 BV, wonach der Bund sich für die Linderung von Not, die Achtung der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie einsetzt. Ein neuer Art. 54a mit fixem Neutralitätsinhalt schafft Zielkonflikte auf gleicher Verfassungsstufe, die Bundesrat und Parlament auflösen müssten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung · Gutachter 21.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Offen bleibt, was mit laufenden Einsätzen geschähe. Die Swisscoy ist der grösste Auslandeinsatz der Armee mit einem vom Parlament bewilligten Bestand von rund 200 Armeeangehörigen; ein Abbruch hätte personelle, finanzielle und aussenpolitische Folgen, auch gegenüber dem Gastland und den Partnerstaaten. Der Eintrag nennt weder Grössenordnung noch Übergangsfragen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr · Gutachter 21.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Das Zitat «Die Initiative tangiert keine völkerrechtlichen Verträge» betrifft den Bestand heutiger Verträge. Für künftige Abkommen – Sicherheits-, Rüstungs- und Kooperationsverträge – zieht Art. 54a sehr wohl Schranken. Der Eintrag verallgemeinert das Zitat zu einer Aussage über die Vertragsfähigkeit insgesamt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Was schon heute gilt · Gutachter 21.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Unerwähnt bleibt der Status bestehender Formate: Partnerschaft für den Frieden, Euro-Atlantischer Partnerschaftsrat, European Sky Shield Initiative. Ob diese als Bündnis oder als «Zusammenarbeit mit Bündnissen» gelten, entscheidet über ihren Fortbestand. Der Eintrag illustriert die Folgen nur mit dem Kosovo-Beispiel aus I3.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Zusammenarbeit mit Militärbündnissen nur noch bei einem Angriff · Gutachter 21.09.2026

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widerspricht

Schweizerische Europapolitik Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Schweizerische Europapolitik EDA Schweizerische Europapolitik Schweizerische Europapolitik EDA Suche Suche Kontakt Schweizerische Europapolitik In Anbetracht der intensi

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Grössenordnung fehlt: Das SECO weist die Kriegsmaterialausfuhren jährlich aus (2023 rund 700 Millionen Franken), dazu kommen Zulieferungen der Tech- und Maschinenindustrie, die statistisch nicht als Kriegsmaterial erfasst werden. Damit wäre der Eintrag mindestens QUANTIFIABLE statt QUALITATIVE_ONLY.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Rüstungsindustrie: weniger internationale Zusammenarbeit, Exportregeln unverändert · Gutachter 21.09.2026

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widerspricht

Schweizer Unternehmen haben 2023 gestützt auf Bewilligungen des SECO für 696,8 Millionen Franken Kriegsmaterial in 58 Länder exportiert.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

I5 behandelt Bündnisse militärisch; die institutionelle Dimension gegenüber der EU – heute der wichtigste Kooperationsraum für Beschaffung und Verteidigungsforschung – fehlt in der Liste vollständig.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusammenarbeit mit der EU in Sicherheit, Rüstung und Forschung · Gutachter 21.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

I5 nennt die Schwächung der Verteidigungsfähigkeit nur allgemein; die konkrete Betroffenheit laufender Milliardenbeschaffungen ist der greifbarste Teil davon und fehlt in der Liste.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Rüstungsbeschaffung und Interoperabilität laufender Armeeprojekte · Gutachter 21.09.2026

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stützt

Diese umfassen die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A (6,035 Mrd. CHF) und des bodengestützten Luftverteidigungssystems Patriot (1,987 Mrd. CHF).

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag hebt den «hohen Identifikationswert» als Vorzug hervor, ohne zu sagen, dass der Bundesrat diesen Punkt in derselben Botschaft nur als Nebenerwägung anführt und die Initiative gesamthaft zur Ablehnung empfiehlt. Ein Identifikationsargument ist zudem kein Wirkungsnachweis: Es sagt nichts darüber, ob die festgeschriebene Fassung in einer Krise trägt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag nennt nur die aussenpolitische Seite. Ein Rückzug aus multinationalen Einsätzen entzieht der Armee auch den einzigen regelmässigen Erfahrungsraum unter realen Bedingungen – Führung, Logistik, Sanität, Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften. Dieser Ausbildungs- und Erfahrungsverlust wirkt auf die Verteidigungsfähigkeit zurück und fehlt in der Beschreibung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Aufzählung des Unveränderten stützt ungewollt ein Gegenargument, das der Eintrag nicht zieht: Wenn immerwährende bewaffnete Neutralität, Bündnisverbot mit Beistandspflicht und UNO-Sanktionen ohnehin gelten, ist der Zusatznutzen der Verfassungsänderung gering, während die abweichenden Teile (Sanktionen, Kooperation) die Risiken tragen. Diese Nutzen-Risiko-Asymmetrie wird nicht benannt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Was schon heute gilt · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag zeigt nicht, dass die Initiative über das Neutralitätsrecht hinausgeht: Das Haager Abkommen V von 1907 verbietet dem neutralen Staat Truppendurchmarsch und Unterstützung von Kriegsparteien, nicht aber Übungen, Ausbildung oder Beschaffungskooperation in Friedenszeiten. Die Initiative verbietet damit Dinge, die völkerrechtlich zulässig wären – das ist der eigentliche Kern der Einschränkung.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Zusammenarbeit mit Militärbündnissen nur noch bei einem Angriff · Gutachter 24.09.2026

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widerspricht

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Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Mitsprachegewinn ist zeitlich asymmetrisch: Eine Verfassungsrevision braucht Botschaft, Parlamentsberatung und einen Abstimmungstermin und dauert in der Regel Jahre, während sicherheitspolitische Lagen sich in Wochen ändern. Der Eintrag beziffert diesen Zeithorizont nicht und lässt offen, was in der Zwischenzeit gilt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralitätsfragen werden Sache von Volk und Ständen · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die behauptete Entlastung dürfte grösstenteils ausbleiben: Schweizer Firmen und Banken mit EU- oder US-Bezug richten sich ohnehin nach ausländischem Sanktionsrecht, weil Kunden, Korrespondenzbanken und Versicherer es verlangen. Ohne schweizerische Rechtsgrundlage entfällt nicht die Prüfpflicht, sondern die Rechtssicherheit darüber, was erlaubt ist – der Aufwand kann steigen statt sinken.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entlastung von Unternehmen: weniger Sanktions-Compliance und offene Handelswege · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Zahl der Mandate hängt nach der zitierten Quelle selbst vom «Stand der Konflikte in der Welt» ab und nicht von der Verfassungslage. Als Indikator für die Wirkung der Initiative taugt sie deshalb kaum; ein Anstieg oder Rückgang wäre nicht zurechenbar. Der Eintrag schlägt sie dennoch als Verlaufsindikator vor.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gute Dienste, Schutzmachtmandate und internationales Genf · Gutachter 24.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste enthält mit I8 nur eine fiskalische Entlastung. Die gegenläufige Belastung ist aus derselben Wirkungskette abgeleitet und gehört als eigener Eintrag daneben, sonst wirkt die Fiskalseite einseitig entlastend.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Mehrkosten einer eigenständigeren Verteidigungsfähigkeit · Gutachter 24.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Mit der Armeebotschaft 2026 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten drei Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 3,4 Milliarden Franken

  • QuelleArmeebotschaft 2026 · VBS, Gruppe Verteidigung
  • Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 2760a7…4fa72ef1
Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

I14 nennt Forschung nur als Stichwort in einem institutionellen Eintrag. Die Folgen für Hochschulen und Technologiefirmen sind ein eigener wirtschaftlicher Effekt mit anderem Betroffenenkreis als Rüstungsfirmen (I13).

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Beteiligung an europäischer Verteidigungs- und Dual-Use-Forschung · Gutachter 24.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Im Auftrag des Schweizer Parlaments erstellt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) regelmässig umfassende Berichte zur Schweizer Beteiligung an EU-Programmen für Forschung und Innovation und deren Auswirkungen.

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag nennt keine Grössenordnung, obwohl sie erhebbar ist: Das SECO weist periodisch die Zahl der gelisteten Personen und Unternehmen sowie den Umfang der gesperrten Vermögenswerte im Zusammenhang mit den Russland-Massnahmen aus. Müssten diese Sperren aufgehoben werden, wären Freigaben faktisch nicht rückholbar – ein irreversibler Zug, den die Beschreibung als blosse Rechtsunsicherheit beschreibt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Fehlende Übergangsbestimmung: Schicksal geltender Sanktionsverordnungen · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Der Eintrag kodiert die Richtung als AMBIGUOUS, beschreibt aber ausschliesslich eine Verengung des Handlungsspielraums plus einen Identifikationswert, der keine institutionelle Wirkung ist. Eine gegenläufige institutionelle Zunahme wird nicht genannt; die Kodierung nivelliert damit einen Befund, den die Botschaft als «Änderungen mit grossen Auswirkungen» bezeichnet.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Nicht genannt ist der Zeitfaktor: Interoperabilität entsteht über Jahre gemeinsamer Ausbildung, Verfahren und Führungssysteme. Selbst wenn die Zusammenarbeit im Angriffs- oder Vorfeldfall erlaubt bliebe, wäre sie ohne vorherige Einübung praktisch nicht abrufbar. Der Eintrag behandelt die Zusammenarbeit als Schalter, nicht als aufgebaute Fähigkeit.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusammenarbeit mit Militärbündnissen nur noch bei einem Angriff · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Für den behaupteten Schutzeffekt gibt es keinen Beleg im Eintrag, wohl aber Gegenindizien: Der Nachrichtendienst des Bundes beschreibt in seinen Lageberichten die Schweiz seit Jahren als Ziel von Cyberspionage und Beeinflussungsversuchen, unabhängig von ihrer Neutralitätspraxis. Eine verfassungsrechtliche Statusbekundung ändert daran nichts.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klare Neutralität als Schutz vor Hineinziehen in fremde Konflikte · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Ein Abbruch laufender Einsätze wäre zunächst teuer: Rückführung von Personal und Material, Vertrags- und Personalfolgen sowie Beiträge an Nachfolgeregelungen fallen an, bevor eine Entlastung eintritt. Der Eintrag zeigt nur den Dauerzustand, nicht die Übergangskosten.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Bundesfinanzen: geringere Ausgaben für Auslandeinsätze und internationale Kooperation · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die behauptete Verfolgbarkeit ist ohne Bezugsgrösse wertlos: Der Eintrag nennt weder die heutige Beschäftigung des internationalen Genf noch die Zahl der ansässigen Organisationen, obwohl Bund und Kanton Genf diese Kennzahlen periodisch erheben. Ohne Ausgangswert lässt sich eine Standortwirkung weder behaupten noch widerlegen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Genf als Gaststaat: Standortwirkung auf internationale Organisationen und Konferenzen · Gutachter 27.09.2026

Spricht gegen AnnahmeSicht Gegner

Die Liste führt Kooperation nur militärisch (I6, I15, I17). Der nicht-militärische Strang hat einen anderen Betroffenenkreis (zivile Behörden, Infrastrukturbetreiber) und eine andere Rechtsgrundlage.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Nachrichtendienstliche und Cyber-Kooperation mit Partnerstrukturen · Gutachter 27.09.2026

Belege anzeigen
stützt

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Schweiz stellen Cyberangriffe eine bedeutende Bedrohung dar. Sabotage durch staatliche Cyberakteure wurde in der Schweiz bislang nicht beobachtet.

Ambivalent21

AmbivalentMethodik

Die Einstufung QUALITATIVE_ONLY ist zu eng. Das SECO weist Zahl und Umfang der gesperrten Vermögenswerte und der gelisteten Personen periodisch aus, das BAZG den Warenhandel mit betroffenen Staaten. Eine Einstufung als PARTIALLY_QUANTIFIABLE mit einer Grössenordnung wäre für die Leserschaft aussagekräftiger.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Neben der offenen Frage der Weiterführung bestehender Massnahmen bleibt ein zweiter Unsicherheitspunkt unerwähnt: Der Initiativtext definiert «kriegführender Staat» nicht. Ob Bürgerkriege, verdeckte Kriegführung oder der angegriffene Staat erfasst sind, entscheidet über die Tragweite und müsste vom Bundesrat im Einzelfall ausgelegt werden. Dieser Auslegungs- und Vollzugsaufwand fehlt in der Beschreibung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag nennt keinen Umsetzungsmechanismus. Wer prüft künftig die Vereinbarkeit eines Bundesbeschlusses mit Art. 54a, wenn Bundesgesetze für das Bundesgericht massgebend bleiben (Art. 190 BV)? Ohne diese Angabe bleibt offen, ob die Festschreibung rechtlich durchsetzbar oder vor allem politisch bindend wäre.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralität mit festem Inhalt in der Verfassung · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

QUALITATIVE_ONLY ist zu streng: Bestände und Kosten der militärischen Friedensförderung sind im Voranschlag und in der Staatsrechnung des Bundes als eigene Position ausgewiesen. PARTIALLY_QUANTIFIABLE mit Hinweis auf diese Zahlen wäre konsistenter mit der Datenlage.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Vermittlung bleibt, friedensfördernde Einsätze mit Bündnissen kaum mehr · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag bündelt vier verschiedene Elemente (immerwährend/bewaffnet, kein Bündnisbeitritt, UNO-Sanktionen, Völkerrechtsverträge) unter NO_CHANGE. Das kann den Eindruck erzeugen, die Initiative ändere insgesamt wenig, obwohl dieselbe Quelle im selben Abschnitt auf «Änderungen mit grossen Auswirkungen» hinweist. Eine Aufteilung wäre konsistenter mit der Feinkörnigkeit von I1 und I5.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Was schon heute gilt · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Direction DECREASE bei QUALITATIVE_ONLY bleibt ohne Massstab. Umfang der heutigen Kooperation ist teilweise messbar (Zahl internationaler Übungen, Ausbildungsplätze im Ausland, gemeinsame Beschaffungsprogramme); ohne solche Angaben ist «stark eingeschränkt» für die Leserschaft nicht einordenbar.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusammenarbeit mit Militärbündnissen nur noch bei einem Angriff · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Eintrag verbindet ein NO_CHANGE-Element (Exportregeln, Nichtwiederausfuhr) mit einem DECREASE-Element (Kooperation) in einem Datensatz. Die Richtung DECREASE bildet nur die zweite Hälfte ab; zwei getrennte Einträge wären klarer und würden die Aussage des Bundesrats, beim Export ändere sich nichts, sichtbarer machen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Rüstungsindustrie: weniger internationale Zusammenarbeit, Exportregeln unverändert · Gutachter 21.09.2026

AmbivalentMethodik

Das Komitee-Zitat zur Zivilbevölkerung steht unkommentiert als QUALIFIES-Beleg, obwohl es eine Wirksamkeitsbehauptung ist, keine Rechtsfolge. Die Gegenseite hätte hier die Zielrichtung moderner Finanz- und Listensanktionen (Personen, Banken, Güter) entgegenzuhalten. Als Beleg für die beschriebene Rechtsfolge trägt das Zitat nichts; es gehört in die Argumente, nicht in die Evidenz. Dies ist meine eigene Einschätzung der Belegstruktur.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Keine Sanktionen mehr gegen kriegführende Staaten – ausser jenen der UNO · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Der Evidenzbeleg ist die blosse Seitenbeschreibung der Aussenhandelsstatistik und stützt keine der Aussagen des Eintrags. Eine Annäherung wäre möglich, etwa über den Handel mit den betroffenen Partnerländern vor und nach 2022 (BAZG-Aussenhandelsstatistik); solange keine solche Grössenordnung genannt wird, ist die Einstufung PARTIALLY_QUANTIFIABLE nicht eingelöst.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Entlastung von Unternehmen: weniger Sanktions-Compliance und offene Handelswege · Gutachter 24.09.2026

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relativiert

Wir erstellen, betreuen und veröffentlichen die schweizerische Aussenhandelsstatistik. In dieser Rubrik finden Sie zahlreiche Tabellen, Grafiken und Informationen über die Schweizer Importe und Exporte, abrufbar u.a. nach Ländern, Waren und Verkehrsmitteln.

  • QuelleAussenhandelsstatistik · Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
  • Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 73e2e7…3806ee1b
AmbivalentMethodik

Ein Risiko ist keine Wirkung: Die Richtung INCREASE bezieht sich hier auf eine Eintrittswahrscheinlichkeit, während andere Einträge tatsächliche Änderungen kodieren. Konsistenter wäre eine Kennzeichnung als Szenario mit Auslösebedingung (Listung, Auflagen von Korrespondenzbanken) statt als gerichteter Effekt.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Finanzplatz und Exportwirtschaft: Risiko, als Umgehungsplatz wahrgenommen zu werden · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Dimension «institutional_framework» steht in diesem Katalog für die institutionelle Zusammenarbeit Schweiz–EU im Sinn der Marktzugangsabkommen. Sicherheits- und Rüstungskooperation mit der EU wäre unter «security_cooperation» oder «defence_industry» konsistenter eingeordnet; so entsteht eine Vermischung mit einem anderen Dossier.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Zusammenarbeit mit der EU in Sicherheit, Rüstung und Forschung · Gutachter 24.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Übergangsfrage betrifft nicht die künftige Sanktionspolitik (I1), sondern den Bestand geltender Verordnungen und deren Vollzug. Sie hat einen anderen Adressatenkreis und eine unmittelbare zeitliche Wirkung.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Fehlende Übergangsbestimmung: Schicksal geltender Sanktionsverordnungen · Gutachter 24.09.2026

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stützt

Wie hoch ist der Betrag der in der Schweiz gesperrten russischen Vermögenswerte? Stand 1. Juli 2026 sind in der Schweiz CHF 8,5 Mia. an finanziellen Vermögenswerten, 14 Liegenschaften sowie Sport- und Luxusfahrzeuge, Flugzeuge, Kunstwerke, Möbel und Instrumente sanktionierter Personen gesperrt.

AmbivalentSicht Gegner

Die Liste erfasst wirtschaftliche Folgen nur auf Unternehmensebene. Beschäftigung und regionale Wertschöpfung sind ein eigener Betroffenenkreis, den die Liste bisher nicht nennt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Beschäftigung in der Zulieferkette der Sicherheits- und Technologieindustrie · Gutachter 24.09.2026

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stützt

Die Statistiken der letzten Jahre zu den Exporten von Gütern gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung sind nachstehend aufgelistet.

AmbivalentMethodik

Die Liste enthält keinen einzigen regionalen Effekt, obwohl die aussenpolitische Rolle der Schweiz an einem Standort konzentriert messbare Beschäftigung trägt.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Genf als Gaststaat: Standortwirkung auf internationale Organisationen und Konferenzen · Gutachter 24.09.2026

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stützt

Dies zeigt, welche Bedeutung der Bundesrat dem internationalen Genf als Plattform für globale Gouvernanzfragen zumisst und steht im Einklang mit dem langjährigen Einsatz der Schweiz in ihrer Rolle als Gaststaat.

AmbivalentMethodik

Die einzige Evidenz ist ein Komitee-Zitat aus den Abstimmungserläuterungen, also eine Kampagnenaussage, nicht eine Quelle für Tatsachen. Der Eintrag räumt selbst ein, dass der Wirkungsnachweis nicht zu führen ist – dann sollte auch die Richtung INCREASE als Erwartung und nicht als Effekt gekennzeichnet sein.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Klare Neutralität als Schutz vor Hineinziehen in fremde Konflikte · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Initiative ändert keine Volksrechte; Volk und Stände entscheiden nur dann, wenn überhaupt eine Änderung angestrebt wird. Die Kodierung INCREASE unter «Direkte Demokratie» misst damit eine Zuständigkeitsverschiebung, nicht mehr Mitsprachegelegenheiten. Ohne diese Präzisierung wird ein institutioneller Vorbehalt als Ausbau der Volksrechte gelesen.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Neutralitätsfragen werden Sache von Volk und Ständen · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Titel und Beschreibung sind einseitig als «Entlastung» formuliert, während die Richtung AMBIGUOUS kodiert ist. Entweder wird die Gegenrichtung (Auflagen von Kunden, Korrespondenzbanken und Versicherern) gleichwertig ausgeführt, oder der Titel müsste die Offenheit abbilden; so entsteht ein Gefälle zwischen Überschrift und Kodierung.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Entlastung von Unternehmen: weniger Sanktions-Compliance und offene Handelswege · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Als Quelle ist nur «Gute Dienste» genannt – eine Seitenbezeichnung ohne Herausgeber und Datum, während andere Einträge Botschaft und Staatsrechnung präzise ausweisen. Für einen Eintrag, der die Mandatszahl als Verlaufsindikator vorschlägt, wäre die Angabe der herausgebenden Stelle (EDA) und des Stands nötig.

Einschätzung des Gutachters, nicht belegt · Gute Dienste, Schutzmachtmandate und internationales Genf · Gutachter 27.09.2026

AmbivalentMethodik

Die Liste enthält fiskalische Einträge nur zur Armee (I10, I14). Der Verwaltungsvollzug der Sanktionspolitik ist ein eigener Kostenposten mit gegenläufigen Komponenten und gehört dazu.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Vollzugsaufwand beim Bund: weniger Sanktionsübernahme, mehr Umgehungsabwehr · Gutachter 27.09.2026

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stützt

MIT INTEGRIERTEM AUFGABEN- UND FINANZPLAN 2027–2029 DER VERWALTUNGSEINHEITEN 7 WBF EIDG. DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG 20 26 VORANSCHLAG BANd 2 IMPRESSUM REDAKTION Eidg. Finanzverwaltung Internet: www.efv.admin.ch VERTRIEB BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bundes

AmbivalentMethodik

I16 stellt die Exportregeln als unverändert dar, ohne die Schnittstelle zwischen Zwangsmassnahmen und Bewilligungspraxis zu prüfen. Diese Abgrenzungsfrage betrifft einen grossen Kreis von Exporteuren und fehlt in der Liste.

1 Beleg, von schwur.ch geprüft · Bewilligungspraxis für Dual-Use-Güter und Kriegsmaterial gegenüber Konfliktparteien · Gutachter 27.09.2026

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stützt

Statistik der Ausfuhrbewilligungen nach Güterkontrollgesetzgebung - SECO Zum Hauptinhalt springen Alle Schweizer Bundesbehörden Sprach Dropdown Deutsch ausgewählt DE FR IT EN Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Staatssekretariat für Wirtschaft Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Suche Suche Kont

Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 27.09.2026. Wie das Gutachten entsteht

Weg durch die Räte: 24.092

Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.

Nationalrat

05.03.26E24.09217.03.26E24.09218.03.26E24.09219.03.26K24.09220.03.26S24.092
RatJa109:77Ja108:83Ja107:80Ja126:64Ja124:65
GrüneJa 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100
SPJa 100Ja 100Ja 100Ja 100Ja 100
GLPJa 82Ja 82Ja 80Ja 100Ja 91
MittegespaltengespaltengespaltenJa 97Ja 90
FDPJa 92Ja 96Ja 96Ja 96Ja 96
SVPNein 100Nein 100Nein 100Nein 100Nein 100

Ständerat

19.06.25E24.09219.06.25G24.09212.03.26E24.09218.03.26E24.09218.03.26G24.09219.03.26K24.09220.03.26S24.092
RatNein15:27Ja33:9Nein21:22Nein21:23Ja23:21Ja29:11Ja29:10
GrüneJa 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100
SPJa 71Nein 71Ja 86Ja 86Nein 86Ja 86Ja 86
GLPJa 100Nein 100Ja 100Ja 100Nein 100Ja 100Ja 100
MitteNein 100Ja 100Nein 93Nein 100Ja 100gespaltengespalten
FDPgespaltenJa 100Ja 92Ja 92Nein 92Ja 100Ja 100
SVPNein 100Ja 100Nein 100Nein 100Ja 100Nein 100Nein 100

massgeblich, von der Redaktion markiertJaNeinEnth.gespalten, unter zwei DrittelnZahl: Anteil der Fraktion in %; eine Linie gilt ab zwei Dritteln

Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Die massgeblichen Abstimmungen

Schlussabstimmung · Nationalrat · 20.03.2026 · 24.092

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»

124 Ja65 Nein5 Enthaltungen

Ja hiess: den Bundesbeschluss annehmen und damit Volk und Ständen empfehlen, die Initiative abzulehnen.

In den Daten: «Adopter le projet (recommandation de rejeter l'initiative populaire)»

  • Grüne23 · 0 · 0
  • SP40 · 0 · 0 · 1
  • GLP10 · 0 · 1
  • Mitte26 · 0 · 3 · 2
  • FDP25 · 0 · 1 · 1
  • SVP0 · 65 · 0 · 2

JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt

Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über den Bundesbeschluss zur Initiative. Er enthält die Abstimmungsempfehlung des Parlaments.

Alle 200 Stimmen

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten

Für diese Session haben die Parlamentsdienste keine Namensliste des Ständerats veröffentlicht; seine Stimmen fehlen hier.

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.

Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.

  1. Ständerat

    Eintreten

    15 Ja, 27 Nein, 1 Enthaltung

  2. Ständerat

    Gesamtabstimmung

    33 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltung

  3. Nationalrat

    Eintreten

    109 Ja, 77 Nein, 2 Enthaltungen

  4. Ständerat

    Eintreten

    21 Ja, 22 Nein, 1 Enthaltung

  5. Nationalrat

    Eintreten

    108 Ja, 83 Nein, 0 Enthaltungen

  6. Ständerat

    Eintreten

    21 Ja, 23 Nein, 0 Enthaltungen

  7. Ständerat

    Gesamtabstimmung

    23 Ja, 21 Nein, 0 Enthaltungen

  8. Nationalrat

    Eintreten

    107 Ja, 80 Nein, 0 Enthaltungen

  9. Ständerat

    Einigungskonferenz

    29 Ja, 11 Nein, 4 Enthaltungen

  10. Nationalrat

    Einigungskonferenz

    126 Ja, 64 Nein, 2 Enthaltungen

  11. Ständerat

    Schlussabstimmung

    29 Ja, 10 Nein, 5 Enthaltungen

  12. Nationalrat

    Schlussabstimmung

    124 Ja, 65 Nein, 5 Enthaltungen

  13. Volksabstimmung

    Abgelehnt mit 29.844894538 % Ja

    Stimmbeteiligung 47.074052376 %

Meinungen aus Podcasts, die auf diese Vorlage verweisen. Sie geben die Sicht der Sendung wieder.

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  • Nur well mer Neutralität i Stei meisslet, wird sie no lang nid glaubwürdiger - het sich d'Schwiiz vorher öppe wöge fehlendem Verfassigsartikel nid dranne ghalte?