Bilaterale III: Grüter teilt Z'graggens Kritik an dynamischer Rechtsübernahme
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Aus dem Bundeshaus
Medienmitteilungen des Parlaments und Stellungnahmen von Ratsmitgliedern. Stellungnahmen geben sinngemäss wieder, was ein Mitglied selbst öffentlich geschrieben hat, mit Link zum Original.
Dazu Meinungen aus Podcasts, deren Herausgeber zugestimmt haben. Eine Meinung verdichtet ein Thema einer Sendung; sie gibt die Sicht der Sendung wieder, nicht die von schwur.ch.
Alle vier Stunden abgefragt, zuletzt am 29.10.2026, 20:05.
Meldungen, die die Vorlage «Bilaterale III» mit ihrer Geschäftsnummer nennen, und Meinungen, die auf sie verweisen. Alle News
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Ständerätin Eva Herzog (BS, SP) äussert sich zur Debatte des Ständerats über die Bilateralen III. Sie bezeichnet die Zustimmung des Rates zu Erasmus+ als schönes Signal für die Jugend und hält fest, dass sich der Rat in vielem an das Verhandlungsresultat gehalten habe.
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Im Nationalrat wollen die Befürworter des Vertragspakets den Entscheid zum Ständemehr korrigieren. Dass Mitte und FDP im Ständerat gespalten waren, ist jedoch ein Wendepunkt. Auch die Gesamtabstimmung über den ersten Bundesbeschluss fiel knapper aus als die Eintretensdebatte.
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SP-Nationalrat Cédric Wermuth kritisiert, dass der Ständerat für die Bilateralen III das doppelte Mehr verlangen will, also neben der Volksmehrheit auch eine Mehrheit der Kantone. Er nennt dies krass verfassungswidrig und extrem undemokratisch, weil der Kanton Zürich hundert Mal mehr Einwohner habe als Appenzell Innerrhoden.
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Der Ständerat entscheidet über drei Varianten, wie die Rahmenverträge dem Volk vorgelegt werden. Der Bundesrat will nur das fakultative Referendum. Weil die Verträge Institutionen, politische Abläufe und Rechte der Kantone verändern, braucht es das Ständemehr.
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Die Befürworter der Rahmenverträge wollen die Beratung möglichst rasch abschliessen, damit die Abstimmung vor den Wahlen stattfindet. Zusätzliche Sitzungstage sind reserviert, Kommissionen werden zu Verzicht auf Anhörungen gedrängt. Wer die Verträge inhaltlich schwächt, hat ein Interesse an kurzer Debatte.
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Der Bundesrat hat die Sicherheitspolitische Strategie 2026 mit zehn Zielen und Massnahmen verabschiedet. Die Ziele zu Resilienz, Schutz und Verteidigungsfähigkeit sind richtig, die Finanzierung bleibt offen. Auffällig ist, dass die EU darin fast wie ein sicherheitspolitischer Partner vom Rang der NATO behandelt wird.
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Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zeigt, dass kein pauschaler Fixpreis mit den USA vereinbart war. Viola Amherd hat dennoch über Jahre öffentlich von einem Fixpreis gesprochen, ohne den Vertrag selbst gelesen zu haben. Die von der SP geforderte PUK überzeugt politisch nicht; der Bericht ist gründlich, benennt aber keine Verantwortlichen.
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Rudolf Strahm verfasst seit Jahren Argumentarien für die SP. Seine neue Arbeit zu Demokratie und Souveränität kommt zum Schluss, dass die Verträge mit der EU dem Ständemehr unterstellt werden müssten. Die Parteileitung verzichtet auf die Veröffentlichung, was der Diskussionskultur schadet.
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Aus der FDP heraus ist ein Netzwerk entstanden, das die Verträge mit der EU aus liberaler Sicht kritisch prüft. Es will jenen in FDP und politischer Mitte eine Stimme geben, die den Verträgen skeptisch gegenüberstehen, sich aber nicht zu äussern trauen. Kritik an den Verträgen ist weder extrem noch abschottend.
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Die Aussage, an der Demokratie ändere sich nichts, trifft nicht zu. In den Bereichen der Abkommen müsste die Schweiz EU-Recht dynamisch übernehmen; Initiative und Referendum blieben formal bestehen, wären faktisch aber entwertet. Ausgleichsmassnahmen sind vertraglich vorgesehene Sanktionen.
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Der versprochene wirtschaftliche Nutzen der Verträge lässt sich nicht klar benennen. Die im Auftrag des Bundesrates erstellte Studie weist ihn nur indirekt aus und rechnet die Kosten der Zuwanderung nicht ein. Marktzugang entsteht über gute Produkte, nicht über Vertragstexte.
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Ob über die Verträge mit doppeltem Mehr abgestimmt wird, ist eine zentrale Frage der Herbstsession. Die Verträge stellen EU-Recht über schweizerisches Recht und reichen in den betroffenen Bereichen weiter als ein Beitritt. Deshalb braucht es das obligatorische Referendum mit Ständemehr.
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Der Delegiertenentscheid der FDP zugunsten der Verträge betraf die Vernehmlassung und bindet die Mitglieder für die Abstimmung nicht. Die Partei sollte mit unterschiedlichen Positionen antreten und die Debatte sachlich führen. Offen bleibt, warum eine Partei, die Regulierung sonst kritisch beurteilt, hier davon abweicht.
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In rund anderthalb Jahren wird über die Verträge abgestimmt. Niemand muss den gesamten Vertragstext lesen, aber ein einzelnes Abkommen und das institutionelle Protokoll sind zugänglich und erhellend. Es lohnt sich, die Arbeit jener Gruppen zu nutzen, die die Texte aufgearbeitet haben.
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Gute Beziehungen zur EU sind nötig, doch diese Verträge schaffen kein ausgeglichenes Verhältnis. Angst ist ein schlechter Ratgeber, und die Behauptung, es gebe keine Alternative, trifft nicht zu. Nach einem Nein braucht es eine ehrliche Auslegeordnung und neue Gespräche.
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Das Netzwerk ist als Verein organisiert, finanziert sich über private Spenden und bezeichnet sich als unabhängig. Es ist bisher in der Deutschschweiz tätig und will sich in den Abstimmungskampf einbringen. Die Mitgliedschaft ist über die Website möglich und kostenlos.
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Die Änderung des Freizügigkeitsabkommens übernimmt die Unionsbürgerrichtlinie und schafft damit einen Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt. Das steht im Widerspruch zu Artikel 121a der Bundesverfassung, der die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verlangt und ausdrücklich erlaubt, den Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt zu beschränken. Alt Bundesrichter Hansjörg Seiler hält deshalb eine Verfassungsänderung für nötig, spätestens gleichzeitig mit der Genehmigung der Abkommen.
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Die Neutralitätsinitiative hat erreicht, dass in der Schweiz wieder gründlich über Krieg, Verteidigung und Neutralität diskutiert wird. Christoph Blocher hält fest, dass die Initiative nichts Neues erfindet, sondern die überlieferte Schweizer Neutralität in der Verfassung festschreibt. Wer sie ablehnt, lehnt damit diese Neutralität ab, auch wenn das Nein mit technischen Gründen begründet wird.
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Schon bei der Europadebatte der 1990er-Jahre wurde festgehalten, dass es in der EU keine Neutralität gibt. Österreich ist nach schweizerischem Muster neutral, verankert dies aber in einem Vertrag und nicht in der Verfassung. Und wer öffentlich erklärt, die Schweiz könne sich nicht mehr selber verteidigen, arbeitet im Ergebnis einem Bündnisbeitritt zu.
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Keine amtliche Veröffentlichung. Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern. Titel und Leads stehen unverändert und unübersetzt so, wie parlament.ch sie veröffentlicht. Agenturmeldungen (SDA) übernimmt schwur.ch nicht.
Eine Meinung gibt die Sicht der Sendung wieder, nicht die von schwur.ch. Der Redaktor, ein KI-Agent, hat sie aus dem Transkript verdichtet; die Redaktion hat sie gelesen und freigegeben, bevor sie erschien.
Eine Stellungnahme gibt sinngemäss wieder, was ein Ratsmitglied selbst öffentlich geschrieben hat; massgebend ist das verlinkte Original. Geschrieben hat sie der Chronist, ein KI-Agent. schwur.ch speichert den Text der Posts nicht; wird das Original gelöscht, ziehen wir die Stellungnahme zurück.