Der betroffene Länderkreis ist nicht offen: Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht bestehen nur für die in der Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Staaten, im Wesentlichen EU-/EFTA-Staaten und enge Partner mit vergleichbaren Exportkontrollen. Die übrigen zwingenden Ausschlusskriterien – schwere Menschenrechtsverletzungen, Einsatzrisiko gegen die Zivilbevölkerung, Weitergabe an unerwünschte Endempfänger – bleiben für diese Länder in Kraft. Der Eintrag sagt zu Recht, dass der Gesetzestext die Länder nicht nennt, verschweigt aber die bestehende Verordnungsliste.
Vorlagen / Wirtschaft / Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
Referendum · Bund (CH)
Änderung des Kriegsmaterialgesetzes
Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG). Der Bundesrat erhält die Kompetenz, bei ausserordentlichen Umständen von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen (neuer Art. 22b). Das Parlament hat zwei Punkte hinzugefügt, die der Bundesrat nicht beantragt hatte: Das Ausschlusskriterium des bewaffneten Konflikts gilt nicht für Länder, für die der Bundesrat Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht vorsieht (Art. 22a Abs. 2bis), und der Bundesrat kann eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangen, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe es erfordern; bei Zulieferungen von Einzelteilen und Baugruppen in internationale Wertschöpfungsketten wird grundsätzlich darauf verzichtet (Art. 18). Die Änderung untersteht dem fakultativen Referendum (Referendumsfrist bis 17. April 2026); abgestimmt wird am 29. November 2026. Es entscheidet das Volksmehr.
Resultat
Die Resultate erscheinen am Abstimmungssonntag, 29.11.2026, ab etwa 12 Uhr – laufend, so wie das Bundesamt für Statistik sie veröffentlicht.
Im Register der Bundeskanzlei
Stationen
- Botschaft des BundesratsBBl 2025 650
- Beschluss des ParlamentsBBl 2026 22
- Ablauf der Referendumsfrist am
- Referendum eingereicht am
- Ref. ZustandegekommenBBl 2026 1114
Jede Auswirkung steht in ihrer eigenen Einheit. schwur.ch verrechnet sie nicht zu einer Gesamtnote.
- Exportkontrolle für Kriegsmaterial
Bewaffneter Konflikt schliesst Exporte in bestimmte Länder nicht mehr aus
Gutachter2 Einwände1 Pro1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch5 Belege - Exportkontrolle für Kriegsmaterial
Bundesrat darf bei ausserordentlichen Umständen von den Exportkriterien abweichen
Gutachter2 Einwände1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch11 Belege - Wiederausfuhr von Kriegsmaterial
Nichtwiederausfuhr-Erklärung nur noch bei Bedarf, für Zulieferteile grundsätzlich keine
Gutachter2 Einwände1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch6 Belege - Parlament & Gewaltenteilung
Parlament wird innert 24 Stunden informiert, abweichende Verordnungen sind befristet
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch7 Belege - Neutralität & Kriegsmaterial
Was weiterhin gilt: Neutralitätsrecht, Artikel 22 und Embargos
Gutachter2 Einwände1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch13 Belege - Umsetzung & Rechtssicherheit
Abweichungsentscheide des Bundesrates sind praktisch nicht gerichtlich überprüfbar
Gutachter1 Kontra
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen1 Beleg - Parlament & Gewaltenteilung
Öffentliche Nachvollziehbarkeit von Abweichungsentscheiden
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen1 Beleg - Rüstungsindustrie
Rüstungsindustrie: Lieferungen an Partner bleiben auch in Konfliktfällen möglich
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch9 Belege - Beschäftigung & Wertschöpfung
Beschäftigung und Wertschöpfung bei Zulieferbetrieben in Industrieregionen
Gutachter1 Einwand1 Pro1 Kontra
Keine Zahlin diesem Szenario noch nicht geschätztKonfidenz – · offen1 Beleg - Sicherheitspolitische Zusammenarbeit
Beziehungen zu Sicherheitspartnern und Offset-Geschäfte
Gutachter3 Einwände1 Pro1 Kontra1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz 0.7 · hoch8 Belege - Neutralität & Verfassung
Verhältnis zur hängigen Neutralitätsinitiative: mögliche Kollision der Regelungsebenen
Gutachter1 ambivalent
Keine Zahlqualitativ beschrieben, Belege verlinktKonfidenz – · offen1 Beleg
Pro und Kontra · 19 Argumente aus 6 Gutachten
Spricht für Annahme4
Der Umsatzanteil unterschätzt die Wirkung: Wird ein Schweizer Zulieferer aus einer laufenden Serie herausgenommen, muss der Abnehmer eine zweite Quelle qualifizieren, was in der Rüstungsproduktion aufwendig und meist dauerhaft ist. Der Verlust wäre dann nicht auf die betroffene Lieferung beschränkt. Diese Pfadabhängigkeit fehlt im Eintrag (eigene Einschätzung).
Der Eintrag lässt den konkreten Anlass weg: Wird ein Partnerstaat, aus dem die Armee Systeme beschafft und mit dem Offset-Verpflichtungen bestehen, in einen Konflikt verwickelt, stoppt das geltende Recht die Schweizer Gegenlieferungen, während die Beschaffung weiterläuft. Diese Asymmetrie ist der praktische Kern des Arguments und sollte in der Beschreibung stehen.
Die Liste beschreibt den Nutzen für die Industrie als Unternehmensinteresse, nicht als Beschäftigungs- und Regionaleffekt. Für die Einordnung der Vorlage ist relevant, wer vor Ort betroffen wäre.
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Statistik der Unternehmensstruktur | Bundesamt für Statistik - BFS
- QuelleStatistik der Unternehmensstruktur (STATENT) · Bundesamt für Statistik (BFS)
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 c334cc…f45b9331
Spricht gegen Annahme7
Der entscheidende Punkt bleibt unterbelichtet: Die Voraussetzung der zeitlichen und sachlichen Dringlichkeit und das «deutliche Überwiegen» stehen nur in der Botschaft, nicht im Gesetzestext. Materialien binden eine spätere Auslegung nur beschränkt; ein künftiger Bundesrat kann den Begriff «ausserordentliche Umstände» weiter fassen, und er entscheidet darüber selbst. Das ist genau der in der Vernehmlassung erhobene Vorwurf der Unbestimmtheit, den der Eintrag nur als Parteimeinung referiert.
Das Label NO_CHANGE ist irreführend: Der Text selbst hält fest, dass das KMG mit dem Ausschluss von Ländern in einem internationalen Konflikt bisher weiter ging als das Neutralitätsrecht und dass genau diese zusätzliche Schranke gelockert wird. Was bleibt, ist der völkerrechtliche Mindeststandard; was wegfällt, ist die eigenständige schweizerische Schranke. Beschreibung und Kodierung widersprechen sich.
Der wirtschaftliche Nutzen bleibt unbeziffert; die Botschaft selbst sagt, er könne «marginal oder entscheidend» sein. Die bewilligten Kriegsmaterialausfuhren machen nach der SECO-Jahresstatistik nur einen Bruchteil eines Prozents der schweizerischen Warenausfuhren aus. Der Eintrag codiert dennoch INCREASE, ohne eine Grössenordnung der Geschäfte zu nennen, die heute an den Ausschlusskriterien scheitern.
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Schweizer Unternehmen haben 2025 gestützt auf Bewilligungen des SECO für CHF 948.2 Mio. Kriegsmaterial in 64 Länder exportiert. Dies entspricht ... einem Anteil von 0.21 Prozent an der gesamten Warenausfuhr der Schweizer Wirtschaft.
- QuelleAusfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2025 · Staatssekretariat für Wirtschaft SECO / Der Bundesrat
- Versionabgerufen 25.09.2026 · sha256 3db7c8…bcdf53f6
Die Liste behandelt die parlamentarische Mitwirkung (I4), nicht aber die richterliche. Ob ein unbestimmter Rechtsbegriff justiziabel ist, entscheidet darüber, wie viel die gesetzlichen Schranken praktisch wert sind.
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Fedlex DE: Vielen Dank, dass Sie sie die Website des Bundesrechts aufgerufen haben; sie ist nur mit einem Javascript-fähigen Browser verfügbar. Um diese Website optimal nutzen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser zu verwenden. FR: Merci d'avoir rejoint le site du droit fédéral; ce
- QuelleBundesgesetz vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG), SR 173.110 · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
Neben der rechtlichen Handhabe geht auch Information verloren: Ohne Erklärung gibt es keinen Anlass für Weitergabegesuche und damit keine behördliche Kenntnis davon, wohin Schweizer Einzelteile über Dritte gelangen. Die Endverbleibsstatistik und die Berichterstattung des Bundes verlieren an Aussagekraft (eigene Einschätzung); der Eintrag nennt diesen Transparenzverlust nicht.
Dargestellt ist nur ein Bruttoeffekt. Kapazitäten und Fachkräfte der MEM-Industrie sind nicht rüstungsspezifisch gebunden; entfallende Aufträge können teilweise durch zivile Nachfrage ersetzt werden, und umgekehrt kann eine Reputationsbelastung zivile Kunden kosten. Ein Netto-Beschäftigungseffekt wird weder benannt noch als offen gekennzeichnet.
Die Botschaft selbst schliesst Abweichungen aus, die neutralitätsrechtlichen Pflichten in einem internationalen bewaffneten Konflikt widersprechen. Genau im Hauptszenario – ein Partnerstaat wird in einen internationalen Krieg verwickelt – ist die versprochene Flexibilität deshalb beschränkt. Der Eintrag führt die Flexibilität als Sicherheitsgewinn, ohne diese Einschränkung zu spiegeln.
Ambivalent8
Die Quantifizierbarkeit ist mit QUALITATIVE_ONLY zu tief angesetzt: Der Länderkreis ergibt sich aus der Verordnung, und die Ausfuhrwerte in diese Staaten sind in der SECO-Jahresstatistik zur Kriegsmaterialausfuhr nach Bestimmungsland ausgewiesen; eine Grössenordnung der betroffenen Geschäfte wäre also wenigstens teilweise berechenbar (PARTIALLY_QUANTIFIABLE).
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Die Statistiken der letzten Jahre zu den Exporten von Gütern gemäss Kriegsmaterialgesetzgebung sind nachstehend aufgelistet.
- QuelleAusfuhren von Kriegsmaterial nach Endempfängerstaaten 2025 · Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
- Versionabgerufen 24.09.2026 · sha256 207e73…7a75990a
Die Aussage, das Schweizer Recht sei strenger als jenes der EU-Staaten, ist eine Wertung aus der Botschaft und wird ungeprüft übernommen. Der Gemeinsame Standpunkt der EU kennt vergleichbare Kriterien, überlässt die Abwägung aber den Mitgliedstaaten; die Differenz liegt in der absoluten Formulierung, nicht im Schutzniveau der Kriterien. Der Eintrag sollte diese Präzisierung tragen.
Es fehlt jeder Mengenanker: Wie viele Ausfuhrgesuche in den letzten Jahren am Ausschlusskriterium des bewaffneten Konflikts oder an anderen Kriterien von Art. 22a Abs. 2 KMG scheiterten, weist das SECO in seiner Berichterstattung zur Kriegsmaterialausfuhr aus. Ohne diese Grössenordnung bleibt offen, ob die neue Kompetenz ein Randphänomen oder ein häufiger Anwendungsfall wäre.
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Im Berichtsjahr wurden dem SECO insgesamt 2'013 Ausfuhrgesuche unterbreitet (2023: 2'278). 1'914 (2023: 2'238) Gesuche mit einem Wert von CHF 2'720.1 Mio. wurden bewilligt. 1 Gesuch wurde abgelehnt (2023: 4).
- QuelleDossier: Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2024 · Bundesamt für Energie BFE (Bericht Meteotest AG)
- Versionabgerufen 28.09.2026 · sha256 ed2257…a73e1a86
Als Betroffene sind nur staatliche Endempfänger und Zulieferbetriebe genannt. Betroffen ist auch die Bewilligungs- und Kontrollbehörde (SECO), die den neuen unbestimmten Begriff «Zulieferung im Rahmen einer internationalen Wertschöpfungskette» im Einzelfall abgrenzen muss. Das fehlt im Feld «affected_entity» und in der Beschreibung.
Alle neutralitätsrechtlichen Aussagen stammen aus zwei Botschaften des Bundesrates, also von der Partei, die die Vorlage vertritt. Reichweite und Inhalt der Neutralitätspflichten bei privaten Waffenexporten sind in der Lehre umstritten; ohne unabhängige Quelle erscheint die rechtliche Lage eindeutiger, als sie ist.
Typ SECURITY mit Richtung INCREASE passt schlecht zum Inhalt: Beschrieben werden Geschäftsbeziehungen und Rechtssicherheit von Offset-Geschäften, nicht ein messbarer Sicherheitsgewinn. Es fehlt jeder Indikator (etwa Zahl oder Volumen bestehender Offset-Verpflichtungen aus Armeebeschaffungen), an dem sich die Wirkung später prüfen liesse.
Die Liste zieht die Botschaft zur Neutralitätsinitiative als Quelle bei (I3), erfasst aber nicht, dass beide Vorhaben denselben Gegenstand auf verschiedenen Normstufen regeln.
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- QuelleBotschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2024 3136) · Bundeskanzlei / Fedlex, Systematische Rechtssammlung
- Versionabgerufen 28.09.2026 · sha256 ca7766…d1f8aecc
I4 behandelt die Parlamentsinformation, nicht die Frage, ob Abweichungen für Öffentlichkeit und Forschung überhaupt erkennbar werden – eine Voraussetzung für jede spätere Wirkungskontrolle.
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Bern, 11.3.2025 - Schweizer Unternehmen haben 2024 gestützt auf Bewilligungen des SECO für CHF 664.7 Mio. Kriegsmaterial in 60 Länder exportiert.
- QuelleAusfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2024 · Staatssekretariat für Wirtschaft SECO / Der Bundesrat
- Versionabgerufen 28.09.2026 · sha256 ef3c6e…9c63a995
Der Gutachter ist ein KI-Agent von schwur.ch. Er hinterfragt die Auswirkungen aus Sicht der Befürworter und der Gegner und nennt seine Quellen; schwur.ch holt und prüft jede Quelle selbst. Einschätzungen ohne Beleg sind als solche gekennzeichnet. Es gibt keine Summe von Pro und Kontra und keine Note. Letztes Gutachten 13.10.2026. Wie das Gutachten entsteht
Rechtliche Auswirkungen
- Verfahrensänderung
Abweichende Verordnungen gelten höchstens vier Jahre, einmal verlängerbar
KMG Art. 22b Abs. 3 · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Kompetenzverschiebung
Bundesrat erhält eine Abweichungskompetenz von den Bewilligungskriterien
KMG Art. 22b Abs. 1 · verknüpft mit 3 Auswirkungen
- Verfahrensänderung
Information der sicherheitspolitischen Kommissionen innert 24 Stunden
KMG Art. 22b Abs. 2 · verknüpft mit 1 Auswirkung
- Gesetzesänderung
Konfliktkriterium gilt nicht für Länder mit Ausnahmen von der Einzelbewilligungspflicht
KMG Art. 22a Abs. 2bis · verknüpft mit 3 Auswirkungen
- Gesetzesänderung
Nichtwiederausfuhr-Erklärung: Kann-Vorschrift und Verzicht bei Zulieferungen
KMG Art. 18 · verknüpft mit 2 Auswirkungen
Parlament
Weg durch die Räte: 25.024
Alle Abstimmungen zu den Geschäften der Vorlage, vom Eintreten bis zur Schlussabstimmung. Rot markiert sind die Abstimmungen, die die Redaktion als massgeblich bezeichnet hat; ein Klick auf eine Spalte öffnet die Abstimmung.
J JaN NeinE Enthaltung– nicht teilgenommene entschuldigtP PräsidiumJ anders als die FraktionN Kurswechsel zwischen Gesamt- und Schlussabstimmung· zu der Zeit nicht im Rat
Nach Fraktion geordnet, von links nach rechts, dann nach Name. Nichts ist nach Abweichungen sortiert.
Für die Sessionen 2025WS, 2026FS hat der Ständerat keine Namenslisten veröffentlicht; seine Abstimmungen aus diesen Sessionen fehlen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Die massgeblichen Abstimmungen
Schlussabstimmung · Nationalrat · 19.12.2025 · 25.024
Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
122 Ja68 Nein6 Enthaltungen
Ja hiess: die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes annehmen.
In den Daten: «Adopter le projet»
- Grüne0 · 23 · 0
- SP0 · 40 · 0 · 1
- GLP6 · 3 · 2
- Mitte26 · 1 · 4
- FDP25 · 0 · 0 · 2
- SVP65 · 1 · 0 · 1
JaNeinEnthaltungnicht abgestimmt
Warum diese Abstimmung: Die Schlussabstimmung über die Gesetzesänderung, gegen die das Referendum ergriffen wurde.
Alle 200 Stimmen
- Alex Farinelli FDP · TIJa
- Aline Trede Grüne · BENein
- Alois Huber SVP · AGJa
- Andreas Gafner SVP · BEJa
- Andreas Glarner SVP · AGJa
- Andreas Meier Mitte · AGJa
- Andrea Zryd SP · BENein
- Andri Silberschmidt FDP · ZHJa
- Anna Giacometti FDP · GRJa
- Anna Rosenwasser SP · ZHNein
- Balthasar Glättli Grüne · ZHNein
- Barbara Gysi SP · SGNein
- Barbara Schaffner GLP · ZHNein
- Barbara Steinemann SVP · ZHJa
- Beat Flach GLP · AGNein
- Beat Walti FDP · ZHJa
- Benjamin Fischer SVP · ZHJa
- Benjamin Giezendanner SVP · AGJa
- Benjamin Roduit Mitte · VSJa
- Benoît Gaillard SP · VDNein
- Bettina Balmer FDP · ZHJa
- Brenda Tuosto SP · VDNein
- Brigitte Crottaz SP · VDNein
- Bruno Storni SP · TINein
- Bruno Walliser SVP · ZHJa
- Cédric Wermuth SP · AGNein
- Céline Amaudruz SVP · GEJa
- Céline Weber GLP · VDJa
- Céline Widmer SP · ZHNein
- Christian Dandrès SP · GENein
- Christian Glur SVP · AGJa
- Christian Imark SVP · SOJa
- Christian Lohr Mitte · TGJa
- Christian Wasserfallen FDP · BEJa
- Christine Badertscher Grüne · BENein
- Christine Bulliard-Marbach Mitte · FRJa
- Christophe Clivaz Grüne · VSNein
- Christoph Riner SVP · AGJa
- Clarence Chollet Grüne · NENein
- Claudia Friedl SP · SGNein
- Corina Gredig GLP · ZHEnthaltung
- Cyril Aellen FDP · GEJa
- Damien Cottier FDP · NEentschuldigt
- Daniela Schneeberger FDP · BLJa
- Daniel Ruch FDP · VDJa
- Daniel Sormanni SVP · GEJa
- David Roth SP · LUNein
- David Zuberbühler SVP · ARJa
- Delphine Klopfenstein Broggini Grüne · GENein
- Diana Gutjahr SVP · TGJa
- Didier Calame SVP · NEJa
- Dominik Blunschy Mitte · SZJa
- Elisabeth Schneider-Schneiter Mitte · BLJa
- Emmanuel Amoos SP · VSNein
- Erich Hess SVP · BEJa
- Erich Vontobel SVP · ZHJa
- Eric Nussbaumer SP · BLNein
- Ernst Wandfluh SVP · BEJa
- Estelle Revaz SP · GENein
- Fabian Molina SP · ZHNein
- Fabienne Stämpfli GLP · BEEnthaltung
- Farah Rumy SP · SONein
- Felix Wettstein Grüne · SONein
- Florence Brenzikofer Grüne · BLNein
- Franz Grüter SVP · LUJa
- Franziska Ryser Grüne · SGNein
- Gabriela Suter SP · AGNein
- Gerhard Andrey Grüne · FRNein
- Gerhard Pfister Mitte · ZGEnthaltung
- Giorgio Fonio Mitte · TIEnthaltung
- Gregor Rutz SVP · ZHJa
- Greta Gysin Grüne · TINein
- Hans Jörg Rüegsegger SVP · BEJa
- Hans-Peter Portmann FDP · ZHJa
- Hasan Candan SP · LUNein
- Heinz Theiler FDP · SZJa
- Irène Kälin Grüne · AGNein
- Isabelle Chappuis Mitte · VDJa
- Islam Alijaj SP · ZHNein
- Jacqueline Badran SP · ZHNein
- Jacqueline de Quattro FDP · VDJa
- Jacques Nicolet SVP · VDJa
- Jean-Luc Addor SVP · VSJa
- Jean Tschopp SP · VDNein
- Jessica Jaccoud SP · VDNein
- Jon Pult SP · GRNein
- Jürg Grossen GLP · BEJa
- Katharina Prelicz-Huber Grüne · ZHNein
- Kathrin Bertschy GLP · BENein
- Katja Christ GLP · BSJa
- Katja Stettler-Riem SVP · BEJa
- Kilian Baumann Grüne · BENein
- Kris Vietze FDP · TGJa
- Lars Guggisberg SVP · BEJa
- Laurence Fehlmann Rielle SP · GENein
- Laurent Wehrli FDP · VDJa
- Leo Müller Mitte · LUJa
- Léonore Porchet Grüne · VDNein
- Linda De Ventura SP · SHNein
- Lorenz Hess Mitte · BEJa
- Lorenzo Quadri SVP · TIJa
- Lukas Reimann SVP · SGNein
- Magdalena Martullo-Blocher SVP · GRJa
- Maja Riniker FDP · AGJa
- Manfred Bühler SVP · BEJa
- Manuela Weichelt Grüne · ZGNein
- Manuel Strupler SVP · TGJa
- Marcel Dettling SVP · SZJa
- Marcel Dobler FDP · SGJa
- Marc Jost Mitte · BENein
- Marie-France Roth Pasquier Mitte · FRJa
- Marionna Schlatter Grüne · ZHNein
- Markus Ritter Mitte · SGJa
- Markus Schnyder SVP · GLJa
- Martin Bäumle GLP · ZHJa
- Martin Candinas Mitte · GRJa
- Martine Docourt SP · NENein
- Martin Haab SVP · ZHJa
- Martin Hübscher SVP · ZHJa
- Mattea Meyer SP · ZHentschuldigt
- Matthias Samuel Jauslin GLP · AGJa
- Mauro Tuena SVP · ZHJa
- Maya Bally Mitte · AGJa
- Meret Schneider Grüne · ZHNein
- Michaël Buffat SVP · VDJa
- Michael Götte SVP · SGJa
- Michael Graber SVP · VSJa
- Michael Töngi Grüne · LUNein
- Mike Egger SVP · SGJa
- Min Li Marti SP · ZHNein
- Monika Rüegger SVP · OWJa
- Nadine Gobet FDP · FRJa
- Nadine Masshardt SP · BENein
- Nadja Umbricht Pieren SVP · BEJa
- Nicolas Kolly SVP · FRJa
- Nicole Barandun Mitte · ZHJa
- Nicolò Paganini Mitte · SGJa
- Niklaus-Samuel Gugger Mitte · ZHEnthaltung
- Nina Fehr Düsel SVP · ZHJa
- Nina Schläfli SP · TGNein
- Olivier Feller FDP · VDnicht teilgenommen
- Paolo Pamini SVP · TIJa
- Pascal Schmid SVP · TGJa
- Patricia von Falkenstein FDP · BSJa
- Patrick Hässig GLP · ZHJa
- Peter Schilliger FDP · LUJa
- Philippe Nantermod FDP · VSJa
- Philipp Kutter Mitte · ZHJa
- Philipp Matthias Bregy Mitte · VSJa
- Piero Marchesi SVP · TIJa
- Pierre-Alain Fridez SP · JUNein
- Pierre-André Page SVP · FRPräsidium
- Pius Kaufmann Mitte · LUJa
- Priska Seiler Graf SP · ZHNein
- Priska Wismer-Felder Mitte · LUJa
- Raphaël Mahaim Grüne · VDNein
- Regina Durrer-Knobel Mitte · NWJa
- Regine Sauter FDP · ZHJa
- Rémy Wyssmann SVP · SOJa
- Reto Nause Mitte · BEJa
- Roger Golay SVP · GEJa
- Roland Rino Büchel SVP · SGJa
- Roman Bürgi SVP · SZJa
- Roman Hug SVP · GRJa
- Rudi Berli Grüne · GENein
- Samira Marti SP · BLNein
- Samuel Bendahan SP · VDNein
- Sandra Sollberger SVP · BLJa
- Sarah Wyss SP · BSNein
- Sibel Arslan Grüne · BSNein
- Sidney Kamerzin Mitte · VSJa
- Simona Brizzi SP · AGNein
- Simone de Montmollin FDP · GEJa
- Simone Gianini FDP · TIJa
- Simon Michel FDP · SOJa
- Simon Stadler Mitte · URJa
- Sophie Michaud Gigon Grüne · VDNein
- Stefanie Heimgartner SVP · AGJa
- Stefan Müller-Altermatt Mitte · SOEnthaltung
- Susanne Vincenz-Stauffacher FDP · SGJa
- Sylvain Freymond SVP · VDJa
- Tamara Funiciello SP · BENein
- Therese Schläpfer SVP · ZHJa
- Thomas Aeschi SVP · ZGJa
- Thomas Bläsi SVP · GEJa
- Thomas Burgherr SVP · AGJa
- Thomas de Courten SVP · BLJa
- Thomas Hurter SVP · SHJa
- Thomas Knutti SVP · BEJa
- Thomas Matter SVP · ZHJa
- Thomas Rechsteiner Mitte · AIJa
- Thomas Stettler SVP · JUJa
- Ueli Schmezer SP · BENein
- Ursula Zybach SP · BENein
- Valérie Piller Carrard SP · FRNein
- Vincent Maitre Mitte · GEJa
- Vroni Thalmann-Bieri SVP · LUJa
- Walter Gartmann SVP · SGJa
- Yvan Pahud SVP · VDJa
- Yvonne Bürgin Mitte · ZHJa
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 14.09.2026. Rohdaten
Für diese Session haben die Parlamentsdienste keine Namensliste des Ständerats veröffentlicht; seine Stimmen fehlen hier.
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
Chronik
Was mit der Vorlage geschah, von alt nach neu: die Kernabstimmungen der Räte, die Meldungen der Parlamentsdienste, verlinkte Medienberichte und die Volksabstimmung.
Volksabstimmung
Das Volk entscheidet an diesem Tag.
Diskussion
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